Sprachenrechte sind ein zentraler Bestandteil des europäischen Minderheitenschutzes. Sie spielen dahersowohl im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten als auch in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eine bedeutende Rolle. Beide Abkommen des Europarats traten 1998 in Kraft und für beide wurde ein Monitoring-Verfahren eingeführt, das die Umsetzung der von den Zeichnerstaaten eingegangenen Verpflichtungen beobachten und bewerten soll.
Nach nunmehr 15 Jahren Erfahrung soll eine erste Bilanz gezogen werden: Wie ist es um die Sprachenrechte in Europa bestellt? Welche Defizite sind erkennbar in Verträgen und/oder ihrer Umsetzungspraxis?
Hat sich das Monitoring bewährt? Wie könnte es effektiver gestaltet, wie sein Einfluss auf nationales Minderheitenrecht gestärkt werden? Verfügen die (Sprach)Minderheiten über ausreichend Ressourcen, um sich nutzbringend in das Verfahren einbringen zu können? Ziehen Europarat und EU hier an einem Strang? Wie steht es um das Verhältnis von europäischer Ebene und nationaler bzw. regionaler Minderheiten- und Sprachenpolitik?
Die Tagung bringt Experten sowie Vertreter von Verwaltung, Landespolitik und Minderheitenorganisationen an einen Tisch, um Perspektiven einer Weiterentwicklung des Rechtsschutzes für Minderheitenund Regionalsprachen auszuloten.
Neben den Referenten werden zahlreiche weitere, in diesem Bereich Tätige, anwesend sein, um sich an den Diskussionen zu beteiligen.
Weitere Informationen
Quelle: Dr. Hauke Bartels, Sorbisches Institut Cottbus/Serbski institut Chóśebuz
Sprachenrechte sind ein zentraler Bestandteil des europäischen Minderheitenschutzes. Sie spielen dahersowohl im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten als auch in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eine bedeutende Rolle. Beide Abkommen des Europarats traten 1998 in Kraft und für beide wurde ein Monitoring-Verfahren eingeführt, das die Umsetzung der von den Zeichnerstaaten eingegangenen Verpflichtungen beobachten und bewerten soll.
Nach nunmehr 15 Jahren Erfahrung soll eine erste Bilanz gezogen werden: Wie ist es um die Sprachenrechte in Europa bestellt? Welche Defizite sind erkennbar in Verträgen und/oder ihrer Umsetzungspraxis?
Hat sich das Monitoring bewährt? Wie könnte es effektiver gestaltet, wie sein Einfluss auf nationales Minderheitenrecht gestärkt werden? Verfügen die (Sprach)Minderheiten über ausreichend Ressourcen, um sich nutzbringend in das Verfahren einbringen zu können? Ziehen Europarat und EU hier an einem Strang? Wie steht es um das Verhältnis von europäischer Ebene und nationaler bzw. regionaler Minderheiten- und Sprachenpolitik?
Die Tagung bringt Experten sowie Vertreter von Verwaltung, Landespolitik und Minderheitenorganisationen an einen Tisch, um Perspektiven einer Weiterentwicklung des Rechtsschutzes für Minderheitenund Regionalsprachen auszuloten.
Neben den Referenten werden zahlreiche weitere, in diesem Bereich Tätige, anwesend sein, um sich an den Diskussionen zu beteiligen.
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Quelle: Dr. Hauke Bartels, Sorbisches Institut Cottbus/Serbski institut Chóśebuz
Sprachenrechte sind ein zentraler Bestandteil des europäischen Minderheitenschutzes. Sie spielen dahersowohl im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten als auch in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eine bedeutende Rolle. Beide Abkommen des Europarats traten 1998 in Kraft und für beide wurde ein Monitoring-Verfahren eingeführt, das die Umsetzung der von den Zeichnerstaaten eingegangenen Verpflichtungen beobachten und bewerten soll.
Nach nunmehr 15 Jahren Erfahrung soll eine erste Bilanz gezogen werden: Wie ist es um die Sprachenrechte in Europa bestellt? Welche Defizite sind erkennbar in Verträgen und/oder ihrer Umsetzungspraxis?
Hat sich das Monitoring bewährt? Wie könnte es effektiver gestaltet, wie sein Einfluss auf nationales Minderheitenrecht gestärkt werden? Verfügen die (Sprach)Minderheiten über ausreichend Ressourcen, um sich nutzbringend in das Verfahren einbringen zu können? Ziehen Europarat und EU hier an einem Strang? Wie steht es um das Verhältnis von europäischer Ebene und nationaler bzw. regionaler Minderheiten- und Sprachenpolitik?
Die Tagung bringt Experten sowie Vertreter von Verwaltung, Landespolitik und Minderheitenorganisationen an einen Tisch, um Perspektiven einer Weiterentwicklung des Rechtsschutzes für Minderheitenund Regionalsprachen auszuloten.
Neben den Referenten werden zahlreiche weitere, in diesem Bereich Tätige, anwesend sein, um sich an den Diskussionen zu beteiligen.
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Quelle: Dr. Hauke Bartels, Sorbisches Institut Cottbus/Serbski institut Chóśebuz
Sprachenrechte sind ein zentraler Bestandteil des europäischen Minderheitenschutzes. Sie spielen dahersowohl im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten als auch in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eine bedeutende Rolle. Beide Abkommen des Europarats traten 1998 in Kraft und für beide wurde ein Monitoring-Verfahren eingeführt, das die Umsetzung der von den Zeichnerstaaten eingegangenen Verpflichtungen beobachten und bewerten soll.
Nach nunmehr 15 Jahren Erfahrung soll eine erste Bilanz gezogen werden: Wie ist es um die Sprachenrechte in Europa bestellt? Welche Defizite sind erkennbar in Verträgen und/oder ihrer Umsetzungspraxis?
Hat sich das Monitoring bewährt? Wie könnte es effektiver gestaltet, wie sein Einfluss auf nationales Minderheitenrecht gestärkt werden? Verfügen die (Sprach)Minderheiten über ausreichend Ressourcen, um sich nutzbringend in das Verfahren einbringen zu können? Ziehen Europarat und EU hier an einem Strang? Wie steht es um das Verhältnis von europäischer Ebene und nationaler bzw. regionaler Minderheiten- und Sprachenpolitik?
Die Tagung bringt Experten sowie Vertreter von Verwaltung, Landespolitik und Minderheitenorganisationen an einen Tisch, um Perspektiven einer Weiterentwicklung des Rechtsschutzes für Minderheitenund Regionalsprachen auszuloten.
Neben den Referenten werden zahlreiche weitere, in diesem Bereich Tätige, anwesend sein, um sich an den Diskussionen zu beteiligen.
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Quelle: Dr. Hauke Bartels, Sorbisches Institut Cottbus/Serbski institut Chóśebuz