Wasserentnahme in Cottbus ab Samstag verboten
Im Einklang mit den Landesbehörden sowie den umliegenden Landkreisen hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz ein Entnahmeverbot für Wasser aus Oberflächengewässern erlassen. Dazu zählen beispielsweise Flüsse und Seen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Freitag, 21. August 2026, auf der Internetseite der Stadt Cottbus veröffentlicht. Damit tritt die Untersagung am Samstag, 22. August 2026, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung im gesamten Stadtgebiet untersagt. Die Regelung gilt ganztägig und damit ausdrücklich auch in den Abend- und frühen Morgenstunden.
Verbot gilt mindestens bis Ende September
Die Allgemeinverfügung gilt laut Stadt Cottbus bis auf Widerruf. Als Mindestzeitraum nennt die Stadt den 30. September 2026. Bis einschließlich dieses Tages bleibt die Untersagung damit bestehen, sofern sie nicht vorher widerrufen wird. Die Stadt verweist außerdem auf das Pegelportal des Landes Brandenburg. Dort können Hintergründe und Daten zur Wassersituation in der Region abgerufen werden.
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Red. / Presseinformation




