Ein recht ungewöhnlicher Polizeieinsatz hat sich am frühen Sonntagmorgen im Cottbuser Stadtteil Groß Gaglow abgespielt. Wie die Polizei mitteilte, trafen Beamte dort auf einen Mann, der lediglich eine Unterhose trug. Der Mann hatte sich ausgesperrt und konnte glaubhaft erklären, dass er kein Einbrecher war. Die Polizei half ihm schließlich zurück in seine Wohnung.
Polizeieinsatz in Groß Gaglow am Sonntagmorgen
Im Cottbuser Stadtteil Groß Gaglow ist es am frühen Sonntagmorgen zu einer ungewöhnlichen Hilfeleistung der Polizei gekommen. Nach Angaben der Polizei trafen Beamte auf einen Mann, der nur mit einer Unterhose bekleidet war.
Der Mann hatte sich demnach ausgesperrt. Gegenüber den Einsatzkräften konnte er glaubhaft versichern, dass er nicht versuchte, unberechtigt in eine Wohnung zu gelangen.
Beamte öffneten Tür und prüften Wohnanschrift
Die Polizeibeamten halfen dem Mann anschließend und öffneten ihm die Tür. Danach kontrollierten sie laut Mitteilung natürlich auch, ob der Mann tatsächlich in der Wohnung wohnt.
Weitere Maßnahmen waren nach der geschilderten Hilfeleistung nicht erforderlich. Der Einsatz dürfte für die Beamten damit zu den eher ungewöhnlichen Momenten des Sonntagmorgens gezählt haben.
Weitere Polizeimeldungen aus Cottbus:
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Cottbus: Am Montag gegen 01:40 Uhr löste die Alarmanlage eines Sonderpostenmarktes in der Hardenbergstraße aus. Die hinzugerufenen Polizeibeamten konnten eine eingeschlagene Scheibe feststellen. Ob etwas aus dem Markt gestohlen wurde, ist Gegenstand der weiterführenden Ermittlungen. In diese fließen auch die Spuren ein, die die Kriminaltechniker noch am Morgen vor Ort gesichert haben.
Cottbus: Eine Autofahrerin rief am Montag gegen 06:15 Uhr die Polizei in die Thomas-Münzer-Straße. Dort war ihr nach eigenen Angaben ein Radfahrer ins Auto gefahren. Nachdem er die Frau beleidigt hatte, war er weitergefahren und hatte einen Schaden von mehreren hundert Euro am Auto hinterlassen. Die Beamten suchten im Umfeld nach dem Unfallbeteiligten, allerdings zunächst ohne Erfolg. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht dauern an.
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Red. / Presseinformation




