In Cottbus warnen die Stadtwerke aktuell vor einer neuen Betrugsmasche an der Haustür. Demnach versuchen Unbekannte, unter falschem Vorwand Energieverträge abzuschließen und sich Zugang zu sensiblen Kundendaten zu verschaffen. Dabei geben sich die Personen teilweise als Mitarbeitende der Stadtwerke aus. Die Stadtwerke stellen klar, dass ein Zählerwechsel keine Änderung des Stromvertrags erfordert. Betroffene sollen schnell reagieren und sich direkt an den Kundenservice wenden.
Stadtwerke Cottbus warnen vor Haustürbetrug
Die Stadtwerke Cottbus warnen aktuell vor einer neuen Betrugsmasche im Stadtgebiet. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, treten derzeit vermehrt Personen an Haustüren auf, die unter falschen Angaben versuchen, Energieverträge zu verkaufen oder bestehende Verträge zu ändern.
Nach Angaben der Stadtwerke seien unter anderem Zweierteams unterwegs gewesen, die behaupteten, ein Stromzähler müsse gewechselt werden, um Kosten zu senken. Dabei hätten sie Tablets mit dem Schriftzug „Stadtwerke“ genutzt. In einem weiteren Fall sei am 24. März eine Person mit entsprechender Kleidung aufgetreten und habe im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage einen Vertragswechsel gefordert. Betroffene hätten daraufhin ihre letzte Stromrechnung vorgelegt, woraufhin unbemerkt ein neuer Anbieter eingetragen worden sei.
Vertragswechsel durch Datenmissbrauch vermeiden
Die Stadtwerke betonen ausdrücklich, dass es sich in allen bekannten Fällen nicht um Mitarbeitende des Unternehmens oder der Tochtergesellschaft EVC gehandelt habe. Zudem stellen sie klar: Ein Zählerwechsel führt grundsätzlich nicht zu einer Änderung des Strom- oder Gasliefervertrags.
Ein solcher Wechsel werde immer schriftlich angekündigt. Kundinnen und Kunden erhielten zunächst eine Information vom Messstellenbetreiber und anschließend einen Termin, der bei Bedarf angepasst werden könne. Der bestehende Vertrag bleibe dabei unverändert bestehen.
Besondere Vorsicht sei geboten, wenn an der Haustür persönliche Daten abgefragt werden. Dazu zählen laut Stadtwerke unter anderem Zählernummer, Marktlokations-ID, Bankverbindung oder Angaben zum bisherigen Anbieter. Wer diese Daten weitergibt, riskiere, dass ein fremder Anbieter ohne Zustimmung den bestehenden Vertrag kündigt und einen neuen abschließt.
Schnelles Handeln bei Verdacht empfohlen
Die Stadtwerke Cottbus raten dazu, bei unerwarteten Haustürangeboten grundsätzlich skeptisch zu bleiben. Sollte bereits ein Vertragswechsel erfolgt sein, könne dieser unter Umständen noch gestoppt werden, wenn schnell reagiert werde. Wer eine Kündigungsbestätigung erhält, ohne selbst aktiv geworden zu sein, sollte umgehend Kontakt aufnehmen.
Weiterhin weisen die Stadtwerke darauf hin, dass Energielieferverträge seit Juli 2021 zwingend in Textform abgeschlossen werden müssen. Ein rein mündliches Einverständnis am Telefon sei demnach nicht ausreichend. Dennoch könne es in der Praxis schwierig sein, einen ungewollten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen rückgängig zu machen.
Grundsätzlich gilt laut Stadtwerke: Eigene Kundendaten sollten niemals an unbekannte Dritte weitergegeben werden. Dazu zählen insbesondere Zählernummer, Marktlokations-ID und Kundennummer.
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Red. / Presseinformation




