Die Stadt Cottbus hat Zahlungsaufforderungen zur Garagenmiete ab dem 1. Januar 2026 vorläufig ausgesetzt, da politische und verwaltungsinterne Abstimmungen zur künftigen Regelung noch andauern. Wie die Stadt mitteilte, erhielten in den vergangenen Tagen dennoch rund 250 Garagenpächter automatisiert eine sogenannte SEPA-Vorabinformation über mögliche Lastschriften, was auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen ist. Ein Einzug der Garagenmieten erfolgt jedoch erst nach einer abschließenden und rechtssicheren Entscheidung, bis dahin sollen keine Zahlungsaufforderungen versendet und keine Abbuchungen vorgenommen werden. Hintergrund ist, dass im Juni und Juli 2025 rund 3.700 Garagenpächter Kündigungen sowie Angebote für neue Mietverträge erhielten und daraufhin etwa 3.000 neue SEPA-Lastschriftmandate erteilt wurden, auf deren Grundlage Abbuchungen formal möglich wären.
Zahlungsaufforderungen zur Garagenmiete vorläufig ausgesetzt
Wie die Stadt Cottbus mitteilt, werden Zahlungsaufforderungen zur Garagenmiete ab dem 1. Januar 2026 vorläufig ausgesetzt. Hintergrund sind weiterhin andauernde politische sowie verwaltungsinterne Abstimmungen zur Regelung der Garagenmieten im Stadtgebiet. Eine abschließende, rechtssichere Entscheidung steht derzeit noch aus. Gleichzeitig weist die Stadt darauf hin, dass in den zurückliegenden Tagen rund 250 Garagenpächter schriftlich über anstehende Lastschriften informiert wurden. Diese Schreiben erfolgten nach Angaben der Verwaltung im Rahmen eines automatisierten Verfahrens entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur sogenannten SEPA-Vorabinformation (Pre-Notification).
Keine Abbuchungen bis zu abschließender Entscheidung
Um mögliche Irritationen zu vermeiden, stellt die Stadtverwaltung klar, dass ein Einzug von Garagenmieten erst nach einer abschließenden und rechtssicheren Entscheidung im laufenden Abstimmungsprozess erfolgen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Zahlungsaufforderungen versendet und keine Lastschriften eingezogen. Nach Angaben der Stadt werden derzeit keine Abbuchungen vorgenommen. Sämtliche Lastschriftläufe seien aktuell gestoppt. Die zuvor versendeten SEPA-Vorabinformationen führen demnach nicht zu einem tatsächlichen Einzug von Beträgen.
Hintergrund zu Kündigungen und neuen Mietverträgen
Zum Hintergrund teilt die Stadt weiter mit, dass im Zeitraum Juni und Juli 2025 rund 3.700 Garagenpächterinnen und Garagenpächter in Cottbus die Kündigung sowie ein Angebot für einen neuen Mietvertrag erhalten hatten. In der Folge erteilten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger neue SEPA-Lastschriftmandate. Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden etwa 3.000 solcher Mandate erteilt. Auf Grundlage dieser Mandate wären Abbuchungen formal zulässig gewesen. Aufgrund der weiterhin laufenden Abstimmungen zur Garagenmietregelung wird hiervon jedoch aktuell kein Gebrauch gemacht.
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Red. / Presseinformation







