In Vorbereitung der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 werden aus der Cottbuser Bevölkerung ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (Wahlvorsteher, Stellvertretende Wahlvorsteher, Beisitzer) gesucht, die bei der Organisation und Durchführung des Ereignisses in der Stadt Cottbus behilflich sind. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können sich im Wahlbüro unter der Telefonnummer 612 3306, per Fax unter der 612 13 3305, per E-Mail an [email protected] oder persönlich im Gewerbeweg 3, Zimmer 1.10, melden.
Den Wahlvorstehern wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro, den stellvertretenden Wahlvorstehern in Höhe von 30,00 und den Beisitzern in Höhe von 21,00 Euro gewährt.
Die Wahlbehörde ist befugt, die notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Alter) in einer Wahlhelferdatei zu erfassen und zu speichern. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur für den Zweck der Wahldurchführung – bei Beachtung des brandenburgischen Datenschutzgesetzes – verwendet. Der Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden.
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