Ginge es nach der aktuellen behördlichen Preisliste des Landesumweltamtes, müssten Brandenburger Entsorgungsunternehmen zu hohe Sicherheitsleistungen zahlen. Dies ergab eine aktuelle „Marktstudie über die Entsorgung von mineralischen Abfällen“, die von den brandenburgischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) erstellt wurde.
Sicherheitsleistungen müssen Entsorgungsunternehmen für den Fall hinterlegen, dass der öffentlichen Hand durch die Entsorgung von Abfällen aus Anlagen insolventer Betriebe Kosten entstehen. Diese gesetzliche Pflicht ist berechtigt, allerdings muss die Zahlungshöhe verhältnismäßig bleiben.
Dies ist derzeit zu oft nicht gegeben. Im Ergebnis der Unternehmensbefragung durch die IHKs wurden deutliche Differenzen zwischen realer Marktsituation und der Preisliste sichtbar, die vom Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) verwendet wird. So legt das LUGV z.B. für Beton einen Entsorgungspreis von zwölf Euro pro Tonne zu Grunde, während die Entsorgungsfirmen am Markt nur ca. drei Euro pro Tonne erhalten.
In Gesprächen mit den IHKs bestätigte das brandenburgische Umweltministerium die Ergebnisse der IHK-Studie zwar. Eine Überarbeitung der Preisliste soll aber erst zum Jahresende 2013 erfolgen. Gleichzeitig sicherte das Ministerium zu, im praktischen Vollzug nicht die Preisliste sondern die realen Entsorgungspreise für die Berechnung der Sicherheitsleistung zu Grunde zu legen. Betroffenen Unternehmen ist daher dringend zu empfehlen, im Rahmen der behördlichen Anhörung eigene Nachweise vorzulegen, die die konkrete Marktsituation in der Region widerspiegeln.
Die Studie ist online unter www.cottbus.ihk.de (Dokumentennummer 11428) abrufbar. Bei weiteren Fragen zum Thema stehen den Unternehmen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
IHK Cottbus: Dorit Köhler, Telefon: 0355 365-1500
IHK Ostbrandenburg: Burghard Seibold, Telefon: 0335 5621-1303
IHK Potsdam: Dr. Sven Birk, Telefon: 0331 2786-562
Ginge es nach der aktuellen behördlichen Preisliste des Landesumweltamtes, müssten Brandenburger Entsorgungsunternehmen zu hohe Sicherheitsleistungen zahlen. Dies ergab eine aktuelle „Marktstudie über die Entsorgung von mineralischen Abfällen“, die von den brandenburgischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) erstellt wurde.
Sicherheitsleistungen müssen Entsorgungsunternehmen für den Fall hinterlegen, dass der öffentlichen Hand durch die Entsorgung von Abfällen aus Anlagen insolventer Betriebe Kosten entstehen. Diese gesetzliche Pflicht ist berechtigt, allerdings muss die Zahlungshöhe verhältnismäßig bleiben.
Dies ist derzeit zu oft nicht gegeben. Im Ergebnis der Unternehmensbefragung durch die IHKs wurden deutliche Differenzen zwischen realer Marktsituation und der Preisliste sichtbar, die vom Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) verwendet wird. So legt das LUGV z.B. für Beton einen Entsorgungspreis von zwölf Euro pro Tonne zu Grunde, während die Entsorgungsfirmen am Markt nur ca. drei Euro pro Tonne erhalten.
In Gesprächen mit den IHKs bestätigte das brandenburgische Umweltministerium die Ergebnisse der IHK-Studie zwar. Eine Überarbeitung der Preisliste soll aber erst zum Jahresende 2013 erfolgen. Gleichzeitig sicherte das Ministerium zu, im praktischen Vollzug nicht die Preisliste sondern die realen Entsorgungspreise für die Berechnung der Sicherheitsleistung zu Grunde zu legen. Betroffenen Unternehmen ist daher dringend zu empfehlen, im Rahmen der behördlichen Anhörung eigene Nachweise vorzulegen, die die konkrete Marktsituation in der Region widerspiegeln.
Die Studie ist online unter www.cottbus.ihk.de (Dokumentennummer 11428) abrufbar. Bei weiteren Fragen zum Thema stehen den Unternehmen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
IHK Cottbus: Dorit Köhler, Telefon: 0355 365-1500
IHK Ostbrandenburg: Burghard Seibold, Telefon: 0335 5621-1303
IHK Potsdam: Dr. Sven Birk, Telefon: 0331 2786-562
Ginge es nach der aktuellen behördlichen Preisliste des Landesumweltamtes, müssten Brandenburger Entsorgungsunternehmen zu hohe Sicherheitsleistungen zahlen. Dies ergab eine aktuelle „Marktstudie über die Entsorgung von mineralischen Abfällen“, die von den brandenburgischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) erstellt wurde.
Sicherheitsleistungen müssen Entsorgungsunternehmen für den Fall hinterlegen, dass der öffentlichen Hand durch die Entsorgung von Abfällen aus Anlagen insolventer Betriebe Kosten entstehen. Diese gesetzliche Pflicht ist berechtigt, allerdings muss die Zahlungshöhe verhältnismäßig bleiben.
Dies ist derzeit zu oft nicht gegeben. Im Ergebnis der Unternehmensbefragung durch die IHKs wurden deutliche Differenzen zwischen realer Marktsituation und der Preisliste sichtbar, die vom Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) verwendet wird. So legt das LUGV z.B. für Beton einen Entsorgungspreis von zwölf Euro pro Tonne zu Grunde, während die Entsorgungsfirmen am Markt nur ca. drei Euro pro Tonne erhalten.
In Gesprächen mit den IHKs bestätigte das brandenburgische Umweltministerium die Ergebnisse der IHK-Studie zwar. Eine Überarbeitung der Preisliste soll aber erst zum Jahresende 2013 erfolgen. Gleichzeitig sicherte das Ministerium zu, im praktischen Vollzug nicht die Preisliste sondern die realen Entsorgungspreise für die Berechnung der Sicherheitsleistung zu Grunde zu legen. Betroffenen Unternehmen ist daher dringend zu empfehlen, im Rahmen der behördlichen Anhörung eigene Nachweise vorzulegen, die die konkrete Marktsituation in der Region widerspiegeln.
Die Studie ist online unter www.cottbus.ihk.de (Dokumentennummer 11428) abrufbar. Bei weiteren Fragen zum Thema stehen den Unternehmen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
IHK Cottbus: Dorit Köhler, Telefon: 0355 365-1500
IHK Ostbrandenburg: Burghard Seibold, Telefon: 0335 5621-1303
IHK Potsdam: Dr. Sven Birk, Telefon: 0331 2786-562
Ginge es nach der aktuellen behördlichen Preisliste des Landesumweltamtes, müssten Brandenburger Entsorgungsunternehmen zu hohe Sicherheitsleistungen zahlen. Dies ergab eine aktuelle „Marktstudie über die Entsorgung von mineralischen Abfällen“, die von den brandenburgischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) erstellt wurde.
Sicherheitsleistungen müssen Entsorgungsunternehmen für den Fall hinterlegen, dass der öffentlichen Hand durch die Entsorgung von Abfällen aus Anlagen insolventer Betriebe Kosten entstehen. Diese gesetzliche Pflicht ist berechtigt, allerdings muss die Zahlungshöhe verhältnismäßig bleiben.
Dies ist derzeit zu oft nicht gegeben. Im Ergebnis der Unternehmensbefragung durch die IHKs wurden deutliche Differenzen zwischen realer Marktsituation und der Preisliste sichtbar, die vom Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) verwendet wird. So legt das LUGV z.B. für Beton einen Entsorgungspreis von zwölf Euro pro Tonne zu Grunde, während die Entsorgungsfirmen am Markt nur ca. drei Euro pro Tonne erhalten.
In Gesprächen mit den IHKs bestätigte das brandenburgische Umweltministerium die Ergebnisse der IHK-Studie zwar. Eine Überarbeitung der Preisliste soll aber erst zum Jahresende 2013 erfolgen. Gleichzeitig sicherte das Ministerium zu, im praktischen Vollzug nicht die Preisliste sondern die realen Entsorgungspreise für die Berechnung der Sicherheitsleistung zu Grunde zu legen. Betroffenen Unternehmen ist daher dringend zu empfehlen, im Rahmen der behördlichen Anhörung eigene Nachweise vorzulegen, die die konkrete Marktsituation in der Region widerspiegeln.
Die Studie ist online unter www.cottbus.ihk.de (Dokumentennummer 11428) abrufbar. Bei weiteren Fragen zum Thema stehen den Unternehmen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
IHK Cottbus: Dorit Köhler, Telefon: 0355 365-1500
IHK Ostbrandenburg: Burghard Seibold, Telefon: 0335 5621-1303
IHK Potsdam: Dr. Sven Birk, Telefon: 0331 2786-562