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NIEDERLAUSITZ aktuell

Die Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit

7:10 Uhr | 20. Februar 2013
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Die Fachstelle Wohnhilfen wurde am 01.02.1997 in der Stadtverwaltung Cottbus gebildet und dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Die Tätigkeiten und Aufgaben aller Dienststellen, welche sich in der kommunalen Verwaltung mit dem Personenkreis drohender Obdachlosigkeit befassten, so u. a. die Fachbereiche Ordnung und Sicherheit, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Gesundheit sowie Stadtentwicklung, wurden mit Errichtung der Fachstelle zentral gebündelt. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, auf die Probleme der zunehmenden und komplexen Wohnungsnotfälle sach- und fachgerecht und unverzüglich reagieren zu können. Die Fachstelle hat die alleinige Entscheidungskompetenz und ist als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle in Cottbus für Leistungsbezieher nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII sowie für Personen mit und ohne Transferleistungen umfassend zuständig. Die Fachstelle nimmt die Aufgaben zur Sicherung der Unterkunft und/oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage einschließlich präventiver Hilfen in den Zuständigkeiten nach SGB II und SGB XII wahr und entscheidet im Rahmen der Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung. In der Fachstelle sind fünf Sozialarbeiter/innen, drei Sachbearbeiter/innen und eine Leiter/in tätig.
Ziele der Fachstelle:
• Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
• Minderung vorhandener Obdachlosigkeit
• Wiedereingliederungshilfen bei eingetretener Obdachlosigkeit in die Gesellschaft
• Rückführung des Bürgers zu Selbsthilfe und Unabhängigkeit
• Unterstützung und Aufbau einer realistischen Haushalts- und Lebensführung
Aufgaben/Maßnahmen/Hilfemöglichkeiten der Fachstelle:
• Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen, in der Regel mit der Mitteilung der Räumungsklage durch das Amtsgericht
• Beratung über die individuelle Wohn- und Lebenssituation und bestehende Hilfemöglichkeiten; auch bei mietwidrigem Verhalten
• Beratung, Prüfung und Unterstützung bei Anspruch auf Sozialleistungen: Antragstellungen zu Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld etc.
• Erstellen eines Hilfeplanes zur Mietschuldtilgung in Raten in Abhängigkeit der Rechtslage sowie der finanziellen und sozialen Situation des Betroffenen
• Entschuldung hinsichtlich Forderungen, welche die Unterkunft betreffen (Miete, Energie, Wasser) – auch unter Prüfung der Voraussetzungen zu deren Übernahme nach den Bestimmungen der §§ 36 (1) SGB XII sowie 22 (8) SGB II
• Verhandlungen mit dem Vermieter; Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bei Mietschulden und anderen Problemlagen zur Wohnraumerhaltung
• Enge Zusammenarbeit mit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bei Mehrfachverschuldung
• Unterstützung bei der Wohnraumversorgung verschuldeter Haushalte, bei unangemessenem Wohnraum und unzumutbaren Wohnverhältnissen
• Begleitung und Unterstützung der Betroffenen, auch nach einer Zwangsräumung, mit dem Ziel der Wohnraumneuversorgung (gegebenenfalls auch in betreuten Wohnformen) und Vermeidung erneuter Mietschulden
• Unterbringung bei Zwangsräumung und Obdachlosigkeit durch Einweisung in das Obdachlosenhaus (Übernachtungsstätte) bzw. in die städtische Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“ (Belegungsrecht), in eine Pension oder in betreute Wohnformen nach §§ 67 bis 69 SGB XII, gegebenenfalls Beschlagnahme von Wohnraum
• Ambulante oder stationäre Betreuungsleistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel des SGB XII
• Mietübernahme während der Inhaftierung nach den Bestimmungen des SGB XII
In den 16 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind die Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Prävention und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die vielen Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt).
Des Weiteren waren, u. a. auch durch die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes, in den letzten Wintern in Cottbus keine Kältetoten zu beklagen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und anhaltend niedriger Temperaturen möchte der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus nochmals über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose informieren, um Betroffene vor einem möglichen Kältetod zu bewahren. Mit den zuständigen Polizeidienststellen wurde vereinbart, dass in Cottbus aufgefundene obdachlose Personen in der Übernachtungsstätte „Obdachlosenhaus“ Unterkunft finden können. Damit wird gesichert, dass nachts niemand unfreiwillig ohne Unterkunft ist.
Auch die Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote zu vermeiden. Es sollte die Polizei oder der Fachbereich Soziales informiert werden, sofern offensichtlich hilflose- bzw. obdachlose Personen (z. B. draußen Schlafende an Haltestellen, auf Bänken) auffallen.
Adressen:
• Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Tel. (Sekretariat): 0355/ 612 4801
Öffnungszeiten des Fachbereichs Soziales der Stadtverwaltung: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten sind stets Terminvereinbarungen möglich
Angebot: soziale Beratung, Unterstützung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen
• „Straßenkaffee“ (Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e.V.)
Wilhelm-Külz-Straße 10a, 03046 Cottbus (hinter der Sparda-Bank)
Öffnungszeiten: wochentags von 07:30 bis 17:30 Uhr, sonn- und feiertags von 11:00 bis 13:00 Uhr (von November bis März von 09:00 bis 13:00 Uhr)
Niedrigschwelliges Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
Tel. 0355/ 3832498
• Obdachlosenhaus (Träger: Deutsches Rotes Kreuz)
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Geöffnet von 17:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet)
Tel.: 0355/ 3819325
• Cottbuser Tafel (Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.)
Ausgabestelle: Lutherstraße 12, 03050 Cottbus
Tel.: 0355/ 43 03 638, Fax: 0355/ 43 03 638
Öffnungszeiten der Ausgabestelle: Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Schuldnerberatung in Cottbus
Die Stadt Cottbus, Fachbereich Soziales, fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Verbände und Vereine. Folgende Anlaufstellen stehen den Bürgern von Cottbus kostenfrei zur Verfügung:
• Caritas Kreisstelle Cottbus
Straße der Jugend 23 und Südstraße 1, 03046 Cottbus
Tel.: 0355/ 23 105; Ansprechpartner: Herr Schwarz
Öffnungszeiten Straße der Jugend 23: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Südstraße 1 (rollstuhlgerechter Zugang): Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus (rollstuhlgerechter Zugang)
Tel.: 0355/ 47 31 60 oder 47 31 86; Ansprechpartner: Frau Bauer oder Frau Wittig
Öffnungszeiten: Montag von 09:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag nach Vereinbarung, Mittwoch: von 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Soziale Initiative Niederlausitz e.V.
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
Tel.: 0355/ 48 87 110; Ansprechpartner: Herr Burkhart
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
Quelle: Stadt Cottbus

Die Fachstelle Wohnhilfen wurde am 01.02.1997 in der Stadtverwaltung Cottbus gebildet und dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Die Tätigkeiten und Aufgaben aller Dienststellen, welche sich in der kommunalen Verwaltung mit dem Personenkreis drohender Obdachlosigkeit befassten, so u. a. die Fachbereiche Ordnung und Sicherheit, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Gesundheit sowie Stadtentwicklung, wurden mit Errichtung der Fachstelle zentral gebündelt. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, auf die Probleme der zunehmenden und komplexen Wohnungsnotfälle sach- und fachgerecht und unverzüglich reagieren zu können. Die Fachstelle hat die alleinige Entscheidungskompetenz und ist als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle in Cottbus für Leistungsbezieher nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII sowie für Personen mit und ohne Transferleistungen umfassend zuständig. Die Fachstelle nimmt die Aufgaben zur Sicherung der Unterkunft und/oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage einschließlich präventiver Hilfen in den Zuständigkeiten nach SGB II und SGB XII wahr und entscheidet im Rahmen der Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung. In der Fachstelle sind fünf Sozialarbeiter/innen, drei Sachbearbeiter/innen und eine Leiter/in tätig.
Ziele der Fachstelle:
• Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
• Minderung vorhandener Obdachlosigkeit
• Wiedereingliederungshilfen bei eingetretener Obdachlosigkeit in die Gesellschaft
• Rückführung des Bürgers zu Selbsthilfe und Unabhängigkeit
• Unterstützung und Aufbau einer realistischen Haushalts- und Lebensführung
Aufgaben/Maßnahmen/Hilfemöglichkeiten der Fachstelle:
• Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen, in der Regel mit der Mitteilung der Räumungsklage durch das Amtsgericht
• Beratung über die individuelle Wohn- und Lebenssituation und bestehende Hilfemöglichkeiten; auch bei mietwidrigem Verhalten
• Beratung, Prüfung und Unterstützung bei Anspruch auf Sozialleistungen: Antragstellungen zu Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld etc.
• Erstellen eines Hilfeplanes zur Mietschuldtilgung in Raten in Abhängigkeit der Rechtslage sowie der finanziellen und sozialen Situation des Betroffenen
• Entschuldung hinsichtlich Forderungen, welche die Unterkunft betreffen (Miete, Energie, Wasser) – auch unter Prüfung der Voraussetzungen zu deren Übernahme nach den Bestimmungen der §§ 36 (1) SGB XII sowie 22 (8) SGB II
• Verhandlungen mit dem Vermieter; Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bei Mietschulden und anderen Problemlagen zur Wohnraumerhaltung
• Enge Zusammenarbeit mit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bei Mehrfachverschuldung
• Unterstützung bei der Wohnraumversorgung verschuldeter Haushalte, bei unangemessenem Wohnraum und unzumutbaren Wohnverhältnissen
• Begleitung und Unterstützung der Betroffenen, auch nach einer Zwangsräumung, mit dem Ziel der Wohnraumneuversorgung (gegebenenfalls auch in betreuten Wohnformen) und Vermeidung erneuter Mietschulden
• Unterbringung bei Zwangsräumung und Obdachlosigkeit durch Einweisung in das Obdachlosenhaus (Übernachtungsstätte) bzw. in die städtische Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“ (Belegungsrecht), in eine Pension oder in betreute Wohnformen nach §§ 67 bis 69 SGB XII, gegebenenfalls Beschlagnahme von Wohnraum
• Ambulante oder stationäre Betreuungsleistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel des SGB XII
• Mietübernahme während der Inhaftierung nach den Bestimmungen des SGB XII
In den 16 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind die Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Prävention und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die vielen Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt).
Des Weiteren waren, u. a. auch durch die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes, in den letzten Wintern in Cottbus keine Kältetoten zu beklagen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und anhaltend niedriger Temperaturen möchte der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus nochmals über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose informieren, um Betroffene vor einem möglichen Kältetod zu bewahren. Mit den zuständigen Polizeidienststellen wurde vereinbart, dass in Cottbus aufgefundene obdachlose Personen in der Übernachtungsstätte „Obdachlosenhaus“ Unterkunft finden können. Damit wird gesichert, dass nachts niemand unfreiwillig ohne Unterkunft ist.
Auch die Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote zu vermeiden. Es sollte die Polizei oder der Fachbereich Soziales informiert werden, sofern offensichtlich hilflose- bzw. obdachlose Personen (z. B. draußen Schlafende an Haltestellen, auf Bänken) auffallen.
Adressen:
• Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Tel. (Sekretariat): 0355/ 612 4801
Öffnungszeiten des Fachbereichs Soziales der Stadtverwaltung: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten sind stets Terminvereinbarungen möglich
Angebot: soziale Beratung, Unterstützung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen
• „Straßenkaffee“ (Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e.V.)
Wilhelm-Külz-Straße 10a, 03046 Cottbus (hinter der Sparda-Bank)
Öffnungszeiten: wochentags von 07:30 bis 17:30 Uhr, sonn- und feiertags von 11:00 bis 13:00 Uhr (von November bis März von 09:00 bis 13:00 Uhr)
Niedrigschwelliges Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
Tel. 0355/ 3832498
• Obdachlosenhaus (Träger: Deutsches Rotes Kreuz)
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Geöffnet von 17:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet)
Tel.: 0355/ 3819325
• Cottbuser Tafel (Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.)
Ausgabestelle: Lutherstraße 12, 03050 Cottbus
Tel.: 0355/ 43 03 638, Fax: 0355/ 43 03 638
Öffnungszeiten der Ausgabestelle: Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Schuldnerberatung in Cottbus
Die Stadt Cottbus, Fachbereich Soziales, fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Verbände und Vereine. Folgende Anlaufstellen stehen den Bürgern von Cottbus kostenfrei zur Verfügung:
• Caritas Kreisstelle Cottbus
Straße der Jugend 23 und Südstraße 1, 03046 Cottbus
Tel.: 0355/ 23 105; Ansprechpartner: Herr Schwarz
Öffnungszeiten Straße der Jugend 23: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Südstraße 1 (rollstuhlgerechter Zugang): Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus (rollstuhlgerechter Zugang)
Tel.: 0355/ 47 31 60 oder 47 31 86; Ansprechpartner: Frau Bauer oder Frau Wittig
Öffnungszeiten: Montag von 09:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag nach Vereinbarung, Mittwoch: von 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Soziale Initiative Niederlausitz e.V.
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
Tel.: 0355/ 48 87 110; Ansprechpartner: Herr Burkhart
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
Quelle: Stadt Cottbus

Die Fachstelle Wohnhilfen wurde am 01.02.1997 in der Stadtverwaltung Cottbus gebildet und dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Die Tätigkeiten und Aufgaben aller Dienststellen, welche sich in der kommunalen Verwaltung mit dem Personenkreis drohender Obdachlosigkeit befassten, so u. a. die Fachbereiche Ordnung und Sicherheit, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Gesundheit sowie Stadtentwicklung, wurden mit Errichtung der Fachstelle zentral gebündelt. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, auf die Probleme der zunehmenden und komplexen Wohnungsnotfälle sach- und fachgerecht und unverzüglich reagieren zu können. Die Fachstelle hat die alleinige Entscheidungskompetenz und ist als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle in Cottbus für Leistungsbezieher nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII sowie für Personen mit und ohne Transferleistungen umfassend zuständig. Die Fachstelle nimmt die Aufgaben zur Sicherung der Unterkunft und/oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage einschließlich präventiver Hilfen in den Zuständigkeiten nach SGB II und SGB XII wahr und entscheidet im Rahmen der Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung. In der Fachstelle sind fünf Sozialarbeiter/innen, drei Sachbearbeiter/innen und eine Leiter/in tätig.
Ziele der Fachstelle:
• Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
• Minderung vorhandener Obdachlosigkeit
• Wiedereingliederungshilfen bei eingetretener Obdachlosigkeit in die Gesellschaft
• Rückführung des Bürgers zu Selbsthilfe und Unabhängigkeit
• Unterstützung und Aufbau einer realistischen Haushalts- und Lebensführung
Aufgaben/Maßnahmen/Hilfemöglichkeiten der Fachstelle:
• Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen, in der Regel mit der Mitteilung der Räumungsklage durch das Amtsgericht
• Beratung über die individuelle Wohn- und Lebenssituation und bestehende Hilfemöglichkeiten; auch bei mietwidrigem Verhalten
• Beratung, Prüfung und Unterstützung bei Anspruch auf Sozialleistungen: Antragstellungen zu Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld etc.
• Erstellen eines Hilfeplanes zur Mietschuldtilgung in Raten in Abhängigkeit der Rechtslage sowie der finanziellen und sozialen Situation des Betroffenen
• Entschuldung hinsichtlich Forderungen, welche die Unterkunft betreffen (Miete, Energie, Wasser) – auch unter Prüfung der Voraussetzungen zu deren Übernahme nach den Bestimmungen der §§ 36 (1) SGB XII sowie 22 (8) SGB II
• Verhandlungen mit dem Vermieter; Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bei Mietschulden und anderen Problemlagen zur Wohnraumerhaltung
• Enge Zusammenarbeit mit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bei Mehrfachverschuldung
• Unterstützung bei der Wohnraumversorgung verschuldeter Haushalte, bei unangemessenem Wohnraum und unzumutbaren Wohnverhältnissen
• Begleitung und Unterstützung der Betroffenen, auch nach einer Zwangsräumung, mit dem Ziel der Wohnraumneuversorgung (gegebenenfalls auch in betreuten Wohnformen) und Vermeidung erneuter Mietschulden
• Unterbringung bei Zwangsräumung und Obdachlosigkeit durch Einweisung in das Obdachlosenhaus (Übernachtungsstätte) bzw. in die städtische Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“ (Belegungsrecht), in eine Pension oder in betreute Wohnformen nach §§ 67 bis 69 SGB XII, gegebenenfalls Beschlagnahme von Wohnraum
• Ambulante oder stationäre Betreuungsleistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel des SGB XII
• Mietübernahme während der Inhaftierung nach den Bestimmungen des SGB XII
In den 16 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind die Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Prävention und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die vielen Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt).
Des Weiteren waren, u. a. auch durch die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes, in den letzten Wintern in Cottbus keine Kältetoten zu beklagen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und anhaltend niedriger Temperaturen möchte der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus nochmals über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose informieren, um Betroffene vor einem möglichen Kältetod zu bewahren. Mit den zuständigen Polizeidienststellen wurde vereinbart, dass in Cottbus aufgefundene obdachlose Personen in der Übernachtungsstätte „Obdachlosenhaus“ Unterkunft finden können. Damit wird gesichert, dass nachts niemand unfreiwillig ohne Unterkunft ist.
Auch die Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote zu vermeiden. Es sollte die Polizei oder der Fachbereich Soziales informiert werden, sofern offensichtlich hilflose- bzw. obdachlose Personen (z. B. draußen Schlafende an Haltestellen, auf Bänken) auffallen.
Adressen:
• Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Tel. (Sekretariat): 0355/ 612 4801
Öffnungszeiten des Fachbereichs Soziales der Stadtverwaltung: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten sind stets Terminvereinbarungen möglich
Angebot: soziale Beratung, Unterstützung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen
• „Straßenkaffee“ (Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e.V.)
Wilhelm-Külz-Straße 10a, 03046 Cottbus (hinter der Sparda-Bank)
Öffnungszeiten: wochentags von 07:30 bis 17:30 Uhr, sonn- und feiertags von 11:00 bis 13:00 Uhr (von November bis März von 09:00 bis 13:00 Uhr)
Niedrigschwelliges Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
Tel. 0355/ 3832498
• Obdachlosenhaus (Träger: Deutsches Rotes Kreuz)
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Geöffnet von 17:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet)
Tel.: 0355/ 3819325
• Cottbuser Tafel (Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.)
Ausgabestelle: Lutherstraße 12, 03050 Cottbus
Tel.: 0355/ 43 03 638, Fax: 0355/ 43 03 638
Öffnungszeiten der Ausgabestelle: Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Schuldnerberatung in Cottbus
Die Stadt Cottbus, Fachbereich Soziales, fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Verbände und Vereine. Folgende Anlaufstellen stehen den Bürgern von Cottbus kostenfrei zur Verfügung:
• Caritas Kreisstelle Cottbus
Straße der Jugend 23 und Südstraße 1, 03046 Cottbus
Tel.: 0355/ 23 105; Ansprechpartner: Herr Schwarz
Öffnungszeiten Straße der Jugend 23: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Südstraße 1 (rollstuhlgerechter Zugang): Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus (rollstuhlgerechter Zugang)
Tel.: 0355/ 47 31 60 oder 47 31 86; Ansprechpartner: Frau Bauer oder Frau Wittig
Öffnungszeiten: Montag von 09:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag nach Vereinbarung, Mittwoch: von 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Soziale Initiative Niederlausitz e.V.
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
Tel.: 0355/ 48 87 110; Ansprechpartner: Herr Burkhart
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
Quelle: Stadt Cottbus

Die Fachstelle Wohnhilfen wurde am 01.02.1997 in der Stadtverwaltung Cottbus gebildet und dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Die Tätigkeiten und Aufgaben aller Dienststellen, welche sich in der kommunalen Verwaltung mit dem Personenkreis drohender Obdachlosigkeit befassten, so u. a. die Fachbereiche Ordnung und Sicherheit, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Gesundheit sowie Stadtentwicklung, wurden mit Errichtung der Fachstelle zentral gebündelt. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, auf die Probleme der zunehmenden und komplexen Wohnungsnotfälle sach- und fachgerecht und unverzüglich reagieren zu können. Die Fachstelle hat die alleinige Entscheidungskompetenz und ist als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle in Cottbus für Leistungsbezieher nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII sowie für Personen mit und ohne Transferleistungen umfassend zuständig. Die Fachstelle nimmt die Aufgaben zur Sicherung der Unterkunft und/oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage einschließlich präventiver Hilfen in den Zuständigkeiten nach SGB II und SGB XII wahr und entscheidet im Rahmen der Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung. In der Fachstelle sind fünf Sozialarbeiter/innen, drei Sachbearbeiter/innen und eine Leiter/in tätig.
Ziele der Fachstelle:
• Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
• Minderung vorhandener Obdachlosigkeit
• Wiedereingliederungshilfen bei eingetretener Obdachlosigkeit in die Gesellschaft
• Rückführung des Bürgers zu Selbsthilfe und Unabhängigkeit
• Unterstützung und Aufbau einer realistischen Haushalts- und Lebensführung
Aufgaben/Maßnahmen/Hilfemöglichkeiten der Fachstelle:
• Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen, in der Regel mit der Mitteilung der Räumungsklage durch das Amtsgericht
• Beratung über die individuelle Wohn- und Lebenssituation und bestehende Hilfemöglichkeiten; auch bei mietwidrigem Verhalten
• Beratung, Prüfung und Unterstützung bei Anspruch auf Sozialleistungen: Antragstellungen zu Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld etc.
• Erstellen eines Hilfeplanes zur Mietschuldtilgung in Raten in Abhängigkeit der Rechtslage sowie der finanziellen und sozialen Situation des Betroffenen
• Entschuldung hinsichtlich Forderungen, welche die Unterkunft betreffen (Miete, Energie, Wasser) – auch unter Prüfung der Voraussetzungen zu deren Übernahme nach den Bestimmungen der §§ 36 (1) SGB XII sowie 22 (8) SGB II
• Verhandlungen mit dem Vermieter; Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bei Mietschulden und anderen Problemlagen zur Wohnraumerhaltung
• Enge Zusammenarbeit mit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bei Mehrfachverschuldung
• Unterstützung bei der Wohnraumversorgung verschuldeter Haushalte, bei unangemessenem Wohnraum und unzumutbaren Wohnverhältnissen
• Begleitung und Unterstützung der Betroffenen, auch nach einer Zwangsräumung, mit dem Ziel der Wohnraumneuversorgung (gegebenenfalls auch in betreuten Wohnformen) und Vermeidung erneuter Mietschulden
• Unterbringung bei Zwangsräumung und Obdachlosigkeit durch Einweisung in das Obdachlosenhaus (Übernachtungsstätte) bzw. in die städtische Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“ (Belegungsrecht), in eine Pension oder in betreute Wohnformen nach §§ 67 bis 69 SGB XII, gegebenenfalls Beschlagnahme von Wohnraum
• Ambulante oder stationäre Betreuungsleistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel des SGB XII
• Mietübernahme während der Inhaftierung nach den Bestimmungen des SGB XII
In den 16 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind die Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Prävention und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die vielen Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt).
Des Weiteren waren, u. a. auch durch die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes, in den letzten Wintern in Cottbus keine Kältetoten zu beklagen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und anhaltend niedriger Temperaturen möchte der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus nochmals über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose informieren, um Betroffene vor einem möglichen Kältetod zu bewahren. Mit den zuständigen Polizeidienststellen wurde vereinbart, dass in Cottbus aufgefundene obdachlose Personen in der Übernachtungsstätte „Obdachlosenhaus“ Unterkunft finden können. Damit wird gesichert, dass nachts niemand unfreiwillig ohne Unterkunft ist.
Auch die Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote zu vermeiden. Es sollte die Polizei oder der Fachbereich Soziales informiert werden, sofern offensichtlich hilflose- bzw. obdachlose Personen (z. B. draußen Schlafende an Haltestellen, auf Bänken) auffallen.
Adressen:
• Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Tel. (Sekretariat): 0355/ 612 4801
Öffnungszeiten des Fachbereichs Soziales der Stadtverwaltung: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten sind stets Terminvereinbarungen möglich
Angebot: soziale Beratung, Unterstützung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen
• „Straßenkaffee“ (Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e.V.)
Wilhelm-Külz-Straße 10a, 03046 Cottbus (hinter der Sparda-Bank)
Öffnungszeiten: wochentags von 07:30 bis 17:30 Uhr, sonn- und feiertags von 11:00 bis 13:00 Uhr (von November bis März von 09:00 bis 13:00 Uhr)
Niedrigschwelliges Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
Tel. 0355/ 3832498
• Obdachlosenhaus (Träger: Deutsches Rotes Kreuz)
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Geöffnet von 17:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet)
Tel.: 0355/ 3819325
• Cottbuser Tafel (Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.)
Ausgabestelle: Lutherstraße 12, 03050 Cottbus
Tel.: 0355/ 43 03 638, Fax: 0355/ 43 03 638
Öffnungszeiten der Ausgabestelle: Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Schuldnerberatung in Cottbus
Die Stadt Cottbus, Fachbereich Soziales, fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Verbände und Vereine. Folgende Anlaufstellen stehen den Bürgern von Cottbus kostenfrei zur Verfügung:
• Caritas Kreisstelle Cottbus
Straße der Jugend 23 und Südstraße 1, 03046 Cottbus
Tel.: 0355/ 23 105; Ansprechpartner: Herr Schwarz
Öffnungszeiten Straße der Jugend 23: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Südstraße 1 (rollstuhlgerechter Zugang): Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus (rollstuhlgerechter Zugang)
Tel.: 0355/ 47 31 60 oder 47 31 86; Ansprechpartner: Frau Bauer oder Frau Wittig
Öffnungszeiten: Montag von 09:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag nach Vereinbarung, Mittwoch: von 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Soziale Initiative Niederlausitz e.V.
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
Tel.: 0355/ 48 87 110; Ansprechpartner: Herr Burkhart
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
Quelle: Stadt Cottbus

Die Fachstelle Wohnhilfen wurde am 01.02.1997 in der Stadtverwaltung Cottbus gebildet und dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Die Tätigkeiten und Aufgaben aller Dienststellen, welche sich in der kommunalen Verwaltung mit dem Personenkreis drohender Obdachlosigkeit befassten, so u. a. die Fachbereiche Ordnung und Sicherheit, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Gesundheit sowie Stadtentwicklung, wurden mit Errichtung der Fachstelle zentral gebündelt. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, auf die Probleme der zunehmenden und komplexen Wohnungsnotfälle sach- und fachgerecht und unverzüglich reagieren zu können. Die Fachstelle hat die alleinige Entscheidungskompetenz und ist als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle in Cottbus für Leistungsbezieher nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII sowie für Personen mit und ohne Transferleistungen umfassend zuständig. Die Fachstelle nimmt die Aufgaben zur Sicherung der Unterkunft und/oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage einschließlich präventiver Hilfen in den Zuständigkeiten nach SGB II und SGB XII wahr und entscheidet im Rahmen der Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung. In der Fachstelle sind fünf Sozialarbeiter/innen, drei Sachbearbeiter/innen und eine Leiter/in tätig.
Ziele der Fachstelle:
• Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
• Minderung vorhandener Obdachlosigkeit
• Wiedereingliederungshilfen bei eingetretener Obdachlosigkeit in die Gesellschaft
• Rückführung des Bürgers zu Selbsthilfe und Unabhängigkeit
• Unterstützung und Aufbau einer realistischen Haushalts- und Lebensführung
Aufgaben/Maßnahmen/Hilfemöglichkeiten der Fachstelle:
• Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen, in der Regel mit der Mitteilung der Räumungsklage durch das Amtsgericht
• Beratung über die individuelle Wohn- und Lebenssituation und bestehende Hilfemöglichkeiten; auch bei mietwidrigem Verhalten
• Beratung, Prüfung und Unterstützung bei Anspruch auf Sozialleistungen: Antragstellungen zu Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld etc.
• Erstellen eines Hilfeplanes zur Mietschuldtilgung in Raten in Abhängigkeit der Rechtslage sowie der finanziellen und sozialen Situation des Betroffenen
• Entschuldung hinsichtlich Forderungen, welche die Unterkunft betreffen (Miete, Energie, Wasser) – auch unter Prüfung der Voraussetzungen zu deren Übernahme nach den Bestimmungen der §§ 36 (1) SGB XII sowie 22 (8) SGB II
• Verhandlungen mit dem Vermieter; Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bei Mietschulden und anderen Problemlagen zur Wohnraumerhaltung
• Enge Zusammenarbeit mit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bei Mehrfachverschuldung
• Unterstützung bei der Wohnraumversorgung verschuldeter Haushalte, bei unangemessenem Wohnraum und unzumutbaren Wohnverhältnissen
• Begleitung und Unterstützung der Betroffenen, auch nach einer Zwangsräumung, mit dem Ziel der Wohnraumneuversorgung (gegebenenfalls auch in betreuten Wohnformen) und Vermeidung erneuter Mietschulden
• Unterbringung bei Zwangsräumung und Obdachlosigkeit durch Einweisung in das Obdachlosenhaus (Übernachtungsstätte) bzw. in die städtische Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“ (Belegungsrecht), in eine Pension oder in betreute Wohnformen nach §§ 67 bis 69 SGB XII, gegebenenfalls Beschlagnahme von Wohnraum
• Ambulante oder stationäre Betreuungsleistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel des SGB XII
• Mietübernahme während der Inhaftierung nach den Bestimmungen des SGB XII
In den 16 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind die Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Prävention und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die vielen Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt).
Des Weiteren waren, u. a. auch durch die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes, in den letzten Wintern in Cottbus keine Kältetoten zu beklagen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und anhaltend niedriger Temperaturen möchte der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus nochmals über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose informieren, um Betroffene vor einem möglichen Kältetod zu bewahren. Mit den zuständigen Polizeidienststellen wurde vereinbart, dass in Cottbus aufgefundene obdachlose Personen in der Übernachtungsstätte „Obdachlosenhaus“ Unterkunft finden können. Damit wird gesichert, dass nachts niemand unfreiwillig ohne Unterkunft ist.
Auch die Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote zu vermeiden. Es sollte die Polizei oder der Fachbereich Soziales informiert werden, sofern offensichtlich hilflose- bzw. obdachlose Personen (z. B. draußen Schlafende an Haltestellen, auf Bänken) auffallen.
Adressen:
• Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Tel. (Sekretariat): 0355/ 612 4801
Öffnungszeiten des Fachbereichs Soziales der Stadtverwaltung: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten sind stets Terminvereinbarungen möglich
Angebot: soziale Beratung, Unterstützung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen
• „Straßenkaffee“ (Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e.V.)
Wilhelm-Külz-Straße 10a, 03046 Cottbus (hinter der Sparda-Bank)
Öffnungszeiten: wochentags von 07:30 bis 17:30 Uhr, sonn- und feiertags von 11:00 bis 13:00 Uhr (von November bis März von 09:00 bis 13:00 Uhr)
Niedrigschwelliges Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
Tel. 0355/ 3832498
• Obdachlosenhaus (Träger: Deutsches Rotes Kreuz)
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Geöffnet von 17:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet)
Tel.: 0355/ 3819325
• Cottbuser Tafel (Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.)
Ausgabestelle: Lutherstraße 12, 03050 Cottbus
Tel.: 0355/ 43 03 638, Fax: 0355/ 43 03 638
Öffnungszeiten der Ausgabestelle: Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Schuldnerberatung in Cottbus
Die Stadt Cottbus, Fachbereich Soziales, fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Verbände und Vereine. Folgende Anlaufstellen stehen den Bürgern von Cottbus kostenfrei zur Verfügung:
• Caritas Kreisstelle Cottbus
Straße der Jugend 23 und Südstraße 1, 03046 Cottbus
Tel.: 0355/ 23 105; Ansprechpartner: Herr Schwarz
Öffnungszeiten Straße der Jugend 23: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Südstraße 1 (rollstuhlgerechter Zugang): Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus (rollstuhlgerechter Zugang)
Tel.: 0355/ 47 31 60 oder 47 31 86; Ansprechpartner: Frau Bauer oder Frau Wittig
Öffnungszeiten: Montag von 09:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag nach Vereinbarung, Mittwoch: von 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Soziale Initiative Niederlausitz e.V.
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
Tel.: 0355/ 48 87 110; Ansprechpartner: Herr Burkhart
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
Quelle: Stadt Cottbus

Die Fachstelle Wohnhilfen wurde am 01.02.1997 in der Stadtverwaltung Cottbus gebildet und dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Die Tätigkeiten und Aufgaben aller Dienststellen, welche sich in der kommunalen Verwaltung mit dem Personenkreis drohender Obdachlosigkeit befassten, so u. a. die Fachbereiche Ordnung und Sicherheit, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Gesundheit sowie Stadtentwicklung, wurden mit Errichtung der Fachstelle zentral gebündelt. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, auf die Probleme der zunehmenden und komplexen Wohnungsnotfälle sach- und fachgerecht und unverzüglich reagieren zu können. Die Fachstelle hat die alleinige Entscheidungskompetenz und ist als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle in Cottbus für Leistungsbezieher nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII sowie für Personen mit und ohne Transferleistungen umfassend zuständig. Die Fachstelle nimmt die Aufgaben zur Sicherung der Unterkunft und/oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage einschließlich präventiver Hilfen in den Zuständigkeiten nach SGB II und SGB XII wahr und entscheidet im Rahmen der Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung. In der Fachstelle sind fünf Sozialarbeiter/innen, drei Sachbearbeiter/innen und eine Leiter/in tätig.
Ziele der Fachstelle:
• Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
• Minderung vorhandener Obdachlosigkeit
• Wiedereingliederungshilfen bei eingetretener Obdachlosigkeit in die Gesellschaft
• Rückführung des Bürgers zu Selbsthilfe und Unabhängigkeit
• Unterstützung und Aufbau einer realistischen Haushalts- und Lebensführung
Aufgaben/Maßnahmen/Hilfemöglichkeiten der Fachstelle:
• Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen, in der Regel mit der Mitteilung der Räumungsklage durch das Amtsgericht
• Beratung über die individuelle Wohn- und Lebenssituation und bestehende Hilfemöglichkeiten; auch bei mietwidrigem Verhalten
• Beratung, Prüfung und Unterstützung bei Anspruch auf Sozialleistungen: Antragstellungen zu Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld etc.
• Erstellen eines Hilfeplanes zur Mietschuldtilgung in Raten in Abhängigkeit der Rechtslage sowie der finanziellen und sozialen Situation des Betroffenen
• Entschuldung hinsichtlich Forderungen, welche die Unterkunft betreffen (Miete, Energie, Wasser) – auch unter Prüfung der Voraussetzungen zu deren Übernahme nach den Bestimmungen der §§ 36 (1) SGB XII sowie 22 (8) SGB II
• Verhandlungen mit dem Vermieter; Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bei Mietschulden und anderen Problemlagen zur Wohnraumerhaltung
• Enge Zusammenarbeit mit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bei Mehrfachverschuldung
• Unterstützung bei der Wohnraumversorgung verschuldeter Haushalte, bei unangemessenem Wohnraum und unzumutbaren Wohnverhältnissen
• Begleitung und Unterstützung der Betroffenen, auch nach einer Zwangsräumung, mit dem Ziel der Wohnraumneuversorgung (gegebenenfalls auch in betreuten Wohnformen) und Vermeidung erneuter Mietschulden
• Unterbringung bei Zwangsräumung und Obdachlosigkeit durch Einweisung in das Obdachlosenhaus (Übernachtungsstätte) bzw. in die städtische Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“ (Belegungsrecht), in eine Pension oder in betreute Wohnformen nach §§ 67 bis 69 SGB XII, gegebenenfalls Beschlagnahme von Wohnraum
• Ambulante oder stationäre Betreuungsleistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel des SGB XII
• Mietübernahme während der Inhaftierung nach den Bestimmungen des SGB XII
In den 16 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind die Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Prävention und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die vielen Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt).
Des Weiteren waren, u. a. auch durch die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes, in den letzten Wintern in Cottbus keine Kältetoten zu beklagen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und anhaltend niedriger Temperaturen möchte der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus nochmals über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose informieren, um Betroffene vor einem möglichen Kältetod zu bewahren. Mit den zuständigen Polizeidienststellen wurde vereinbart, dass in Cottbus aufgefundene obdachlose Personen in der Übernachtungsstätte „Obdachlosenhaus“ Unterkunft finden können. Damit wird gesichert, dass nachts niemand unfreiwillig ohne Unterkunft ist.
Auch die Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote zu vermeiden. Es sollte die Polizei oder der Fachbereich Soziales informiert werden, sofern offensichtlich hilflose- bzw. obdachlose Personen (z. B. draußen Schlafende an Haltestellen, auf Bänken) auffallen.
Adressen:
• Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Tel. (Sekretariat): 0355/ 612 4801
Öffnungszeiten des Fachbereichs Soziales der Stadtverwaltung: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten sind stets Terminvereinbarungen möglich
Angebot: soziale Beratung, Unterstützung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen
• „Straßenkaffee“ (Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e.V.)
Wilhelm-Külz-Straße 10a, 03046 Cottbus (hinter der Sparda-Bank)
Öffnungszeiten: wochentags von 07:30 bis 17:30 Uhr, sonn- und feiertags von 11:00 bis 13:00 Uhr (von November bis März von 09:00 bis 13:00 Uhr)
Niedrigschwelliges Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
Tel. 0355/ 3832498
• Obdachlosenhaus (Träger: Deutsches Rotes Kreuz)
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Geöffnet von 17:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet)
Tel.: 0355/ 3819325
• Cottbuser Tafel (Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.)
Ausgabestelle: Lutherstraße 12, 03050 Cottbus
Tel.: 0355/ 43 03 638, Fax: 0355/ 43 03 638
Öffnungszeiten der Ausgabestelle: Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Schuldnerberatung in Cottbus
Die Stadt Cottbus, Fachbereich Soziales, fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Verbände und Vereine. Folgende Anlaufstellen stehen den Bürgern von Cottbus kostenfrei zur Verfügung:
• Caritas Kreisstelle Cottbus
Straße der Jugend 23 und Südstraße 1, 03046 Cottbus
Tel.: 0355/ 23 105; Ansprechpartner: Herr Schwarz
Öffnungszeiten Straße der Jugend 23: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Südstraße 1 (rollstuhlgerechter Zugang): Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus (rollstuhlgerechter Zugang)
Tel.: 0355/ 47 31 60 oder 47 31 86; Ansprechpartner: Frau Bauer oder Frau Wittig
Öffnungszeiten: Montag von 09:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag nach Vereinbarung, Mittwoch: von 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Soziale Initiative Niederlausitz e.V.
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
Tel.: 0355/ 48 87 110; Ansprechpartner: Herr Burkhart
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
Quelle: Stadt Cottbus

Die Fachstelle Wohnhilfen wurde am 01.02.1997 in der Stadtverwaltung Cottbus gebildet und dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Die Tätigkeiten und Aufgaben aller Dienststellen, welche sich in der kommunalen Verwaltung mit dem Personenkreis drohender Obdachlosigkeit befassten, so u. a. die Fachbereiche Ordnung und Sicherheit, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Gesundheit sowie Stadtentwicklung, wurden mit Errichtung der Fachstelle zentral gebündelt. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, auf die Probleme der zunehmenden und komplexen Wohnungsnotfälle sach- und fachgerecht und unverzüglich reagieren zu können. Die Fachstelle hat die alleinige Entscheidungskompetenz und ist als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle in Cottbus für Leistungsbezieher nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII sowie für Personen mit und ohne Transferleistungen umfassend zuständig. Die Fachstelle nimmt die Aufgaben zur Sicherung der Unterkunft und/oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage einschließlich präventiver Hilfen in den Zuständigkeiten nach SGB II und SGB XII wahr und entscheidet im Rahmen der Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung. In der Fachstelle sind fünf Sozialarbeiter/innen, drei Sachbearbeiter/innen und eine Leiter/in tätig.
Ziele der Fachstelle:
• Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
• Minderung vorhandener Obdachlosigkeit
• Wiedereingliederungshilfen bei eingetretener Obdachlosigkeit in die Gesellschaft
• Rückführung des Bürgers zu Selbsthilfe und Unabhängigkeit
• Unterstützung und Aufbau einer realistischen Haushalts- und Lebensführung
Aufgaben/Maßnahmen/Hilfemöglichkeiten der Fachstelle:
• Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen, in der Regel mit der Mitteilung der Räumungsklage durch das Amtsgericht
• Beratung über die individuelle Wohn- und Lebenssituation und bestehende Hilfemöglichkeiten; auch bei mietwidrigem Verhalten
• Beratung, Prüfung und Unterstützung bei Anspruch auf Sozialleistungen: Antragstellungen zu Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld etc.
• Erstellen eines Hilfeplanes zur Mietschuldtilgung in Raten in Abhängigkeit der Rechtslage sowie der finanziellen und sozialen Situation des Betroffenen
• Entschuldung hinsichtlich Forderungen, welche die Unterkunft betreffen (Miete, Energie, Wasser) – auch unter Prüfung der Voraussetzungen zu deren Übernahme nach den Bestimmungen der §§ 36 (1) SGB XII sowie 22 (8) SGB II
• Verhandlungen mit dem Vermieter; Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bei Mietschulden und anderen Problemlagen zur Wohnraumerhaltung
• Enge Zusammenarbeit mit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bei Mehrfachverschuldung
• Unterstützung bei der Wohnraumversorgung verschuldeter Haushalte, bei unangemessenem Wohnraum und unzumutbaren Wohnverhältnissen
• Begleitung und Unterstützung der Betroffenen, auch nach einer Zwangsräumung, mit dem Ziel der Wohnraumneuversorgung (gegebenenfalls auch in betreuten Wohnformen) und Vermeidung erneuter Mietschulden
• Unterbringung bei Zwangsräumung und Obdachlosigkeit durch Einweisung in das Obdachlosenhaus (Übernachtungsstätte) bzw. in die städtische Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“ (Belegungsrecht), in eine Pension oder in betreute Wohnformen nach §§ 67 bis 69 SGB XII, gegebenenfalls Beschlagnahme von Wohnraum
• Ambulante oder stationäre Betreuungsleistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel des SGB XII
• Mietübernahme während der Inhaftierung nach den Bestimmungen des SGB XII
In den 16 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind die Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Prävention und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die vielen Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt).
Des Weiteren waren, u. a. auch durch die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes, in den letzten Wintern in Cottbus keine Kältetoten zu beklagen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und anhaltend niedriger Temperaturen möchte der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus nochmals über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose informieren, um Betroffene vor einem möglichen Kältetod zu bewahren. Mit den zuständigen Polizeidienststellen wurde vereinbart, dass in Cottbus aufgefundene obdachlose Personen in der Übernachtungsstätte „Obdachlosenhaus“ Unterkunft finden können. Damit wird gesichert, dass nachts niemand unfreiwillig ohne Unterkunft ist.
Auch die Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote zu vermeiden. Es sollte die Polizei oder der Fachbereich Soziales informiert werden, sofern offensichtlich hilflose- bzw. obdachlose Personen (z. B. draußen Schlafende an Haltestellen, auf Bänken) auffallen.
Adressen:
• Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Tel. (Sekretariat): 0355/ 612 4801
Öffnungszeiten des Fachbereichs Soziales der Stadtverwaltung: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten sind stets Terminvereinbarungen möglich
Angebot: soziale Beratung, Unterstützung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen
• „Straßenkaffee“ (Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e.V.)
Wilhelm-Külz-Straße 10a, 03046 Cottbus (hinter der Sparda-Bank)
Öffnungszeiten: wochentags von 07:30 bis 17:30 Uhr, sonn- und feiertags von 11:00 bis 13:00 Uhr (von November bis März von 09:00 bis 13:00 Uhr)
Niedrigschwelliges Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
Tel. 0355/ 3832498
• Obdachlosenhaus (Träger: Deutsches Rotes Kreuz)
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Geöffnet von 17:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet)
Tel.: 0355/ 3819325
• Cottbuser Tafel (Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.)
Ausgabestelle: Lutherstraße 12, 03050 Cottbus
Tel.: 0355/ 43 03 638, Fax: 0355/ 43 03 638
Öffnungszeiten der Ausgabestelle: Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Schuldnerberatung in Cottbus
Die Stadt Cottbus, Fachbereich Soziales, fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Verbände und Vereine. Folgende Anlaufstellen stehen den Bürgern von Cottbus kostenfrei zur Verfügung:
• Caritas Kreisstelle Cottbus
Straße der Jugend 23 und Südstraße 1, 03046 Cottbus
Tel.: 0355/ 23 105; Ansprechpartner: Herr Schwarz
Öffnungszeiten Straße der Jugend 23: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Südstraße 1 (rollstuhlgerechter Zugang): Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus (rollstuhlgerechter Zugang)
Tel.: 0355/ 47 31 60 oder 47 31 86; Ansprechpartner: Frau Bauer oder Frau Wittig
Öffnungszeiten: Montag von 09:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag nach Vereinbarung, Mittwoch: von 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Soziale Initiative Niederlausitz e.V.
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
Tel.: 0355/ 48 87 110; Ansprechpartner: Herr Burkhart
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
Quelle: Stadt Cottbus

Die Fachstelle Wohnhilfen wurde am 01.02.1997 in der Stadtverwaltung Cottbus gebildet und dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Die Tätigkeiten und Aufgaben aller Dienststellen, welche sich in der kommunalen Verwaltung mit dem Personenkreis drohender Obdachlosigkeit befassten, so u. a. die Fachbereiche Ordnung und Sicherheit, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Gesundheit sowie Stadtentwicklung, wurden mit Errichtung der Fachstelle zentral gebündelt. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, auf die Probleme der zunehmenden und komplexen Wohnungsnotfälle sach- und fachgerecht und unverzüglich reagieren zu können. Die Fachstelle hat die alleinige Entscheidungskompetenz und ist als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle in Cottbus für Leistungsbezieher nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII sowie für Personen mit und ohne Transferleistungen umfassend zuständig. Die Fachstelle nimmt die Aufgaben zur Sicherung der Unterkunft und/oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage einschließlich präventiver Hilfen in den Zuständigkeiten nach SGB II und SGB XII wahr und entscheidet im Rahmen der Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung. In der Fachstelle sind fünf Sozialarbeiter/innen, drei Sachbearbeiter/innen und eine Leiter/in tätig.
Ziele der Fachstelle:
• Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
• Minderung vorhandener Obdachlosigkeit
• Wiedereingliederungshilfen bei eingetretener Obdachlosigkeit in die Gesellschaft
• Rückführung des Bürgers zu Selbsthilfe und Unabhängigkeit
• Unterstützung und Aufbau einer realistischen Haushalts- und Lebensführung
Aufgaben/Maßnahmen/Hilfemöglichkeiten der Fachstelle:
• Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen, in der Regel mit der Mitteilung der Räumungsklage durch das Amtsgericht
• Beratung über die individuelle Wohn- und Lebenssituation und bestehende Hilfemöglichkeiten; auch bei mietwidrigem Verhalten
• Beratung, Prüfung und Unterstützung bei Anspruch auf Sozialleistungen: Antragstellungen zu Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach SGB XII, Wohngeld etc.
• Erstellen eines Hilfeplanes zur Mietschuldtilgung in Raten in Abhängigkeit der Rechtslage sowie der finanziellen und sozialen Situation des Betroffenen
• Entschuldung hinsichtlich Forderungen, welche die Unterkunft betreffen (Miete, Energie, Wasser) – auch unter Prüfung der Voraussetzungen zu deren Übernahme nach den Bestimmungen der §§ 36 (1) SGB XII sowie 22 (8) SGB II
• Verhandlungen mit dem Vermieter; Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bei Mietschulden und anderen Problemlagen zur Wohnraumerhaltung
• Enge Zusammenarbeit mit den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bei Mehrfachverschuldung
• Unterstützung bei der Wohnraumversorgung verschuldeter Haushalte, bei unangemessenem Wohnraum und unzumutbaren Wohnverhältnissen
• Begleitung und Unterstützung der Betroffenen, auch nach einer Zwangsräumung, mit dem Ziel der Wohnraumneuversorgung (gegebenenfalls auch in betreuten Wohnformen) und Vermeidung erneuter Mietschulden
• Unterbringung bei Zwangsräumung und Obdachlosigkeit durch Einweisung in das Obdachlosenhaus (Übernachtungsstätte) bzw. in die städtische Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“ (Belegungsrecht), in eine Pension oder in betreute Wohnformen nach §§ 67 bis 69 SGB XII, gegebenenfalls Beschlagnahme von Wohnraum
• Ambulante oder stationäre Betreuungsleistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel des SGB XII
• Mietübernahme während der Inhaftierung nach den Bestimmungen des SGB XII
In den 16 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind die Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Prävention und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die vielen Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt).
Des Weiteren waren, u. a. auch durch die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes, in den letzten Wintern in Cottbus keine Kältetoten zu beklagen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und anhaltend niedriger Temperaturen möchte der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus nochmals über die bestehenden Hilfeangebote für Wohnungs- und Obdachlose informieren, um Betroffene vor einem möglichen Kältetod zu bewahren. Mit den zuständigen Polizeidienststellen wurde vereinbart, dass in Cottbus aufgefundene obdachlose Personen in der Übernachtungsstätte „Obdachlosenhaus“ Unterkunft finden können. Damit wird gesichert, dass nachts niemand unfreiwillig ohne Unterkunft ist.
Auch die Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote zu vermeiden. Es sollte die Polizei oder der Fachbereich Soziales informiert werden, sofern offensichtlich hilflose- bzw. obdachlose Personen (z. B. draußen Schlafende an Haltestellen, auf Bänken) auffallen.
Adressen:
• Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Tel. (Sekretariat): 0355/ 612 4801
Öffnungszeiten des Fachbereichs Soziales der Stadtverwaltung: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr; außerhalb der Öffnungszeiten sind stets Terminvereinbarungen möglich
Angebot: soziale Beratung, Unterstützung und Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen
• „Straßenkaffee“ (Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e.V.)
Wilhelm-Külz-Straße 10a, 03046 Cottbus (hinter der Sparda-Bank)
Öffnungszeiten: wochentags von 07:30 bis 17:30 Uhr, sonn- und feiertags von 11:00 bis 13:00 Uhr (von November bis März von 09:00 bis 13:00 Uhr)
Niedrigschwelliges Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
Tel. 0355/ 3832498
• Obdachlosenhaus (Träger: Deutsches Rotes Kreuz)
Ostrower Damm 2, 03046 Cottbus
Geöffnet von 17:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens (in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet)
Tel.: 0355/ 3819325
• Cottbuser Tafel (Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.)
Ausgabestelle: Lutherstraße 12, 03050 Cottbus
Tel.: 0355/ 43 03 638, Fax: 0355/ 43 03 638
Öffnungszeiten der Ausgabestelle: Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Schuldnerberatung in Cottbus
Die Stadt Cottbus, Fachbereich Soziales, fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Verbände und Vereine. Folgende Anlaufstellen stehen den Bürgern von Cottbus kostenfrei zur Verfügung:
• Caritas Kreisstelle Cottbus
Straße der Jugend 23 und Südstraße 1, 03046 Cottbus
Tel.: 0355/ 23 105; Ansprechpartner: Herr Schwarz
Öffnungszeiten Straße der Jugend 23: Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Südstraße 1 (rollstuhlgerechter Zugang): Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus (rollstuhlgerechter Zugang)
Tel.: 0355/ 47 31 60 oder 47 31 86; Ansprechpartner: Frau Bauer oder Frau Wittig
Öffnungszeiten: Montag von 09:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag nach Vereinbarung, Mittwoch: von 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
• Soziale Initiative Niederlausitz e.V.
Schmellwitzer Straße 30, 03044 Cottbus
Tel.: 0355/ 48 87 110; Ansprechpartner: Herr Burkhart
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr; Termine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich
Quelle: Stadt Cottbus

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