Für vertrauliche, nachweisbare Vorgänge mit Geschäftspartnern bzw. Behörden können De-Mail und ePostbrief auf elektronischem Wege den regulären Schriftverkehr ersetzen. Das hilft, Kosten zu senken, Zeit zu sparen und Behördenbesuche zu reduzieren.
Gegenüber der Datenübermittlung mit De-Mail und ePostbrief kann die gewöhnliche, unverschlüsselte E-Mail leicht manipuliert und mitgelesen werden. Zudem sind bei der E-Mail Versender und Empfänger nicht eindeutig identifizierbar.
Die Teilnehmer erfahren, wie De-Mail und ePostbrief in der Unternehmenspraxis eingeführt werden können und werden dazu über die Grundlagen, buchhalterische Aspekte und Anwendungsmöglichkeiten informiert.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Weiterführende Informationen online unter www.cottbus.ihk.de (Dok. Nummer: 13456199).
Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen wird um Anmeldung bis 30. Januar 2013 bei Barbara Markus, IHK Cottbus, Telefon 0355 365-1501 oder E-Mail [email protected] gebeten.
„Sichere elektronische Datenübermittlung auf
Basis De-Mail-Gesetz und ePostBrief“
Datum: Dienstag, 05. Februar 2013
Zeit: 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Ort: IHK-Cottbus, Raum 6/7
Goethestr. 1
03046 Cottbus
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