Der Fachbereich Bürgerservice informiert, dass ab 26.06.2012 neue EU-Regeln für Kinderpässe gelten. Die Kindereinträge im Reisepass der Eltern berechtigen dann nicht mehr zum Grenzübertritt.
Stattdessen müssen alle Kinder ab diesem Tag bei Auslandsreisen über ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, elektronischer Reisepass, elektronischer Personalausweis) verfügen.
Welches Dokument notwendig wird, hängt von den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes ab.
Dazu sind entsprechende Informationen unter abrufbar bzw. in Reisebüros erhältlich.
Für Eltern als Passinhaber behält der Reisepass nach wie vor bis zum Ablauf des Dokumentes seine Gültigkeit.
Hintergrund für diese neuen Regelungen sind Änderungen der EU-Passverordnung.
Hinweise:
Für die Herstellung des elektronischen Reisepasses/Personalausweis werden zurzeit ca. drei Wochen benötigt. Die Bearbeitungszeit für einen „Expresspass“ beträgt ca. vier Tage.
Ein Kinderreisepass wird sofort ausgestellt, jedoch nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Öffnungszeiten des Stadtbüros:
(Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67)
Mo 8:30 – 13:00 Uhr
Di, Do 8:30 – 18:00 Uhr
Fr 8:30 – 12:00 Uhr
Sa 9:00 – 11:00 Uhr
(11:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung)
Terminvereinbarungen für Mo – Sa sind möglich unter www.buergerservice.cottbus.de
Quelle: Stadt Cottbus
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