Bahnreisenden Fußballfans ist am kommenden Sonntag in den Zügen zum und vom Fußballspiel der SG Dynamo Dresden gegen den FC Energie Cottbus die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbotes durch Einsatzkräfte überwachen. An den Zusteigebahnhöfen werden Kontrollen durchgeführt. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Zügean den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Das Verbot gilt im eingesetzten Entlastungszug sowie in den Regelzugverbindungen der Deutschen Bahn AG und der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (ODEG) auf den Strecken zwischen Cottbus und Dresden in der Zeit von 9 bis 19 Uhr.
In der Vergangenheit wurden wiederholt mitgeführte Flaschen, Getränkedosen und auch Pyrotechnik gezielt gegen andere Fangruppen eingesetzt. Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass es zu einer Gefährdung bahnreisender Fußballfans oder unbeteiligter Bahnbenutzer kommt und Eigentum der Bahnunternehmen beschädigt wird.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Bahnreisenden Fußballfans ist am kommenden Sonntag in den Zügen zum und vom Fußballspiel der SG Dynamo Dresden gegen den FC Energie Cottbus die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbotes durch Einsatzkräfte überwachen. An den Zusteigebahnhöfen werden Kontrollen durchgeführt. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Zügean den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Das Verbot gilt im eingesetzten Entlastungszug sowie in den Regelzugverbindungen der Deutschen Bahn AG und der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (ODEG) auf den Strecken zwischen Cottbus und Dresden in der Zeit von 9 bis 19 Uhr.
In der Vergangenheit wurden wiederholt mitgeführte Flaschen, Getränkedosen und auch Pyrotechnik gezielt gegen andere Fangruppen eingesetzt. Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass es zu einer Gefährdung bahnreisender Fußballfans oder unbeteiligter Bahnbenutzer kommt und Eigentum der Bahnunternehmen beschädigt wird.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Bahnreisenden Fußballfans ist am kommenden Sonntag in den Zügen zum und vom Fußballspiel der SG Dynamo Dresden gegen den FC Energie Cottbus die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbotes durch Einsatzkräfte überwachen. An den Zusteigebahnhöfen werden Kontrollen durchgeführt. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Zügean den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Das Verbot gilt im eingesetzten Entlastungszug sowie in den Regelzugverbindungen der Deutschen Bahn AG und der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (ODEG) auf den Strecken zwischen Cottbus und Dresden in der Zeit von 9 bis 19 Uhr.
In der Vergangenheit wurden wiederholt mitgeführte Flaschen, Getränkedosen und auch Pyrotechnik gezielt gegen andere Fangruppen eingesetzt. Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass es zu einer Gefährdung bahnreisender Fußballfans oder unbeteiligter Bahnbenutzer kommt und Eigentum der Bahnunternehmen beschädigt wird.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Bahnreisenden Fußballfans ist am kommenden Sonntag in den Zügen zum und vom Fußballspiel der SG Dynamo Dresden gegen den FC Energie Cottbus die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbotes durch Einsatzkräfte überwachen. An den Zusteigebahnhöfen werden Kontrollen durchgeführt. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Zügean den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Das Verbot gilt im eingesetzten Entlastungszug sowie in den Regelzugverbindungen der Deutschen Bahn AG und der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (ODEG) auf den Strecken zwischen Cottbus und Dresden in der Zeit von 9 bis 19 Uhr.
In der Vergangenheit wurden wiederholt mitgeführte Flaschen, Getränkedosen und auch Pyrotechnik gezielt gegen andere Fangruppen eingesetzt. Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass es zu einer Gefährdung bahnreisender Fußballfans oder unbeteiligter Bahnbenutzer kommt und Eigentum der Bahnunternehmen beschädigt wird.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin