Der Pflanzenschutzdienst des Landesamts Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) informiert über eine Eilverordnung zum Schutz der heimischen Bienen vor der diesjährigen Aussaat von Mais.
Im letzten Jahr wurden aus Bayern und Baden-Württemberg nach der Maisaussaat von benachbarten blühenden Rapsbeständen massive Bienenschäden gemeldet. Zum Schutz der Bienen hat das Bundesministerium am 12. Februar eine Eilverordnung erlassen, die die Aussaat von gebeiztem Maissaatgut verbietet, wenn es mit den insektiziden Wirkstoffen Chlothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurde. Nach Beizung mit dem Wirkstoff Methiocarb muss das Saatgut nach der Beizung getestet und gekennzeichnet sein. Die Aussaat ist nur bei Verwendung geprüfter Maislegetechnik zulässig.
Der Pflanzenschutzdienst des LVLF wird die Einhaltung der Eilverordnung in Brandenburg überwachen und Kontrollen durchführen.
Informationen zu den neuen Regelungen zur Maisaussaat im Internet unter
www.isip.de
Telefon: LVLF, Gerhard Schröder, 033702/ 736 70
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Archivbild
Der Pflanzenschutzdienst des Landesamts Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) informiert über eine Eilverordnung zum Schutz der heimischen Bienen vor der diesjährigen Aussaat von Mais.
Im letzten Jahr wurden aus Bayern und Baden-Württemberg nach der Maisaussaat von benachbarten blühenden Rapsbeständen massive Bienenschäden gemeldet. Zum Schutz der Bienen hat das Bundesministerium am 12. Februar eine Eilverordnung erlassen, die die Aussaat von gebeiztem Maissaatgut verbietet, wenn es mit den insektiziden Wirkstoffen Chlothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurde. Nach Beizung mit dem Wirkstoff Methiocarb muss das Saatgut nach der Beizung getestet und gekennzeichnet sein. Die Aussaat ist nur bei Verwendung geprüfter Maislegetechnik zulässig.
Der Pflanzenschutzdienst des LVLF wird die Einhaltung der Eilverordnung in Brandenburg überwachen und Kontrollen durchführen.
Informationen zu den neuen Regelungen zur Maisaussaat im Internet unter
www.isip.de
Telefon: LVLF, Gerhard Schröder, 033702/ 736 70
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Archivbild
Der Pflanzenschutzdienst des Landesamts Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) informiert über eine Eilverordnung zum Schutz der heimischen Bienen vor der diesjährigen Aussaat von Mais.
Im letzten Jahr wurden aus Bayern und Baden-Württemberg nach der Maisaussaat von benachbarten blühenden Rapsbeständen massive Bienenschäden gemeldet. Zum Schutz der Bienen hat das Bundesministerium am 12. Februar eine Eilverordnung erlassen, die die Aussaat von gebeiztem Maissaatgut verbietet, wenn es mit den insektiziden Wirkstoffen Chlothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurde. Nach Beizung mit dem Wirkstoff Methiocarb muss das Saatgut nach der Beizung getestet und gekennzeichnet sein. Die Aussaat ist nur bei Verwendung geprüfter Maislegetechnik zulässig.
Der Pflanzenschutzdienst des LVLF wird die Einhaltung der Eilverordnung in Brandenburg überwachen und Kontrollen durchführen.
Informationen zu den neuen Regelungen zur Maisaussaat im Internet unter
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Telefon: LVLF, Gerhard Schröder, 033702/ 736 70
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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Der Pflanzenschutzdienst des Landesamts Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) informiert über eine Eilverordnung zum Schutz der heimischen Bienen vor der diesjährigen Aussaat von Mais.
Im letzten Jahr wurden aus Bayern und Baden-Württemberg nach der Maisaussaat von benachbarten blühenden Rapsbeständen massive Bienenschäden gemeldet. Zum Schutz der Bienen hat das Bundesministerium am 12. Februar eine Eilverordnung erlassen, die die Aussaat von gebeiztem Maissaatgut verbietet, wenn es mit den insektiziden Wirkstoffen Chlothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurde. Nach Beizung mit dem Wirkstoff Methiocarb muss das Saatgut nach der Beizung getestet und gekennzeichnet sein. Die Aussaat ist nur bei Verwendung geprüfter Maislegetechnik zulässig.
Der Pflanzenschutzdienst des LVLF wird die Einhaltung der Eilverordnung in Brandenburg überwachen und Kontrollen durchführen.
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