„Das Kulturministerium lobt auch in diesem Jahr wieder den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis aus“, darauf weist Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka hin. Zugleich ermuntert sie Interessenten zur Bewerbung.
Der Preis ist mit 13.000 Euro dotiert und wird an Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen, die sich mit vorbildlichen Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen, technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen oder richtungsweisenden Beispielen denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen verdient gemacht haben.
Zudem können bis zu drei undotierte Anerkennungen ausgesprochen werden für die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit oder langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.
Vorschläge und Bewerbungen können unter dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2009“ eingereicht werden beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat 33, Dortustraße 36, 14467 Potsdam. Hier kann auch die Richtlinie für die Vergabe abgefordert oder im Internet unter www.mwfk.brandenburg.de unter dem Stichwort –> Kultur –>Denkmalschutz –>Denkmalpflegepreis eingesehen werden.
Die Vorschläge sollten folgende begründete Unterlagen enthalten: Beschreibung und Würdigung der Initiative mit kurzer Problemdarstellung, Maßnahmenbeschreibung, Fotomaterial (möglichst auch auf CD), Videokassetten, Pläne, Begründung sowie weitere geeignete Informationen wie Presseartikel und Manuskripte.
Zur besseren Vergleichbarkeit sollten die Unterlagen möglichst einheitlich gestaltet sein. Es wird deshalb gebeten, die Bewerbungen in DIN A4 – Format, kopierfähig, einseitig beschrieben, nicht gebunden, mit folgenden Angaben einzureichen: Name und Anschrift der vorgeschlagenen Persönlichkeit oder Gruppe, Zeitpunkt der Initiative, Erscheinungsjahr oder Sendetermin.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
„Das Kulturministerium lobt auch in diesem Jahr wieder den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis aus“, darauf weist Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka hin. Zugleich ermuntert sie Interessenten zur Bewerbung.
Der Preis ist mit 13.000 Euro dotiert und wird an Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen, die sich mit vorbildlichen Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen, technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen oder richtungsweisenden Beispielen denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen verdient gemacht haben.
Zudem können bis zu drei undotierte Anerkennungen ausgesprochen werden für die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit oder langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.
Vorschläge und Bewerbungen können unter dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2009“ eingereicht werden beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat 33, Dortustraße 36, 14467 Potsdam. Hier kann auch die Richtlinie für die Vergabe abgefordert oder im Internet unter www.mwfk.brandenburg.de unter dem Stichwort –> Kultur –>Denkmalschutz –>Denkmalpflegepreis eingesehen werden.
Die Vorschläge sollten folgende begründete Unterlagen enthalten: Beschreibung und Würdigung der Initiative mit kurzer Problemdarstellung, Maßnahmenbeschreibung, Fotomaterial (möglichst auch auf CD), Videokassetten, Pläne, Begründung sowie weitere geeignete Informationen wie Presseartikel und Manuskripte.
Zur besseren Vergleichbarkeit sollten die Unterlagen möglichst einheitlich gestaltet sein. Es wird deshalb gebeten, die Bewerbungen in DIN A4 – Format, kopierfähig, einseitig beschrieben, nicht gebunden, mit folgenden Angaben einzureichen: Name und Anschrift der vorgeschlagenen Persönlichkeit oder Gruppe, Zeitpunkt der Initiative, Erscheinungsjahr oder Sendetermin.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
„Das Kulturministerium lobt auch in diesem Jahr wieder den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis aus“, darauf weist Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka hin. Zugleich ermuntert sie Interessenten zur Bewerbung.
Der Preis ist mit 13.000 Euro dotiert und wird an Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen, die sich mit vorbildlichen Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen, technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen oder richtungsweisenden Beispielen denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen verdient gemacht haben.
Zudem können bis zu drei undotierte Anerkennungen ausgesprochen werden für die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit oder langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.
Vorschläge und Bewerbungen können unter dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2009“ eingereicht werden beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat 33, Dortustraße 36, 14467 Potsdam. Hier kann auch die Richtlinie für die Vergabe abgefordert oder im Internet unter www.mwfk.brandenburg.de unter dem Stichwort –> Kultur –>Denkmalschutz –>Denkmalpflegepreis eingesehen werden.
Die Vorschläge sollten folgende begründete Unterlagen enthalten: Beschreibung und Würdigung der Initiative mit kurzer Problemdarstellung, Maßnahmenbeschreibung, Fotomaterial (möglichst auch auf CD), Videokassetten, Pläne, Begründung sowie weitere geeignete Informationen wie Presseartikel und Manuskripte.
Zur besseren Vergleichbarkeit sollten die Unterlagen möglichst einheitlich gestaltet sein. Es wird deshalb gebeten, die Bewerbungen in DIN A4 – Format, kopierfähig, einseitig beschrieben, nicht gebunden, mit folgenden Angaben einzureichen: Name und Anschrift der vorgeschlagenen Persönlichkeit oder Gruppe, Zeitpunkt der Initiative, Erscheinungsjahr oder Sendetermin.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
„Das Kulturministerium lobt auch in diesem Jahr wieder den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis aus“, darauf weist Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka hin. Zugleich ermuntert sie Interessenten zur Bewerbung.
Der Preis ist mit 13.000 Euro dotiert und wird an Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen, die sich mit vorbildlichen Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen, technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen oder richtungsweisenden Beispielen denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen verdient gemacht haben.
Zudem können bis zu drei undotierte Anerkennungen ausgesprochen werden für die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit oder langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.
Vorschläge und Bewerbungen können unter dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2009“ eingereicht werden beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat 33, Dortustraße 36, 14467 Potsdam. Hier kann auch die Richtlinie für die Vergabe abgefordert oder im Internet unter www.mwfk.brandenburg.de unter dem Stichwort –> Kultur –>Denkmalschutz –>Denkmalpflegepreis eingesehen werden.
Die Vorschläge sollten folgende begründete Unterlagen enthalten: Beschreibung und Würdigung der Initiative mit kurzer Problemdarstellung, Maßnahmenbeschreibung, Fotomaterial (möglichst auch auf CD), Videokassetten, Pläne, Begründung sowie weitere geeignete Informationen wie Presseartikel und Manuskripte.
Zur besseren Vergleichbarkeit sollten die Unterlagen möglichst einheitlich gestaltet sein. Es wird deshalb gebeten, die Bewerbungen in DIN A4 – Format, kopierfähig, einseitig beschrieben, nicht gebunden, mit folgenden Angaben einzureichen: Name und Anschrift der vorgeschlagenen Persönlichkeit oder Gruppe, Zeitpunkt der Initiative, Erscheinungsjahr oder Sendetermin.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur