Nach zweijährigen intensiven Beratungen haben sich Bund und Länder gestern Abend in der Föderalismuskommission auf ein Gesamtpaket zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Hauptpunkt des Paketes ist die Vereinbarung über eine neue Schuldenbremse, die für Bund und Länder im Grundgesetz verankert werden soll. Für die Länder und so auch für Brandenburg gilt, dass ab dem Jahr 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden dürfen.
Brandenburg hat, vertreten durch die stellvertretende Ministerpräsidentin Johanna Wanka, in der Schlussabstimmung dem Paket im Interesse einer Gesamtlösung zugestimmt. „Aus meiner Sicht ist der Kompromiss im Rahmen eines Gesamtpakets vertretbar. Nun kommt es darauf an, die Einhaltung der neuen Schuldengrenzen in der politischen Praxis auch umzusetzen. Dies wird aufgrund der abnehmenden Bevölkerung und der zurückgehenden Mittel für den Aufbau Ost gerade die ostdeutschen Länder vor große Herausforderungen stellen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass in den langwierigen und schwierigen Verhandlungen alle Bestrebungen zur Einführung von einer Steuerautonomie in den Ländern und zur Aufweichung des kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland verhindert werden konnten“, betonte Wanka.
Ab dem Jahr 2011, wenn die Einigung in Kraft treten soll, sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Haushalte so auszugestalten, dass die neuen Grenzen erreicht werden können. Ausnahmeregelungen ermöglichen eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notsituationen wie Konjunkturkrisen oder auch Naturkatastrophen. Diese Kredite sind jedoch von vorneherein mit einer Tilgungsregelung zu versehen.
Die Länder Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin erhalten für einen Übergangszeitraum zusätzliche Hilfen in Höhe von 800 Millionen Euro pro Jahr, die jeweils hälftig vom Bund und allen Ländern finanziert werden. Auf Brandenburg entfällt hierbei ein Anteil von etwa 12 Millionen Euro jährlich. Verbunden sind dieses Hilfezahlungen mit der Auflage, einen gleichmäßigen Konsolidierungsfortschritt vorzuweisen. Verlässt ein Land den Konsolidierungspfad, fallen zukünftige Hilfen weg. Zur Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern und der Konsolidierungsländer wird ein Stabilitätsrat eingesetzt, der seine Empfehlungen veröffentlicht.
Eine Einigung konnte auch erreicht werden in der Frage der Finanzhilfen des Bundes für bedeutsame Investitionen der Länder. Im Fall einer außergewöhnlichen Notsituation wird es so dem Bund ermöglicht, den Ländern Investitionsmittel auch in den Bereichen zur Verfügung zu stellen, in denen die Länder und Gemeinden allein zuständig sind. Diese Regelung wird von Brandenburg ausdrücklich unterstützt.
Quelle: Staatskanzlei
Nach zweijährigen intensiven Beratungen haben sich Bund und Länder gestern Abend in der Föderalismuskommission auf ein Gesamtpaket zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Hauptpunkt des Paketes ist die Vereinbarung über eine neue Schuldenbremse, die für Bund und Länder im Grundgesetz verankert werden soll. Für die Länder und so auch für Brandenburg gilt, dass ab dem Jahr 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden dürfen.
Brandenburg hat, vertreten durch die stellvertretende Ministerpräsidentin Johanna Wanka, in der Schlussabstimmung dem Paket im Interesse einer Gesamtlösung zugestimmt. „Aus meiner Sicht ist der Kompromiss im Rahmen eines Gesamtpakets vertretbar. Nun kommt es darauf an, die Einhaltung der neuen Schuldengrenzen in der politischen Praxis auch umzusetzen. Dies wird aufgrund der abnehmenden Bevölkerung und der zurückgehenden Mittel für den Aufbau Ost gerade die ostdeutschen Länder vor große Herausforderungen stellen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass in den langwierigen und schwierigen Verhandlungen alle Bestrebungen zur Einführung von einer Steuerautonomie in den Ländern und zur Aufweichung des kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland verhindert werden konnten“, betonte Wanka.
Ab dem Jahr 2011, wenn die Einigung in Kraft treten soll, sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Haushalte so auszugestalten, dass die neuen Grenzen erreicht werden können. Ausnahmeregelungen ermöglichen eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notsituationen wie Konjunkturkrisen oder auch Naturkatastrophen. Diese Kredite sind jedoch von vorneherein mit einer Tilgungsregelung zu versehen.
Die Länder Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin erhalten für einen Übergangszeitraum zusätzliche Hilfen in Höhe von 800 Millionen Euro pro Jahr, die jeweils hälftig vom Bund und allen Ländern finanziert werden. Auf Brandenburg entfällt hierbei ein Anteil von etwa 12 Millionen Euro jährlich. Verbunden sind dieses Hilfezahlungen mit der Auflage, einen gleichmäßigen Konsolidierungsfortschritt vorzuweisen. Verlässt ein Land den Konsolidierungspfad, fallen zukünftige Hilfen weg. Zur Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern und der Konsolidierungsländer wird ein Stabilitätsrat eingesetzt, der seine Empfehlungen veröffentlicht.
Eine Einigung konnte auch erreicht werden in der Frage der Finanzhilfen des Bundes für bedeutsame Investitionen der Länder. Im Fall einer außergewöhnlichen Notsituation wird es so dem Bund ermöglicht, den Ländern Investitionsmittel auch in den Bereichen zur Verfügung zu stellen, in denen die Länder und Gemeinden allein zuständig sind. Diese Regelung wird von Brandenburg ausdrücklich unterstützt.
Quelle: Staatskanzlei