Die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes bietet nach den Worten von Innenminister Jörg Schönbohm eine „politisch kluge Lösung” für die so genannte Altanschließer-Problematik. Die nunmehr vorgesehenen erweiterten Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Aufgabenträger ermöglichten es, den höchst unterschiedlichen lokalen Verhältnissen gerecht zu werden, betonte Schönbohm heute im Landtag. Das Gesetz stelle außerdem noch einmal ausdrücklich klar, dass niemand für Investitionen in öffentliche Wasser- und Abwassersysteme vor dem 3. Oktober 1990 doppelte Beiträge zahlen müsse.
Allerdings verbiete der Gleichbehandlungsgrundsatz, Altanschließer vollständig von Beiträgen für Sanierung und Ausbau der Anlagen auszunehmen, sagte der Innenminister. Schließlich profitierten auch sie von den Modernisierungen. Allerdings dürfen von Altanschließer nach den Worten Schönbohms keine Beiträge erhoben werden für einen Aufwand, der nur neu angeschlossenen Grundstücken zugute komme. Zudem gebe es nun die Möglichkeit von Erlass oder Stundung der Beiträge, wenn die Zahlung eine unbillige Härte bedeute.
Forderungen, auf eine Beteiligung der Altanschließer an der Refinanzierung vollständig zu verzichten, wies Schönbohm zurück. Jene, die dies dennoch wollten, seien bislang die Antwort darauf schuldig geblieben, woher das Geld kommen solle. Eine Umlage auf die Gebühren sei keine Lösung, weil diese über die Nebenkostenabrechnung allein zu Lasten der Mieter gehe. Eine Finanzierung durch die öffentlichen Haushalte und damit durch den Steuerzahler sei ebenso nicht vertretbar, sagte der Innenminister.
Siehe auch: Altanschliesser: Gesetzentwurf Gift für Brandenburger Konjunktur
Quelle: Ministerium des Innern
Die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes bietet nach den Worten von Innenminister Jörg Schönbohm eine „politisch kluge Lösung” für die so genannte Altanschließer-Problematik. Die nunmehr vorgesehenen erweiterten Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Aufgabenträger ermöglichten es, den höchst unterschiedlichen lokalen Verhältnissen gerecht zu werden, betonte Schönbohm heute im Landtag. Das Gesetz stelle außerdem noch einmal ausdrücklich klar, dass niemand für Investitionen in öffentliche Wasser- und Abwassersysteme vor dem 3. Oktober 1990 doppelte Beiträge zahlen müsse.
Allerdings verbiete der Gleichbehandlungsgrundsatz, Altanschließer vollständig von Beiträgen für Sanierung und Ausbau der Anlagen auszunehmen, sagte der Innenminister. Schließlich profitierten auch sie von den Modernisierungen. Allerdings dürfen von Altanschließer nach den Worten Schönbohms keine Beiträge erhoben werden für einen Aufwand, der nur neu angeschlossenen Grundstücken zugute komme. Zudem gebe es nun die Möglichkeit von Erlass oder Stundung der Beiträge, wenn die Zahlung eine unbillige Härte bedeute.
Forderungen, auf eine Beteiligung der Altanschließer an der Refinanzierung vollständig zu verzichten, wies Schönbohm zurück. Jene, die dies dennoch wollten, seien bislang die Antwort darauf schuldig geblieben, woher das Geld kommen solle. Eine Umlage auf die Gebühren sei keine Lösung, weil diese über die Nebenkostenabrechnung allein zu Lasten der Mieter gehe. Eine Finanzierung durch die öffentlichen Haushalte und damit durch den Steuerzahler sei ebenso nicht vertretbar, sagte der Innenminister.
Siehe auch: Altanschliesser: Gesetzentwurf Gift für Brandenburger Konjunktur
Quelle: Ministerium des Innern
Die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes bietet nach den Worten von Innenminister Jörg Schönbohm eine „politisch kluge Lösung” für die so genannte Altanschließer-Problematik. Die nunmehr vorgesehenen erweiterten Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Aufgabenträger ermöglichten es, den höchst unterschiedlichen lokalen Verhältnissen gerecht zu werden, betonte Schönbohm heute im Landtag. Das Gesetz stelle außerdem noch einmal ausdrücklich klar, dass niemand für Investitionen in öffentliche Wasser- und Abwassersysteme vor dem 3. Oktober 1990 doppelte Beiträge zahlen müsse.
Allerdings verbiete der Gleichbehandlungsgrundsatz, Altanschließer vollständig von Beiträgen für Sanierung und Ausbau der Anlagen auszunehmen, sagte der Innenminister. Schließlich profitierten auch sie von den Modernisierungen. Allerdings dürfen von Altanschließer nach den Worten Schönbohms keine Beiträge erhoben werden für einen Aufwand, der nur neu angeschlossenen Grundstücken zugute komme. Zudem gebe es nun die Möglichkeit von Erlass oder Stundung der Beiträge, wenn die Zahlung eine unbillige Härte bedeute.
Forderungen, auf eine Beteiligung der Altanschließer an der Refinanzierung vollständig zu verzichten, wies Schönbohm zurück. Jene, die dies dennoch wollten, seien bislang die Antwort darauf schuldig geblieben, woher das Geld kommen solle. Eine Umlage auf die Gebühren sei keine Lösung, weil diese über die Nebenkostenabrechnung allein zu Lasten der Mieter gehe. Eine Finanzierung durch die öffentlichen Haushalte und damit durch den Steuerzahler sei ebenso nicht vertretbar, sagte der Innenminister.
Siehe auch: Altanschliesser: Gesetzentwurf Gift für Brandenburger Konjunktur
Quelle: Ministerium des Innern
Die Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes bietet nach den Worten von Innenminister Jörg Schönbohm eine „politisch kluge Lösung” für die so genannte Altanschließer-Problematik. Die nunmehr vorgesehenen erweiterten Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Aufgabenträger ermöglichten es, den höchst unterschiedlichen lokalen Verhältnissen gerecht zu werden, betonte Schönbohm heute im Landtag. Das Gesetz stelle außerdem noch einmal ausdrücklich klar, dass niemand für Investitionen in öffentliche Wasser- und Abwassersysteme vor dem 3. Oktober 1990 doppelte Beiträge zahlen müsse.
Allerdings verbiete der Gleichbehandlungsgrundsatz, Altanschließer vollständig von Beiträgen für Sanierung und Ausbau der Anlagen auszunehmen, sagte der Innenminister. Schließlich profitierten auch sie von den Modernisierungen. Allerdings dürfen von Altanschließer nach den Worten Schönbohms keine Beiträge erhoben werden für einen Aufwand, der nur neu angeschlossenen Grundstücken zugute komme. Zudem gebe es nun die Möglichkeit von Erlass oder Stundung der Beiträge, wenn die Zahlung eine unbillige Härte bedeute.
Forderungen, auf eine Beteiligung der Altanschließer an der Refinanzierung vollständig zu verzichten, wies Schönbohm zurück. Jene, die dies dennoch wollten, seien bislang die Antwort darauf schuldig geblieben, woher das Geld kommen solle. Eine Umlage auf die Gebühren sei keine Lösung, weil diese über die Nebenkostenabrechnung allein zu Lasten der Mieter gehe. Eine Finanzierung durch die öffentlichen Haushalte und damit durch den Steuerzahler sei ebenso nicht vertretbar, sagte der Innenminister.
Siehe auch: Altanschliesser: Gesetzentwurf Gift für Brandenburger Konjunktur
Quelle: Ministerium des Innern