Sozialministerin Dagmar Ziegler hat ihre Forderung nach einer engeren Zusammenarbeit von Einrichtungen, Ämtern und Organisationen beim Frauen- und Kinderschutz heute in Potsdam bekräftigt. “Wenn Mütter von ihrem Partner Gewalt erfahren, sind in den meisten Fällen auch Kinder betroffen – als Zeugen oder selbst als Opfer”, sagte Ziegler auf einer Gremiumssitzung zur Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Deshalb müssten die Hilfe- und Schutzangebote stärker darauf ausgerichtet und vernetzt werden. “Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss gemeinsam gehandelt werden.”
Der Landesaktionsplan bilde dafür eine gute Basis. Er stehe für einheitliches Verständnis und abgestimmtes Handeln der beteiligten Ressorts für Familie, Inneres, Justiz und Bildung sowie den zuständigen Hilfeeinrichtungen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Er wurde im Jahre 2001 von der Landesregierung beschlossen und mit konkreten Maßnahmen untersetzt, die aktualisiert, erweitert und umgesetzt werden. So fand zum Beispiel auf Initiative der Arbeitsgruppe Frauenschutz-Kinderschutz im April dieses Jahres ein Gespräch mit Expertinnen und Mitarbeiterinnen im Bereich Frauenschutz zum Thema “Tatort Familie – Brandenburg gegen häusliche Gewalt” statt.
Die Ministerin verwies auch auf das flächendeckende Netz von Hilfeeinrichtungen, das im Land Brandenburg Betroffenen von häuslicher Gewalt zur Verfügung stehe. Dazu zählen 17 Frauenhäuser, 3 Frauenberatungsstellen mit integrierter Frauenschutzwohnung, 5 Frauenschutzwohnungen und eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Potsdam.
“Diese Frauenhäuser und Beratungsstellen sind nicht nur Zufluchtstellen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind; sie haben sich in den letzten Jahren auch zu wichtigen Krisen- und Beratungszentren für diese Frauen entwickelt, unabhängig davon, ob sie dort Zuflucht suchen”, so Ziegler. Die besondere Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen der Einrichtungen würde den Kindern gelten, die Gewalt in der Beziehung ihrer Eltern miterleben mussten.
Die Zahl der Kinder, die in Brandenburgs Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen Schutz fanden, stieg im Jahr 2007 auf 462 an; 2006 waren es 444 Kinder. 604 Frauen (2006: 610) fanden im vergangenen Jahr in den Einrichtungen Zuflucht. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 2.863 Frauen von den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und Beratungsstellen unterstützt. Das sind fast 17 Prozent mehr als im Jahr 2006.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Foto © Landesregierung
Sozialministerin Dagmar Ziegler hat ihre Forderung nach einer engeren Zusammenarbeit von Einrichtungen, Ämtern und Organisationen beim Frauen- und Kinderschutz heute in Potsdam bekräftigt. “Wenn Mütter von ihrem Partner Gewalt erfahren, sind in den meisten Fällen auch Kinder betroffen – als Zeugen oder selbst als Opfer”, sagte Ziegler auf einer Gremiumssitzung zur Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Deshalb müssten die Hilfe- und Schutzangebote stärker darauf ausgerichtet und vernetzt werden. “Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss gemeinsam gehandelt werden.”
Der Landesaktionsplan bilde dafür eine gute Basis. Er stehe für einheitliches Verständnis und abgestimmtes Handeln der beteiligten Ressorts für Familie, Inneres, Justiz und Bildung sowie den zuständigen Hilfeeinrichtungen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Er wurde im Jahre 2001 von der Landesregierung beschlossen und mit konkreten Maßnahmen untersetzt, die aktualisiert, erweitert und umgesetzt werden. So fand zum Beispiel auf Initiative der Arbeitsgruppe Frauenschutz-Kinderschutz im April dieses Jahres ein Gespräch mit Expertinnen und Mitarbeiterinnen im Bereich Frauenschutz zum Thema “Tatort Familie – Brandenburg gegen häusliche Gewalt” statt.
Die Ministerin verwies auch auf das flächendeckende Netz von Hilfeeinrichtungen, das im Land Brandenburg Betroffenen von häuslicher Gewalt zur Verfügung stehe. Dazu zählen 17 Frauenhäuser, 3 Frauenberatungsstellen mit integrierter Frauenschutzwohnung, 5 Frauenschutzwohnungen und eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Potsdam.
“Diese Frauenhäuser und Beratungsstellen sind nicht nur Zufluchtstellen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind; sie haben sich in den letzten Jahren auch zu wichtigen Krisen- und Beratungszentren für diese Frauen entwickelt, unabhängig davon, ob sie dort Zuflucht suchen”, so Ziegler. Die besondere Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen der Einrichtungen würde den Kindern gelten, die Gewalt in der Beziehung ihrer Eltern miterleben mussten.
Die Zahl der Kinder, die in Brandenburgs Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen Schutz fanden, stieg im Jahr 2007 auf 462 an; 2006 waren es 444 Kinder. 604 Frauen (2006: 610) fanden im vergangenen Jahr in den Einrichtungen Zuflucht. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 2.863 Frauen von den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und Beratungsstellen unterstützt. Das sind fast 17 Prozent mehr als im Jahr 2006.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Foto © Landesregierung
Sozialministerin Dagmar Ziegler hat ihre Forderung nach einer engeren Zusammenarbeit von Einrichtungen, Ämtern und Organisationen beim Frauen- und Kinderschutz heute in Potsdam bekräftigt. “Wenn Mütter von ihrem Partner Gewalt erfahren, sind in den meisten Fällen auch Kinder betroffen – als Zeugen oder selbst als Opfer”, sagte Ziegler auf einer Gremiumssitzung zur Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Deshalb müssten die Hilfe- und Schutzangebote stärker darauf ausgerichtet und vernetzt werden. “Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss gemeinsam gehandelt werden.”
Der Landesaktionsplan bilde dafür eine gute Basis. Er stehe für einheitliches Verständnis und abgestimmtes Handeln der beteiligten Ressorts für Familie, Inneres, Justiz und Bildung sowie den zuständigen Hilfeeinrichtungen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Er wurde im Jahre 2001 von der Landesregierung beschlossen und mit konkreten Maßnahmen untersetzt, die aktualisiert, erweitert und umgesetzt werden. So fand zum Beispiel auf Initiative der Arbeitsgruppe Frauenschutz-Kinderschutz im April dieses Jahres ein Gespräch mit Expertinnen und Mitarbeiterinnen im Bereich Frauenschutz zum Thema “Tatort Familie – Brandenburg gegen häusliche Gewalt” statt.
Die Ministerin verwies auch auf das flächendeckende Netz von Hilfeeinrichtungen, das im Land Brandenburg Betroffenen von häuslicher Gewalt zur Verfügung stehe. Dazu zählen 17 Frauenhäuser, 3 Frauenberatungsstellen mit integrierter Frauenschutzwohnung, 5 Frauenschutzwohnungen und eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Potsdam.
“Diese Frauenhäuser und Beratungsstellen sind nicht nur Zufluchtstellen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind; sie haben sich in den letzten Jahren auch zu wichtigen Krisen- und Beratungszentren für diese Frauen entwickelt, unabhängig davon, ob sie dort Zuflucht suchen”, so Ziegler. Die besondere Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen der Einrichtungen würde den Kindern gelten, die Gewalt in der Beziehung ihrer Eltern miterleben mussten.
Die Zahl der Kinder, die in Brandenburgs Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen Schutz fanden, stieg im Jahr 2007 auf 462 an; 2006 waren es 444 Kinder. 604 Frauen (2006: 610) fanden im vergangenen Jahr in den Einrichtungen Zuflucht. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 2.863 Frauen von den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und Beratungsstellen unterstützt. Das sind fast 17 Prozent mehr als im Jahr 2006.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Foto © Landesregierung
Sozialministerin Dagmar Ziegler hat ihre Forderung nach einer engeren Zusammenarbeit von Einrichtungen, Ämtern und Organisationen beim Frauen- und Kinderschutz heute in Potsdam bekräftigt. “Wenn Mütter von ihrem Partner Gewalt erfahren, sind in den meisten Fällen auch Kinder betroffen – als Zeugen oder selbst als Opfer”, sagte Ziegler auf einer Gremiumssitzung zur Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Deshalb müssten die Hilfe- und Schutzangebote stärker darauf ausgerichtet und vernetzt werden. “Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss gemeinsam gehandelt werden.”
Der Landesaktionsplan bilde dafür eine gute Basis. Er stehe für einheitliches Verständnis und abgestimmtes Handeln der beteiligten Ressorts für Familie, Inneres, Justiz und Bildung sowie den zuständigen Hilfeeinrichtungen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Er wurde im Jahre 2001 von der Landesregierung beschlossen und mit konkreten Maßnahmen untersetzt, die aktualisiert, erweitert und umgesetzt werden. So fand zum Beispiel auf Initiative der Arbeitsgruppe Frauenschutz-Kinderschutz im April dieses Jahres ein Gespräch mit Expertinnen und Mitarbeiterinnen im Bereich Frauenschutz zum Thema “Tatort Familie – Brandenburg gegen häusliche Gewalt” statt.
Die Ministerin verwies auch auf das flächendeckende Netz von Hilfeeinrichtungen, das im Land Brandenburg Betroffenen von häuslicher Gewalt zur Verfügung stehe. Dazu zählen 17 Frauenhäuser, 3 Frauenberatungsstellen mit integrierter Frauenschutzwohnung, 5 Frauenschutzwohnungen und eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Potsdam.
“Diese Frauenhäuser und Beratungsstellen sind nicht nur Zufluchtstellen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind; sie haben sich in den letzten Jahren auch zu wichtigen Krisen- und Beratungszentren für diese Frauen entwickelt, unabhängig davon, ob sie dort Zuflucht suchen”, so Ziegler. Die besondere Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen der Einrichtungen würde den Kindern gelten, die Gewalt in der Beziehung ihrer Eltern miterleben mussten.
Die Zahl der Kinder, die in Brandenburgs Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen Schutz fanden, stieg im Jahr 2007 auf 462 an; 2006 waren es 444 Kinder. 604 Frauen (2006: 610) fanden im vergangenen Jahr in den Einrichtungen Zuflucht. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 2.863 Frauen von den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und Beratungsstellen unterstützt. Das sind fast 17 Prozent mehr als im Jahr 2006.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Foto © Landesregierung