Innenminister Jörg Schönbohm hat die jüngste Online-Panne mit kommunalen Meldedaten als einen “sehr ernsten Zwischenfall” bezeichnet, der sich nicht wiederholen dürfe. “Beim notwendigen elektronischen Service darf es an keiner Stelle Sicherheitslücken geben”, sagte der Minister heute in Potsdam. Dringend notwendig seien jetzt die gründliche Untersuchung und Auswertung des Vorfalls durch die Landesdatenschutzbeauftragte, die auch für die Datenschutzkontrolle bei den Kommunen zuständig sei.
Das Innenministerium unterstütze sie dabei.
Befremdet zeigte sich Schönbohm von Forderungen der SPD, deren innenpolitische Sprecherin nach der jüngsten Datenschutzpanne eine Zusammenlegung der Datenschutzaufsichten bei der Landesdatenschutzbeauftragten gefordert hat. “Hier war wohl das Tempo beim Statement etwas zu schnell, weil für diesen Bereich die Datenschutzbeauftragte ohnehin schon zuständig ist. Nach dieser Panne erschließt sich nicht, warum der Datenschutzbehörde noch zusätzliche Aufgaben übertragen werden sollen”, sagte Schönbohm. Er erinnerte an den klar abgesteckten Fahrplan der Koalition für eine Organisationsentscheidung in der Datenschutzfrage. Dazu werde in Kürze ein Bericht für den Landtag vorgelegt.
“Die Fachleute wissen, dass die EU die jetzigen Lösungen in den Bundesländern kritisiert hat, auch dort, wo die beiden Datenschutzbereiche in einer Hand sind – wie von der SPD gefordert – und dass ein Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland läuft. Wir brauchen deshalb zuerst das abschließende Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur organisatorischen Unabhängigkeit des Datenschutzes, um sicher entscheiden zu können.
” Im Übrigen bestehe keinerlei Zeitdruck, die seinerzeit von der SPD-Regierung beschlossene Organisation nun holterdiepolter zu ändern. “Das zeigen auch die sofortigen abgestimmten Maßnahmen nach bekannt werden des jetzigen Vorfalls”, betonte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat die jüngste Online-Panne mit kommunalen Meldedaten als einen “sehr ernsten Zwischenfall” bezeichnet, der sich nicht wiederholen dürfe. “Beim notwendigen elektronischen Service darf es an keiner Stelle Sicherheitslücken geben”, sagte der Minister heute in Potsdam. Dringend notwendig seien jetzt die gründliche Untersuchung und Auswertung des Vorfalls durch die Landesdatenschutzbeauftragte, die auch für die Datenschutzkontrolle bei den Kommunen zuständig sei.
Das Innenministerium unterstütze sie dabei.
Befremdet zeigte sich Schönbohm von Forderungen der SPD, deren innenpolitische Sprecherin nach der jüngsten Datenschutzpanne eine Zusammenlegung der Datenschutzaufsichten bei der Landesdatenschutzbeauftragten gefordert hat. “Hier war wohl das Tempo beim Statement etwas zu schnell, weil für diesen Bereich die Datenschutzbeauftragte ohnehin schon zuständig ist. Nach dieser Panne erschließt sich nicht, warum der Datenschutzbehörde noch zusätzliche Aufgaben übertragen werden sollen”, sagte Schönbohm. Er erinnerte an den klar abgesteckten Fahrplan der Koalition für eine Organisationsentscheidung in der Datenschutzfrage. Dazu werde in Kürze ein Bericht für den Landtag vorgelegt.
“Die Fachleute wissen, dass die EU die jetzigen Lösungen in den Bundesländern kritisiert hat, auch dort, wo die beiden Datenschutzbereiche in einer Hand sind – wie von der SPD gefordert – und dass ein Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland läuft. Wir brauchen deshalb zuerst das abschließende Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur organisatorischen Unabhängigkeit des Datenschutzes, um sicher entscheiden zu können.
” Im Übrigen bestehe keinerlei Zeitdruck, die seinerzeit von der SPD-Regierung beschlossene Organisation nun holterdiepolter zu ändern. “Das zeigen auch die sofortigen abgestimmten Maßnahmen nach bekannt werden des jetzigen Vorfalls”, betonte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat die jüngste Online-Panne mit kommunalen Meldedaten als einen “sehr ernsten Zwischenfall” bezeichnet, der sich nicht wiederholen dürfe. “Beim notwendigen elektronischen Service darf es an keiner Stelle Sicherheitslücken geben”, sagte der Minister heute in Potsdam. Dringend notwendig seien jetzt die gründliche Untersuchung und Auswertung des Vorfalls durch die Landesdatenschutzbeauftragte, die auch für die Datenschutzkontrolle bei den Kommunen zuständig sei.
Das Innenministerium unterstütze sie dabei.
Befremdet zeigte sich Schönbohm von Forderungen der SPD, deren innenpolitische Sprecherin nach der jüngsten Datenschutzpanne eine Zusammenlegung der Datenschutzaufsichten bei der Landesdatenschutzbeauftragten gefordert hat. “Hier war wohl das Tempo beim Statement etwas zu schnell, weil für diesen Bereich die Datenschutzbeauftragte ohnehin schon zuständig ist. Nach dieser Panne erschließt sich nicht, warum der Datenschutzbehörde noch zusätzliche Aufgaben übertragen werden sollen”, sagte Schönbohm. Er erinnerte an den klar abgesteckten Fahrplan der Koalition für eine Organisationsentscheidung in der Datenschutzfrage. Dazu werde in Kürze ein Bericht für den Landtag vorgelegt.
“Die Fachleute wissen, dass die EU die jetzigen Lösungen in den Bundesländern kritisiert hat, auch dort, wo die beiden Datenschutzbereiche in einer Hand sind – wie von der SPD gefordert – und dass ein Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland läuft. Wir brauchen deshalb zuerst das abschließende Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur organisatorischen Unabhängigkeit des Datenschutzes, um sicher entscheiden zu können.
” Im Übrigen bestehe keinerlei Zeitdruck, die seinerzeit von der SPD-Regierung beschlossene Organisation nun holterdiepolter zu ändern. “Das zeigen auch die sofortigen abgestimmten Maßnahmen nach bekannt werden des jetzigen Vorfalls”, betonte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat die jüngste Online-Panne mit kommunalen Meldedaten als einen “sehr ernsten Zwischenfall” bezeichnet, der sich nicht wiederholen dürfe. “Beim notwendigen elektronischen Service darf es an keiner Stelle Sicherheitslücken geben”, sagte der Minister heute in Potsdam. Dringend notwendig seien jetzt die gründliche Untersuchung und Auswertung des Vorfalls durch die Landesdatenschutzbeauftragte, die auch für die Datenschutzkontrolle bei den Kommunen zuständig sei.
Das Innenministerium unterstütze sie dabei.
Befremdet zeigte sich Schönbohm von Forderungen der SPD, deren innenpolitische Sprecherin nach der jüngsten Datenschutzpanne eine Zusammenlegung der Datenschutzaufsichten bei der Landesdatenschutzbeauftragten gefordert hat. “Hier war wohl das Tempo beim Statement etwas zu schnell, weil für diesen Bereich die Datenschutzbeauftragte ohnehin schon zuständig ist. Nach dieser Panne erschließt sich nicht, warum der Datenschutzbehörde noch zusätzliche Aufgaben übertragen werden sollen”, sagte Schönbohm. Er erinnerte an den klar abgesteckten Fahrplan der Koalition für eine Organisationsentscheidung in der Datenschutzfrage. Dazu werde in Kürze ein Bericht für den Landtag vorgelegt.
“Die Fachleute wissen, dass die EU die jetzigen Lösungen in den Bundesländern kritisiert hat, auch dort, wo die beiden Datenschutzbereiche in einer Hand sind – wie von der SPD gefordert – und dass ein Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland läuft. Wir brauchen deshalb zuerst das abschließende Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur organisatorischen Unabhängigkeit des Datenschutzes, um sicher entscheiden zu können.
” Im Übrigen bestehe keinerlei Zeitdruck, die seinerzeit von der SPD-Regierung beschlossene Organisation nun holterdiepolter zu ändern. “Das zeigen auch die sofortigen abgestimmten Maßnahmen nach bekannt werden des jetzigen Vorfalls”, betonte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern