16:22 Uhr, 24.08.2021 | Neue Coronaverordnung in Brandenburg: Schärfere Freizeit-Testpflicht für Kinder
Die Brandenburger Landesregierung hat die Corona-Umgangsverordnung für weitere vier Wochen verlängert. Darauf hat sich heute das Kabinett verständigt. Grundsätzlich bleiben die bisherigen Regeln bestehen. An einigen Punkten reagiert Brandenburg aber auf die bundesweit steigenden Corona-Fallzahlen. Demzufolge entfällt zwar die Maskenpflicht an den Grundschulen, die Testpflicht für Kinder und für Veranstaltungen wird allerdings verschärft. Ab dem 28. August müssen Kinder ab sechs Jahren einen negativen Testnachweis vorweisen. Für Freizeitaktivitäten beispielsweise kann somit auch der schulische Testnachweis genutzt werden. Ab dem 13. September gilt bei einer durchgehenden Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 20 für Unbegimpfte die Testpflicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Personen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird die Personenobergrenze auf 100 maximal Teilnehmenden halbiert und es gilt die 3G-Regel. Die neue Verordnung tritt am Samstag in Kraft und gilt zunächst bis zum 24. September.
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15:36 Uhr, 24.08.2021 | 67-Jähriger bei Unfall auf B179 bei Zeesen im Auto eingeklemmt
Bei einem Verkehrsunfall auf der B179 zwischen Zeesen und Körbiskrug wurde gestern Nachmittag eine Person im Fahrzeug eingeklemmt. Ein Kleinbus war von der Straße abgekommen und zur Seite gekippt. Ersten Erkenntnissen der Polizei zufolge blieb der 67-Jährige unverletzt.
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15:24 Uhr, 24.08.2021 | Tödlicher Verkehrsunfall auf B97 bei Schwarze Pumpe
Auf der B97 bei Schwarze Pumpe ist heute Morgen ein 32-jähriger Autofahrer ums Leben gekommen. Wie die Polizei mitteilte, war das Auto mit einem LKW zusammengestoßen. Der Autofahrer wurde dabei in seinem Fahrzeug eingeklemmt und erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Die Bundesstraße war an der Unfallstelle für mehrere Stunden voll gesperrt.
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15:10 Uhr, 24.08.2021 | Inzidenzwert in Cottbus weiter angestiegen
Die 7-Tage-Inzidenz in Cottbus ist weiter angestiegen und liegt derzeit bei 47. Wie die Stadt mitteilte, wurden innerhalb eines Tages 15 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Insgesamt sieben Erkrankte müssen stationär behandelt werden, zwei Covid-Patienten befinden sich auf der Intensivstation.
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12:15 Uhr, 24.08.2021 | 75-jähriges Betriebsjubiläum für Malerbetrieb aus Freienhufen
Am 1. September dieses Jahres feiert ein Malerbetrieb aus Freienhufen 75-jähriges Jubiläum. Wie die HWK Cottbus mitteilte, ist das ein Plädoyer für das Maler- und Lackiererhandwerk. Die Aufträge des Familienbetriebs kommen heute vor allem aus der Region und zu 70 Prozent von öffentlichen Institutionen und der Industrie. Die Angebotsvielfalt reicht dabei von der Fassadengestaltung und Innenraumgestaltung, über Infoleitsysteme und Lackierung bis zur Beschriftung von Fahrzeugen.
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10:31 Uhr, 24.08.2021 | Corona-Update aus Brandenburg: 34 neue Fälle / 54,1 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 34 erhöht. So sind insgesamt 110.835 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 24.08.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 30 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 5 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 4 beatmet werden. In Brandenburg sind ungefähr 105.900 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 1.100.
In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.470.200 Menschen eine Erstimpfung erhalten. 1.363.154 Menschen sind vollständig geimpft (das entspricht 58,3 Prozent und 54,1 Prozent der Bevölkerung). Insgesamt wurden 2.748.848 Impfungen verabreicht. Das sind 6.216 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet. (Stand 23.08.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).
Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg
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Landkreis / | Bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 24.08., 00:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | 7-Tage-Fallzahl | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim | +2 | 6.230 | 20,0 | 37 | 225 (+0) |
Brandenburg a. d. H. | +2 | 2.359 | 15,2 | 11 | 89 (+0) |
Cottbus/Chóśebuz | +0 | 6.104 | 45,1 | 45 | 206 (+0) |
Dahme-Spreewald | +5 | 7.243 | 28,1 | 48 | 253 (+0) |
Elbe-Elster | +0 | 7.219 | 25,5 | 26 | 247 (+0) |
Frankfurt (Oder) | +0 | 2.309 | 6,9 | 4 | 113 (+0) |
Havelland | +1 | 6.486 | 52,8 | 86 | 182 (+0) |
Märkisch-Oderland | +0 | 7.089 | 17,4 | 34 | 276 (+0) |
Oberhavel | +0 | 8.588 | 27,7 | 59 | 307 (+0) |
Oberspreewald-Lausitz | +0 | 7.242 | 7,3 | 8 | 261 (+0) |
Oder-Spree | +1 | 8.327 | 11,7 | 21 | 313 (+0) |
Ostprignitz-Ruppin | +0 | 4.205 | 18,2 | 18 | 155 (+0) |
Potsdam | +4 | 7.327 | 27,2 | 49 | 244 (+0) |
Potsdam-Mittelmark | +15 | 8.077 | 32,3 | 70 | 211 (+3) |
Prignitz | +0 | 3.292 | 5,3 | 4 | 164 (+0) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +0 | 7.699 | 15,8 | 18 | 200 (+0) |
Teltow-Fläming | +4 | 7.074 | 35,3 | 60 | 209 (+0) |
Uckermark | +0 | 3.965 | 10,9 | 13 | 166 (+0) |
Brandenburg gesamt | +34 | 110.835 | 24,2 | 611 | 3.821 (+3) |
Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / |
24.08. |
23.08. | Sonntag 22.08. | 21.08. | 20.08. | 19.08. | 18.08. | 17.08. | 16.08. | Sonntag 15.08. |
Barnim | 20,0 | 22,1 | 21,6 | 22,7 | 20,0 | 21,6 | 17,3 | 16,2 | 16,7 | 20,0 |
Brandenburg a. d. H. | 15,2 | 16,6 | 16,6 | 16,6 | 12,5 | 11,1 | 8,3 | 6,9 | 2,8 | 2,8 |
Cottbus | 45,1 | 45,1 | 49,2 | 59,2 | 55,2 | 63,2 | 55,2 | 58,2 | 58,2 | 54,2 |
Dahme-Spreewald | 28,1 | 26,3 | 23,4 | 21,1 | 16,4 | 17 | 18,2 | 18,2 | 16,4 | 16,4 |
Elbe-Elster | 25,5 | 25,5 | 21,6 | 18,7 | 16,7 | 12,8 | 10,8 | 3,9 | 3,9 | 4,9 |
Frankfurt (Oder) | 6,9 | 8,7 | 8,7 | 15,6 | 24,2 | 22,5 | 24,2 | 15,6 | 10,4 | 10,4 |
Havelland | 52,8 | 58,9 | 58,3 | 55,2 | 49,1 | 49,7 | 47,2 | 38,0 | 31,9 | 31,3 |
Märkisch-Oderland | 17,4 | 18,4 | 19,4 | 16,3 | 15,3 | 16,9 | 11,2 | 13,3 | 14,3 | 13,3 |
Oberhavel | 27,7 | 34,8 | 31,9 | 29,1 | 31 | 33,3 | 31,9 | 25,8 | 24,9 | 24,9 |
Oberspreewald-Lausitz | 7,3 | 8,2 | 7,3 | 5,5 | 5,5 | 9,1 | 14,6 | 14,6 | 18,3 | 18,3 |
Oder-Spree | 11,7 | 11,7 | 11,2 | 15,1 | 14,5 | 17,9 | 15,7 | 15,1 | 16,2 | 15,7 |
Ostprignitz-Ruppin | 18,2 | 22,3 | 21,2 | 16,2 | 17,2 | 17,2 | 16,2 | 18,2 | 21,2 | 20,2 |
Potsdam | 27,2 | 33,3 | 33,3 | 30,5 | 33,3 | 37,7 | 34,4 | 34,9 | 30,5 | 30,5 |
Potsdam-Mittelmark | 32,3 | 29,1 | 30,0 | 30,9 | 26,3 | 26,3 | 26,3 | 19,9 | 21,2 | 21,2 |
Prignitz | 5,3 | 5,3 | 5,3 | 6,6 | 7,9 | 11,8 | 14,4 | 19,7 | 19,7 | 19,7 |
Spree-Neiße | 15,8 | 16,7 | 16,7 | 14,1 | 14,1 | 9,7 | 10,6 | 8,8 | 8,8 | 8,8 |
Teltow-Fläming | 35,3 | 33,5 | 32,9 | 32,9 | 33,5 | 32,4 | 29,4 | 23,5 | 24,7 | 25,9 |
Uckermark | 10,9 | 10,9 | 10,1 | 10,1 | 10,9 | 10,9 | 9,2 | 8,4 | 9,2 | 9,2 |
Brandenburg gesamt | 24,2 | 25,7 | 25,1 | 24,6 | 23,6 | 24,7 | 23,0 | 20,7 | 20,3 | 20,3 |
7-Tage-Inzidenz ≤ 20 | Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 20, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die Testpflicht (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 5 Abs. 3 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung). Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, ist die Personenzahl u.a. für Veranstaltungen und Festivals auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt (§ 8 Abs. 2, § 18 Abs. 3, §20 Abs. 3 Umgangsverordnung). |
7-Tage-Inzidenz > 20 | |
7-Tage-Inzidenz > 35 | |
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI> bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.
Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
10:28 Uhr, 24.08.2021 | Ab September: Netzgesellschaft erfasst in Forst wieder Zählerstand selbst
Ab September werden bei Kunden der Netzgesellschaft Forst wieder vor Ort die Zählerstände abgelesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Zählerstände zeitweise nur kontaktlos übermittelt, das bedeutet die Daten wurden auf einer Ablesekarte notiert und von den Kunden zurück zur Netzgesellschaft geschickt. Die turnusmäßigen Ablesetermine werden mit Aushängen rechtzeitig angekündigt.
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