Am kommenden Donnerstag – 25.2.2010 – wird der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag eingebrachte Gesetzentwurf “Gesetz zum mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung in Brandenburg” in erster Lesung beraten – Drucksache 5/364 vom 29.01.2010.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Überweisung an die Ausschüsse. Falls das abgelehnt wird, wollen sie eine namentliche Abstimmung zum Gesetz.
In dem Entwurf ist festgelegt, daß nur noch die genehmigten Tagebau bis zur Auskohlung weiter betrieben werden können.
Im Entwurf heiß es:
1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach der Nummer 12 wird folgende Nummer 13 eingefügt:
„13. Die obertägige Gewinnung von Braunkohle ist ausschließlich in den in der Verordnung über die in der Verordnung über den Braunkohleplan Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006 (GVB1. II 2006 S. 369), in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde vom 05. Dezember 2002 (GVBI. II 2002 S. 689) und in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt 1 vom 21. Juni 2004 (GVB1. II 2004 S. 614) festgelegten Abbaugrenzen zulässig.“
Bürgerinitiativen gegen neue Tagebaue und die CO2-Verpressung rufen dazu auf, Abgeordente der LINKEN aus den betroffenen Wahlkreisen an ihre Wahlversprechen zur Landtagswahl zu erinnern.
Fotos: Tagebau Jänschwalde (Archivbilder)
Am kommenden Donnerstag – 25.2.2010 – wird der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag eingebrachte Gesetzentwurf “Gesetz zum mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung in Brandenburg” in erster Lesung beraten – Drucksache 5/364 vom 29.01.2010.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Überweisung an die Ausschüsse. Falls das abgelehnt wird, wollen sie eine namentliche Abstimmung zum Gesetz.
In dem Entwurf ist festgelegt, daß nur noch die genehmigten Tagebau bis zur Auskohlung weiter betrieben werden können.
Im Entwurf heiß es:
1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach der Nummer 12 wird folgende Nummer 13 eingefügt:
„13. Die obertägige Gewinnung von Braunkohle ist ausschließlich in den in der Verordnung über die in der Verordnung über den Braunkohleplan Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006 (GVB1. II 2006 S. 369), in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde vom 05. Dezember 2002 (GVBI. II 2002 S. 689) und in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt 1 vom 21. Juni 2004 (GVB1. II 2004 S. 614) festgelegten Abbaugrenzen zulässig.“
Bürgerinitiativen gegen neue Tagebaue und die CO2-Verpressung rufen dazu auf, Abgeordente der LINKEN aus den betroffenen Wahlkreisen an ihre Wahlversprechen zur Landtagswahl zu erinnern.
Fotos: Tagebau Jänschwalde (Archivbilder)
Am kommenden Donnerstag – 25.2.2010 – wird der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag eingebrachte Gesetzentwurf “Gesetz zum mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung in Brandenburg” in erster Lesung beraten – Drucksache 5/364 vom 29.01.2010.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Überweisung an die Ausschüsse. Falls das abgelehnt wird, wollen sie eine namentliche Abstimmung zum Gesetz.
In dem Entwurf ist festgelegt, daß nur noch die genehmigten Tagebau bis zur Auskohlung weiter betrieben werden können.
Im Entwurf heiß es:
1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach der Nummer 12 wird folgende Nummer 13 eingefügt:
„13. Die obertägige Gewinnung von Braunkohle ist ausschließlich in den in der Verordnung über die in der Verordnung über den Braunkohleplan Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006 (GVB1. II 2006 S. 369), in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde vom 05. Dezember 2002 (GVBI. II 2002 S. 689) und in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt 1 vom 21. Juni 2004 (GVB1. II 2004 S. 614) festgelegten Abbaugrenzen zulässig.“
Bürgerinitiativen gegen neue Tagebaue und die CO2-Verpressung rufen dazu auf, Abgeordente der LINKEN aus den betroffenen Wahlkreisen an ihre Wahlversprechen zur Landtagswahl zu erinnern.
Fotos: Tagebau Jänschwalde (Archivbilder)
Am kommenden Donnerstag – 25.2.2010 – wird der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag eingebrachte Gesetzentwurf “Gesetz zum mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung in Brandenburg” in erster Lesung beraten – Drucksache 5/364 vom 29.01.2010.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Überweisung an die Ausschüsse. Falls das abgelehnt wird, wollen sie eine namentliche Abstimmung zum Gesetz.
In dem Entwurf ist festgelegt, daß nur noch die genehmigten Tagebau bis zur Auskohlung weiter betrieben werden können.
Im Entwurf heiß es:
1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach der Nummer 12 wird folgende Nummer 13 eingefügt:
„13. Die obertägige Gewinnung von Braunkohle ist ausschließlich in den in der Verordnung über die in der Verordnung über den Braunkohleplan Tagebau Cottbus-Nord vom 18. Juli 2006 (GVB1. II 2006 S. 369), in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde vom 05. Dezember 2002 (GVBI. II 2002 S. 689) und in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt 1 vom 21. Juni 2004 (GVB1. II 2004 S. 614) festgelegten Abbaugrenzen zulässig.“
Bürgerinitiativen gegen neue Tagebaue und die CO2-Verpressung rufen dazu auf, Abgeordente der LINKEN aus den betroffenen Wahlkreisen an ihre Wahlversprechen zur Landtagswahl zu erinnern.
Fotos: Tagebau Jänschwalde (Archivbilder)