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NIEDERLAUSITZ aktuell

Urteil erlaubt Verlegung Berliner Gefangener nach Brandenburg – Schöneburg: “Tür zu Gesprächen ohne Denkschranken über Probleme des Vollzugs steht nach wie vor offen.”

14:46 Uhr | 27. Januar 2010
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Konstruktiven Gesprächen mit Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zur Lösung von Kapazitätsproblemen im Justizvollzug steht nach Überzeugung von Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg weiterhin nichts im Wege.
Schöneburg: „Die Berliner FDP liegt falsch, wenn sie meint, die Justizsenatorin habe die Tür zu Gesprächen mit mir zugeschlagen, nur weil sie das Gesprächsangebot aus Brandenburg ,unredlich’ nannte. Die Tür zu Gesprächen ohne Denkschranken über Probleme des Vollzugs steht nach wie vor offen. Dies ist ein redliches Angebot. Es kann für alle nur von Vorteil sein, wenn Brandenburg und Berlin einen Weg finden, um im Strafvollzug die Probleme des Leerstandes hier und der partiellen Überbelegung dort gemeinsam vernünftig zu lösen. Geld, das wir so sparen, kann effektiv der sozialen Gerechtigkeit zugute kommen.”
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg erkennt in dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. September 2008 kein generelles Hindernis für die Unterbringung Berliner Gefangener in Brandenburger Justizvollzugsanstalten.
Das Kammergericht hatte entschieden, eine Mutter, deren Lebensmittelpunkt in Berlin liege, dürfe nicht in der von Berlin 80 Kilometer entfernt liegenden Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben untergebracht werden. Die Wiedereingliederung der Frau in die Gesellschaft könne erschwert werden, wenn auf Grund der großen Entfernung der Kontakt zur Familie leide.
Schöneburg: „Resozialisierung gehört zu den vorrangigsten Zielen meiner Justizpolitik. Derzeit bereite ich ein Resozialisierungsgesetz vor, mit dem die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusätzlich erleichtert werden soll. Aber es gibt auch viele Gefangene ohne enge soziale und familiäre Bindung. Diese Menschen könnten sehr gut in Brandenburger Anstalten untergebracht und therapeutisch behandelt werden. Der Beschluss des Kammergerichts steht dem nicht entgegen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Konstruktiven Gesprächen mit Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zur Lösung von Kapazitätsproblemen im Justizvollzug steht nach Überzeugung von Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg weiterhin nichts im Wege.
Schöneburg: „Die Berliner FDP liegt falsch, wenn sie meint, die Justizsenatorin habe die Tür zu Gesprächen mit mir zugeschlagen, nur weil sie das Gesprächsangebot aus Brandenburg ,unredlich’ nannte. Die Tür zu Gesprächen ohne Denkschranken über Probleme des Vollzugs steht nach wie vor offen. Dies ist ein redliches Angebot. Es kann für alle nur von Vorteil sein, wenn Brandenburg und Berlin einen Weg finden, um im Strafvollzug die Probleme des Leerstandes hier und der partiellen Überbelegung dort gemeinsam vernünftig zu lösen. Geld, das wir so sparen, kann effektiv der sozialen Gerechtigkeit zugute kommen.”
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg erkennt in dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. September 2008 kein generelles Hindernis für die Unterbringung Berliner Gefangener in Brandenburger Justizvollzugsanstalten.
Das Kammergericht hatte entschieden, eine Mutter, deren Lebensmittelpunkt in Berlin liege, dürfe nicht in der von Berlin 80 Kilometer entfernt liegenden Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben untergebracht werden. Die Wiedereingliederung der Frau in die Gesellschaft könne erschwert werden, wenn auf Grund der großen Entfernung der Kontakt zur Familie leide.
Schöneburg: „Resozialisierung gehört zu den vorrangigsten Zielen meiner Justizpolitik. Derzeit bereite ich ein Resozialisierungsgesetz vor, mit dem die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusätzlich erleichtert werden soll. Aber es gibt auch viele Gefangene ohne enge soziale und familiäre Bindung. Diese Menschen könnten sehr gut in Brandenburger Anstalten untergebracht und therapeutisch behandelt werden. Der Beschluss des Kammergerichts steht dem nicht entgegen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Konstruktiven Gesprächen mit Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zur Lösung von Kapazitätsproblemen im Justizvollzug steht nach Überzeugung von Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg weiterhin nichts im Wege.
Schöneburg: „Die Berliner FDP liegt falsch, wenn sie meint, die Justizsenatorin habe die Tür zu Gesprächen mit mir zugeschlagen, nur weil sie das Gesprächsangebot aus Brandenburg ,unredlich’ nannte. Die Tür zu Gesprächen ohne Denkschranken über Probleme des Vollzugs steht nach wie vor offen. Dies ist ein redliches Angebot. Es kann für alle nur von Vorteil sein, wenn Brandenburg und Berlin einen Weg finden, um im Strafvollzug die Probleme des Leerstandes hier und der partiellen Überbelegung dort gemeinsam vernünftig zu lösen. Geld, das wir so sparen, kann effektiv der sozialen Gerechtigkeit zugute kommen.”
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg erkennt in dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. September 2008 kein generelles Hindernis für die Unterbringung Berliner Gefangener in Brandenburger Justizvollzugsanstalten.
Das Kammergericht hatte entschieden, eine Mutter, deren Lebensmittelpunkt in Berlin liege, dürfe nicht in der von Berlin 80 Kilometer entfernt liegenden Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben untergebracht werden. Die Wiedereingliederung der Frau in die Gesellschaft könne erschwert werden, wenn auf Grund der großen Entfernung der Kontakt zur Familie leide.
Schöneburg: „Resozialisierung gehört zu den vorrangigsten Zielen meiner Justizpolitik. Derzeit bereite ich ein Resozialisierungsgesetz vor, mit dem die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusätzlich erleichtert werden soll. Aber es gibt auch viele Gefangene ohne enge soziale und familiäre Bindung. Diese Menschen könnten sehr gut in Brandenburger Anstalten untergebracht und therapeutisch behandelt werden. Der Beschluss des Kammergerichts steht dem nicht entgegen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Konstruktiven Gesprächen mit Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zur Lösung von Kapazitätsproblemen im Justizvollzug steht nach Überzeugung von Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg weiterhin nichts im Wege.
Schöneburg: „Die Berliner FDP liegt falsch, wenn sie meint, die Justizsenatorin habe die Tür zu Gesprächen mit mir zugeschlagen, nur weil sie das Gesprächsangebot aus Brandenburg ,unredlich’ nannte. Die Tür zu Gesprächen ohne Denkschranken über Probleme des Vollzugs steht nach wie vor offen. Dies ist ein redliches Angebot. Es kann für alle nur von Vorteil sein, wenn Brandenburg und Berlin einen Weg finden, um im Strafvollzug die Probleme des Leerstandes hier und der partiellen Überbelegung dort gemeinsam vernünftig zu lösen. Geld, das wir so sparen, kann effektiv der sozialen Gerechtigkeit zugute kommen.”
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg erkennt in dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. September 2008 kein generelles Hindernis für die Unterbringung Berliner Gefangener in Brandenburger Justizvollzugsanstalten.
Das Kammergericht hatte entschieden, eine Mutter, deren Lebensmittelpunkt in Berlin liege, dürfe nicht in der von Berlin 80 Kilometer entfernt liegenden Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben untergebracht werden. Die Wiedereingliederung der Frau in die Gesellschaft könne erschwert werden, wenn auf Grund der großen Entfernung der Kontakt zur Familie leide.
Schöneburg: „Resozialisierung gehört zu den vorrangigsten Zielen meiner Justizpolitik. Derzeit bereite ich ein Resozialisierungsgesetz vor, mit dem die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusätzlich erleichtert werden soll. Aber es gibt auch viele Gefangene ohne enge soziale und familiäre Bindung. Diese Menschen könnten sehr gut in Brandenburger Anstalten untergebracht und therapeutisch behandelt werden. Der Beschluss des Kammergerichts steht dem nicht entgegen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

Konstruktiven Gesprächen mit Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zur Lösung von Kapazitätsproblemen im Justizvollzug steht nach Überzeugung von Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg weiterhin nichts im Wege.
Schöneburg: „Die Berliner FDP liegt falsch, wenn sie meint, die Justizsenatorin habe die Tür zu Gesprächen mit mir zugeschlagen, nur weil sie das Gesprächsangebot aus Brandenburg ,unredlich’ nannte. Die Tür zu Gesprächen ohne Denkschranken über Probleme des Vollzugs steht nach wie vor offen. Dies ist ein redliches Angebot. Es kann für alle nur von Vorteil sein, wenn Brandenburg und Berlin einen Weg finden, um im Strafvollzug die Probleme des Leerstandes hier und der partiellen Überbelegung dort gemeinsam vernünftig zu lösen. Geld, das wir so sparen, kann effektiv der sozialen Gerechtigkeit zugute kommen.”
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg erkennt in dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. September 2008 kein generelles Hindernis für die Unterbringung Berliner Gefangener in Brandenburger Justizvollzugsanstalten.
Das Kammergericht hatte entschieden, eine Mutter, deren Lebensmittelpunkt in Berlin liege, dürfe nicht in der von Berlin 80 Kilometer entfernt liegenden Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben untergebracht werden. Die Wiedereingliederung der Frau in die Gesellschaft könne erschwert werden, wenn auf Grund der großen Entfernung der Kontakt zur Familie leide.
Schöneburg: „Resozialisierung gehört zu den vorrangigsten Zielen meiner Justizpolitik. Derzeit bereite ich ein Resozialisierungsgesetz vor, mit dem die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusätzlich erleichtert werden soll. Aber es gibt auch viele Gefangene ohne enge soziale und familiäre Bindung. Diese Menschen könnten sehr gut in Brandenburger Anstalten untergebracht und therapeutisch behandelt werden. Der Beschluss des Kammergerichts steht dem nicht entgegen.”
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Konstruktiven Gesprächen mit Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zur Lösung von Kapazitätsproblemen im Justizvollzug steht nach Überzeugung von Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg weiterhin nichts im Wege.
Schöneburg: „Die Berliner FDP liegt falsch, wenn sie meint, die Justizsenatorin habe die Tür zu Gesprächen mit mir zugeschlagen, nur weil sie das Gesprächsangebot aus Brandenburg ,unredlich’ nannte. Die Tür zu Gesprächen ohne Denkschranken über Probleme des Vollzugs steht nach wie vor offen. Dies ist ein redliches Angebot. Es kann für alle nur von Vorteil sein, wenn Brandenburg und Berlin einen Weg finden, um im Strafvollzug die Probleme des Leerstandes hier und der partiellen Überbelegung dort gemeinsam vernünftig zu lösen. Geld, das wir so sparen, kann effektiv der sozialen Gerechtigkeit zugute kommen.”
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg erkennt in dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. September 2008 kein generelles Hindernis für die Unterbringung Berliner Gefangener in Brandenburger Justizvollzugsanstalten.
Das Kammergericht hatte entschieden, eine Mutter, deren Lebensmittelpunkt in Berlin liege, dürfe nicht in der von Berlin 80 Kilometer entfernt liegenden Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben untergebracht werden. Die Wiedereingliederung der Frau in die Gesellschaft könne erschwert werden, wenn auf Grund der großen Entfernung der Kontakt zur Familie leide.
Schöneburg: „Resozialisierung gehört zu den vorrangigsten Zielen meiner Justizpolitik. Derzeit bereite ich ein Resozialisierungsgesetz vor, mit dem die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusätzlich erleichtert werden soll. Aber es gibt auch viele Gefangene ohne enge soziale und familiäre Bindung. Diese Menschen könnten sehr gut in Brandenburger Anstalten untergebracht und therapeutisch behandelt werden. Der Beschluss des Kammergerichts steht dem nicht entgegen.”
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Konstruktiven Gesprächen mit Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zur Lösung von Kapazitätsproblemen im Justizvollzug steht nach Überzeugung von Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg weiterhin nichts im Wege.
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Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg erkennt in dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. September 2008 kein generelles Hindernis für die Unterbringung Berliner Gefangener in Brandenburger Justizvollzugsanstalten.
Das Kammergericht hatte entschieden, eine Mutter, deren Lebensmittelpunkt in Berlin liege, dürfe nicht in der von Berlin 80 Kilometer entfernt liegenden Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben untergebracht werden. Die Wiedereingliederung der Frau in die Gesellschaft könne erschwert werden, wenn auf Grund der großen Entfernung der Kontakt zur Familie leide.
Schöneburg: „Resozialisierung gehört zu den vorrangigsten Zielen meiner Justizpolitik. Derzeit bereite ich ein Resozialisierungsgesetz vor, mit dem die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusätzlich erleichtert werden soll. Aber es gibt auch viele Gefangene ohne enge soziale und familiäre Bindung. Diese Menschen könnten sehr gut in Brandenburger Anstalten untergebracht und therapeutisch behandelt werden. Der Beschluss des Kammergerichts steht dem nicht entgegen.”
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Konstruktiven Gesprächen mit Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue zur Lösung von Kapazitätsproblemen im Justizvollzug steht nach Überzeugung von Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg weiterhin nichts im Wege.
Schöneburg: „Die Berliner FDP liegt falsch, wenn sie meint, die Justizsenatorin habe die Tür zu Gesprächen mit mir zugeschlagen, nur weil sie das Gesprächsangebot aus Brandenburg ,unredlich’ nannte. Die Tür zu Gesprächen ohne Denkschranken über Probleme des Vollzugs steht nach wie vor offen. Dies ist ein redliches Angebot. Es kann für alle nur von Vorteil sein, wenn Brandenburg und Berlin einen Weg finden, um im Strafvollzug die Probleme des Leerstandes hier und der partiellen Überbelegung dort gemeinsam vernünftig zu lösen. Geld, das wir so sparen, kann effektiv der sozialen Gerechtigkeit zugute kommen.”
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg erkennt in dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12. September 2008 kein generelles Hindernis für die Unterbringung Berliner Gefangener in Brandenburger Justizvollzugsanstalten.
Das Kammergericht hatte entschieden, eine Mutter, deren Lebensmittelpunkt in Berlin liege, dürfe nicht in der von Berlin 80 Kilometer entfernt liegenden Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben untergebracht werden. Die Wiedereingliederung der Frau in die Gesellschaft könne erschwert werden, wenn auf Grund der großen Entfernung der Kontakt zur Familie leide.
Schöneburg: „Resozialisierung gehört zu den vorrangigsten Zielen meiner Justizpolitik. Derzeit bereite ich ein Resozialisierungsgesetz vor, mit dem die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusätzlich erleichtert werden soll. Aber es gibt auch viele Gefangene ohne enge soziale und familiäre Bindung. Diese Menschen könnten sehr gut in Brandenburger Anstalten untergebracht und therapeutisch behandelt werden. Der Beschluss des Kammergerichts steht dem nicht entgegen.”
Quelle: Ministerium der Justiz

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