Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) überprüften in den letzten Tagen verstärkt das Gaststättengewerbe in und um Frankfurt (Oder) herum.
In einer Gaststätte stellten sie dabei einen pakistanischen Staatsangehörigen fest, der dort ohne gültige Arbeitsgenehmigung tätig war. Der Angetroffene muss sich ebenso wie der Gastwirt, in dessen Küche der Pakistani tätig war, dafür verantworten.
Im Rahmen der Prüfungen wurden in weiteren drei Fällen Ermittlungsverfahren gegen die Arbeitgeber eingeleitet, weil für neu beschäftigte Arbeitnehmer keine „Sofortmeldung“ an den Rentenversicherungsträger erfolgte.
Außerdem stellten die Zöllner mehrfach Arbeitnehmer, die gegen die Pflicht zur Mitführung eines Ausweises verstoßen haben sowie Arbeitgeber, die die Belehrung ihrer Mitarbeiter über ebendiese Pflicht nicht nachweisbar vorgenommen haben, fest.
Zur Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten wurden bereits vor Ort Verwarngelder erhoben.
Information:
Beschäftigte in verschiedenen Wirtschaftsbereichen wie beispielsweise im Bau oder Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sind seit dem 01.01.2009 verpflichtet, ihren Personalausweis oder Pass mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzulegen.
Die Arbeitgeber in diesen Wirtschaftsbereichen sind ihrerseits verpflichtet, die für sie tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf diese Pflicht schriftlich und nach-weisbar hinzuweisen.
Die Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, neue Beschäftigungsverhältnisse spätestens im Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit mit einer „Sofortmeldung“ dem zuständigen Träger der Rentenversicherung anzuzeigen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internetangebot der Bundeszollverwaltung unter www.zoll.de
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
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