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Brandenburg wählt am 28. September seine neuen Kommunalvertretungen – Neue Kommunalwahlverordnung

10:06 Uhr | 5. Februar 2008
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Schönbohm: Neue Kommunalwahlverordnung vereinfacht Wahlpraxis
Brandenburg wählt am 28. September 2008 neue Kommunalvertretungen. Innenminister Jörg Schönbohm unterzeichnete jetzt eine entsprechende Verordnung. Neben den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen Bürgermeistern werden an diesem Tag auch die Ortsbeiräte oder Ortsvorsteher gewählt. Die erforderlichen Bürgermeister- und Ortsvorsteher-Stichwahlen werden am 12. Oktober 2008 stattfinden. Gewählt wird jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
Neu gewählt werden die Kreistage in allen 14 Landkreisen. In den insgesamt 420 Städten und Gemeinden entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die neue Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung. In den 272 amtsangehörigen Gemeinden sind zusätzlich die ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen, es sei denn, es musste seit dem 27. Oktober 2007 bereits eine vorzeitige Neuwahl erfolgen.
Außerdem hat Innenminister Schönbohm eine neue Brandenburgische Kommunalwahlverordnung unterzeichnet. Die Durchführungsverordnung berücksichtigt die vom Landtag am 13. Dezember 2007 beschlossenen Gesetzesänderungen und trägt zur Vereinfachung der Wahlpraxis bei. „Wir haben die erforderliche Anpassung zum Anlass genommen, weitere Normen und Standards, die sich in der bisherigen Wahlpraxis als entbehrlich erwiesen haben, abzubauen”, betonte Schönbohm am Dienstag in Potsdam. So eröffnet die Verordnung beispielsweise die Möglichkeit, den beantragten Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen auch durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
Wie Schönbohm mitteilte, werden mit der neuen Kommunalwahlverordnung jedem Wähler bei der Stimmabgabe nunmehr auch notwendige Informationen an die Hand gegeben, damit er bei seiner Wahlentscheidung den Aspekt einer angemessenen Repräsentanz der Generationen berücksichtigen kann. Dazu sieht die Verordnung erstmals die Anführung des Geburtsjahres auf dem Stimmzettel vor. Auf diese Weise wird auch ein Anreiz für die Parteien und sonstigen Wahlvorschlagsträger geschaffen, verstärkt Repräsentanten verschiedener Generationen aufzustellen.
Quelle: Ministerium des Innern

Schönbohm: Neue Kommunalwahlverordnung vereinfacht Wahlpraxis
Brandenburg wählt am 28. September 2008 neue Kommunalvertretungen. Innenminister Jörg Schönbohm unterzeichnete jetzt eine entsprechende Verordnung. Neben den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen Bürgermeistern werden an diesem Tag auch die Ortsbeiräte oder Ortsvorsteher gewählt. Die erforderlichen Bürgermeister- und Ortsvorsteher-Stichwahlen werden am 12. Oktober 2008 stattfinden. Gewählt wird jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
Neu gewählt werden die Kreistage in allen 14 Landkreisen. In den insgesamt 420 Städten und Gemeinden entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die neue Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung. In den 272 amtsangehörigen Gemeinden sind zusätzlich die ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen, es sei denn, es musste seit dem 27. Oktober 2007 bereits eine vorzeitige Neuwahl erfolgen.
Außerdem hat Innenminister Schönbohm eine neue Brandenburgische Kommunalwahlverordnung unterzeichnet. Die Durchführungsverordnung berücksichtigt die vom Landtag am 13. Dezember 2007 beschlossenen Gesetzesänderungen und trägt zur Vereinfachung der Wahlpraxis bei. „Wir haben die erforderliche Anpassung zum Anlass genommen, weitere Normen und Standards, die sich in der bisherigen Wahlpraxis als entbehrlich erwiesen haben, abzubauen”, betonte Schönbohm am Dienstag in Potsdam. So eröffnet die Verordnung beispielsweise die Möglichkeit, den beantragten Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen auch durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
Wie Schönbohm mitteilte, werden mit der neuen Kommunalwahlverordnung jedem Wähler bei der Stimmabgabe nunmehr auch notwendige Informationen an die Hand gegeben, damit er bei seiner Wahlentscheidung den Aspekt einer angemessenen Repräsentanz der Generationen berücksichtigen kann. Dazu sieht die Verordnung erstmals die Anführung des Geburtsjahres auf dem Stimmzettel vor. Auf diese Weise wird auch ein Anreiz für die Parteien und sonstigen Wahlvorschlagsträger geschaffen, verstärkt Repräsentanten verschiedener Generationen aufzustellen.
Quelle: Ministerium des Innern

Schönbohm: Neue Kommunalwahlverordnung vereinfacht Wahlpraxis
Brandenburg wählt am 28. September 2008 neue Kommunalvertretungen. Innenminister Jörg Schönbohm unterzeichnete jetzt eine entsprechende Verordnung. Neben den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen Bürgermeistern werden an diesem Tag auch die Ortsbeiräte oder Ortsvorsteher gewählt. Die erforderlichen Bürgermeister- und Ortsvorsteher-Stichwahlen werden am 12. Oktober 2008 stattfinden. Gewählt wird jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
Neu gewählt werden die Kreistage in allen 14 Landkreisen. In den insgesamt 420 Städten und Gemeinden entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die neue Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung. In den 272 amtsangehörigen Gemeinden sind zusätzlich die ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen, es sei denn, es musste seit dem 27. Oktober 2007 bereits eine vorzeitige Neuwahl erfolgen.
Außerdem hat Innenminister Schönbohm eine neue Brandenburgische Kommunalwahlverordnung unterzeichnet. Die Durchführungsverordnung berücksichtigt die vom Landtag am 13. Dezember 2007 beschlossenen Gesetzesänderungen und trägt zur Vereinfachung der Wahlpraxis bei. „Wir haben die erforderliche Anpassung zum Anlass genommen, weitere Normen und Standards, die sich in der bisherigen Wahlpraxis als entbehrlich erwiesen haben, abzubauen”, betonte Schönbohm am Dienstag in Potsdam. So eröffnet die Verordnung beispielsweise die Möglichkeit, den beantragten Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen auch durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
Wie Schönbohm mitteilte, werden mit der neuen Kommunalwahlverordnung jedem Wähler bei der Stimmabgabe nunmehr auch notwendige Informationen an die Hand gegeben, damit er bei seiner Wahlentscheidung den Aspekt einer angemessenen Repräsentanz der Generationen berücksichtigen kann. Dazu sieht die Verordnung erstmals die Anführung des Geburtsjahres auf dem Stimmzettel vor. Auf diese Weise wird auch ein Anreiz für die Parteien und sonstigen Wahlvorschlagsträger geschaffen, verstärkt Repräsentanten verschiedener Generationen aufzustellen.
Quelle: Ministerium des Innern

Schönbohm: Neue Kommunalwahlverordnung vereinfacht Wahlpraxis
Brandenburg wählt am 28. September 2008 neue Kommunalvertretungen. Innenminister Jörg Schönbohm unterzeichnete jetzt eine entsprechende Verordnung. Neben den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen Bürgermeistern werden an diesem Tag auch die Ortsbeiräte oder Ortsvorsteher gewählt. Die erforderlichen Bürgermeister- und Ortsvorsteher-Stichwahlen werden am 12. Oktober 2008 stattfinden. Gewählt wird jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
Neu gewählt werden die Kreistage in allen 14 Landkreisen. In den insgesamt 420 Städten und Gemeinden entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die neue Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung. In den 272 amtsangehörigen Gemeinden sind zusätzlich die ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen, es sei denn, es musste seit dem 27. Oktober 2007 bereits eine vorzeitige Neuwahl erfolgen.
Außerdem hat Innenminister Schönbohm eine neue Brandenburgische Kommunalwahlverordnung unterzeichnet. Die Durchführungsverordnung berücksichtigt die vom Landtag am 13. Dezember 2007 beschlossenen Gesetzesänderungen und trägt zur Vereinfachung der Wahlpraxis bei. „Wir haben die erforderliche Anpassung zum Anlass genommen, weitere Normen und Standards, die sich in der bisherigen Wahlpraxis als entbehrlich erwiesen haben, abzubauen”, betonte Schönbohm am Dienstag in Potsdam. So eröffnet die Verordnung beispielsweise die Möglichkeit, den beantragten Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen auch durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
Wie Schönbohm mitteilte, werden mit der neuen Kommunalwahlverordnung jedem Wähler bei der Stimmabgabe nunmehr auch notwendige Informationen an die Hand gegeben, damit er bei seiner Wahlentscheidung den Aspekt einer angemessenen Repräsentanz der Generationen berücksichtigen kann. Dazu sieht die Verordnung erstmals die Anführung des Geburtsjahres auf dem Stimmzettel vor. Auf diese Weise wird auch ein Anreiz für die Parteien und sonstigen Wahlvorschlagsträger geschaffen, verstärkt Repräsentanten verschiedener Generationen aufzustellen.
Quelle: Ministerium des Innern

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