Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Forderung von Justizministerin Beate Blechinger (CDU) nach einer möglichst frühzeitigen Intervention bei normabweichendem Verhalten, beginnend im frühen Kindesalter, aber auch in Form konsequenter staatlicher Reaktionen auf Straftaten nach Vorliegen der Strafmündigkeit. Allerdings müsse die Landesregierung dafür auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Ein weiterer personeller Aderlass bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendeinrichtungen laufe dem zuwider. Die ausschließlich von finanzpolitischen Erwägungen getragene Politik müsse aufgeben werden.
Einer sachbezogenen Diskussion um eine maßvolle Erhöhung der möglichen Höchststrafe im Jugendstrafrecht dürfe man sich indes nicht verschließen. Zwar sei richtig, dass Täter wie im aktuellen Münchener Fall bei der Entscheidung zur Tat in keiner Weise über mögliche Höchststrafen nachdenken. Dies treffe jedoch bei vergleichbaren Konstellationen sowohl für jugendliche als auch für erwachsene Gewalttäter zu. Dennoch denke wohl zu Recht niemand ernsthaft darüber nach, im Erwachsenenstrafrecht davon abzukommen, Mord auch weiterhin mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu sanktionieren.
Die Kripo-Gewerkschaft wiederholt ihre Forderung nach verstärkter Verhängung von Kurzfreiheitsstrafen sowie einen „Warnschussarrest“ bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Forderung von Justizministerin Beate Blechinger (CDU) nach einer möglichst frühzeitigen Intervention bei normabweichendem Verhalten, beginnend im frühen Kindesalter, aber auch in Form konsequenter staatlicher Reaktionen auf Straftaten nach Vorliegen der Strafmündigkeit. Allerdings müsse die Landesregierung dafür auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Ein weiterer personeller Aderlass bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendeinrichtungen laufe dem zuwider. Die ausschließlich von finanzpolitischen Erwägungen getragene Politik müsse aufgeben werden.
Einer sachbezogenen Diskussion um eine maßvolle Erhöhung der möglichen Höchststrafe im Jugendstrafrecht dürfe man sich indes nicht verschließen. Zwar sei richtig, dass Täter wie im aktuellen Münchener Fall bei der Entscheidung zur Tat in keiner Weise über mögliche Höchststrafen nachdenken. Dies treffe jedoch bei vergleichbaren Konstellationen sowohl für jugendliche als auch für erwachsene Gewalttäter zu. Dennoch denke wohl zu Recht niemand ernsthaft darüber nach, im Erwachsenenstrafrecht davon abzukommen, Mord auch weiterhin mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu sanktionieren.
Die Kripo-Gewerkschaft wiederholt ihre Forderung nach verstärkter Verhängung von Kurzfreiheitsstrafen sowie einen „Warnschussarrest“ bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)