Verbraucherzentrale Brandenburg informiert
Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft. Selbst wer nicht fußballbegeistert ist, kann sich dem EM-Hype kaum entziehen – außer vielleicht in den Niederlanden. An jeder Ecke lauern vermeintliche EM-Schnäppchen, Verabredungen zum gemeinsamen Fußballgucken werden gemacht und diejenigen, die in Frankreich live dabei sein werden, treffen letzte Reisevorbereitungen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt Tipps für ein gutes EM-Erlebnis.
Drei Tipps für Daheimgebliebene
Tipp 1: Vermeintliche EM-Schnäppchen genau prüfen
Pünktlich zur EM werben viele Händler mit besonderen Schnäppchen. Besonders neue Fernseher sind vor großen Fußball-Turnieren gefragt. Doch nur, weil ein Produkt als Sonderangebot gekennzeichnet ist, muss es das noch lange nicht sein, weiß Juristin Sabine Fischer-Volk von der VZB: „Bevor Verbraucher zum vermeintlichen Schnäppchen greifen, sollten sie erstens überlegen, ob sie den neuen Fernseher wirklich brauchen. Zweitens empfiehlt es sich, Preise verschiedener Händler zu vergleichen, bevor man zuschlägt.“ Zusätzlich sollten Verbraucher prüfen, dass die Geräte technisch nicht veraltet sind.
Tipp 2: Kündigen nicht vergessen
Bei speziellen Abo-Angeboten zum Beispiel für Zeitungen oder Fahrausweise zur EM sollten Verbraucher prüfen, ob das Abo von allein ausläuft oder ob es sich automatisch verlängert. Das Angebot der Deutschen Bahn beispielsweise, die Sieger BahnCard 25, gilt drei Monate ab Ausstellungsdatum und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens sechs Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Fischer-Volk dazu: „Kündigen nicht vergessen, wenn man das Angebot nicht über die EM hinaus nutzen möchte.“ Auf der sicheren Seite ist man mit einem Einwurfeinschreiben, weil man den Versand damit nachweisen kann.
Tipp 3: Falsch gelieferte Fanartikel reklamieren und Bestelltes widerrufen
Viele Fans decken sich im Internet mit Fanartikeln ein. Wer dann etwa die Fanschminke in den falschen Farben geliefert bekommt, kann sie reklamieren. Ein besonderer Vorteil beim Onlineshopping ist das Widerrufsrecht. „Für online bestellte Waren gilt normalerweise ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Wer sich zum Beispiel voreilig zum Kauf eines Grills entschließt und später feststellt, dass er doch nicht den Erwartungen entspricht, kann die online gekaufte Ware zurückgeben. „Für im Geschäft gekaufte Ware gilt dies nicht“, so Scherer. „Kauft man also vor Ort, sollte man sich immer beim Händler informieren, ob und zu welchen Konditionen ein Umtausch der Ware möglich ist.“
Drei Tipps für Frankreich-Reisende
Tipp 1: Pauschalreisende haben mehr Rechte
Wer zur Fußball-EM ein Arrangement aus Übernachtung und Ticket bei einem Veranstalter gebucht hat, hat rechtlich gesehen einen Pauschalreisevertrag geschlossen. „Das gilt auch dann, wenn die Anreise individuell erfolgt“, betont Sabine Fischer-Volk. Erweist sich die Unterkunft später als mangelhaft oder wird der Zugang ins Stadion verwehrt, können Fußballfans einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Allerdings wird man lautstarkes Feiern auf den Straßen und im Hotel während der Spiele auch dann entschädigungslos hinnehmen müssen, wenn man dadurch nachts nicht schlafen kann. „Da hilft nur mitfeiern!“ so Fischer-Volk.
Tipp 2: In Frankreich günstig Geld abheben
Zwar zahlt man auch in Frankreich mit dem Euro, muss sich also keine Gedanken über günstige Geldwechselkonditionen machen. „Es ist aber sinnvoll, sich bei seiner Bank über die Konditionen beim Geldabheben am Automaten zu informieren“, so Finanzexperte Erk Schaarschmidt. Denn es kann schon mal vorkommen, dass das Abheben mit der Kreditkarte deutlich günstiger ist als mit der Girokarte vom gleichen Geldinstitut. Den kompletten Bargeldbedarf für die Reise direkt mitzunehmen, ist hingegen keine gute Idee. „Das Gedränge vor und im Fußballstadion ist ein Paradies für Taschendiebe“, sagt Schaarschmidt. „Daher sollte man nie zu viel Geld bei sich haben und am besten Geld und Bankkarten getrennt aufbewahren.“ Zusätzlich empfiehlt es sich, die Zugangsdaten für Online- oder Telefonbanking im Kopf zu haben. „Auch Notfalltelefonnummern für das Sperren von Karten sollte man dabei haben“, so Schaarschmidt.
Tipp 3: Roaming in Frankreich – Den Freunden günstig live vom Spiel berichten
Wer über einen Kurznachrichten-Dienst oder über SMS live aus dem Stadion berichten will, sollte die möglichen Kosten im Blick behalten. Seit kurzem dürfen abgehende SMS zum Beispiel max. 2,38 Cent pro SMS mehr als im heimischen Tarif kosten. Mobile Internet-Daten dürfen max. 5,95 Cent pro MB mehr kosten. Zusätzlich gibt es absolute Obergrenzen. „Diese liegen bei maximal 7,14 Cent für eine SMS und 23,8 Cent für ein Megabyte Daten“, informiert Michèle Scherer. „Wer sein Mobiltelefon in Frankreich nutzen will, sollte sich am besten bei seinem Anbieter informieren, ob es noch günstigere Tarifoptionen gibt“, so die Verbraucherschützerin.
Gegen unerwünschte Kosten beim digitalen Surfen hilft eine Regelung der EU: Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden per SMS warnen, wenn Kosten von fast 50 Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen, es sei denn, man hat sich aktiv gegen den Kostenairbag entschieden. Zudem kann jeder auch selbst vorsorgen. „Vor Reiseantritt sollte man sein Smartphone so einstellen, dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze herunterlädt. Sonst kann es passieren, dass sich Software oder Apps automatisch aktualisieren“, so Scherer.
Individuellen Rat erhalten Fußballfans
in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.