Bildungsministerium unterstützt Schulfahrten zu Gedenkorten in Polen
Das Bildungsministerium unterstützt ab sofort Schul- und Klassenfahrten nach Polen, wenn sie den Besuch mindestens einer Gedenkstätte zu den Gewaltverbrechen des NS-Regimes beinhalten. Das gab Bildungsminister Günter Baaske heute bekannt. Im Haushalt des Bildungsministeriums stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 100.000 Euro für die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft zur Verfügung.
Baaske: „Die Nationalsozialisten haben mit Unterstützung der Wehrmacht bis Anfang 1945 auch in unserem Nachbarland Polen grauenvollste Verbrechen begangen. Das Vernichtungslager Auschwitz ist dafür das bekannteste Beispiel. Aber Orte der NS-Verbrechen befinden sich im ganzen Land. Für junge Menschen ist es wichtig, diese Orte kennenzulernen, um Geschehenes zu verstehen, aus Geschichte zu lernen und um stark zu werden gegen Verharmlosung und rechtsextreme Tendenzen in der Gegenwart.“
Zu den Gedenkorten in Polen gehören neben Auschwitz beispielsweise die Vernichtungslager Belzec, Treblinka und Sobibor, das „Tal des Todes“ Bydgoszcz (Bromberg) oder das Denkmal für die Helden des Aufstands im Warschauer Ghetto. Baaske: „Wenn man die umfangreiche Liste der Gedenkorte liest, wird auf bedrückende Weise klar, dass der menschenverachtende Naziterror allgegenwärtig war.“
Zu den Gedenkorten, die im Rahmen der Förderung besucht werden können, gehören auch Orte, die für den deutschen Widerstand gegen die NS-Diktatur stehen: Das frühere Gut Kreisau des 1945 hingerichteten Helmuth James von Moltke, wo sich der „Kreisauer Kreis“ traf, aber auch das ehemalige Führerhauptquartier Wolfsschanze im nordöstlichen Polen – der Ort des missglückten Hitler-Attentats von Graf von Stauffenberg im Juli 1944.
Baaske: „Es ist für unsere eigene Geschichte und die Entwicklung der Welt seit 1945 fatal, dass dieses Attentat misslang“.
Baaske weiter: „Die Schulfahrten sind auch sehr gut dafür geeignet, dass die Schülerinnen und Schüler unser Nachbarland Polen besser kennenlernen und persönliche Kontakte knüpfen können.“
Die Gedenkstättenbesuche müssen mit den Jugendlichen in der Schule inhaltlich und fachlich vor- und nachbereitet werden. Insgesamt werden landesweit bis zu 100 Schulfahrten mit mindestens einem eintägigem Gedenkstättenbesuch in Polen gefördert. Pauschal stehen dafür pro Schülerin und Schüler 40 Euro zur Verfügung. Wünschenswert sind im Rahmen der Fahrten auch Begegnungen mit polnischen Jugendlichen.
Zuwendungsempfänger sind die Schulträger der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft oder die Schulfördervereine. Die Verwaltung und Abwicklung der Förderung erfolgt durch die vier staatlichen Schulämter (bisher Regionalstellen des Landesschulamtes / LSA). Die Förderung ist vorerst auf das Jahr 2016 beschränkt. Für die Förderung ab 2017 soll eine neue Richtlinie gelten, die auf den diesjährigen Erfahrungen aufbauen wird.
Hinweis:
Die Förderrichtlinie ist im Internetangebot des MBJS abrufbar. Adresse:
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.145642.de
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport