Arbeitsministerin Golze und Arbeitssenatorin Dilek Kolat haben den Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten im Elektrohandwerk in Brandenburg und Berlin für allgemeinverbindlich erklärt. Damit ist der Tarifvertrag, der zwischen der Industriegewerkschaft Metall – Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen – und dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg abgeschlossen worden ist, ab 1. Januar 2016 für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen der Elektrohandwerke gültig. Auf Betriebe des Informationstechnikerhandwerks findet er keine Anwendung. Der Tarifvertrag gilt dank der erklärten Allgemeinverbindlichkeit nun nicht mehr nur für Arbeitsverhältnisse zwischen einem IG Metall-Mitglied und einem dem Landesinnungsverband angeschlossenen Handwerksbetrieb. Vielmehr werden für alle Arbeitsverhältnisse in den Elektrohandwerken Entgelte vorgegeben, die nicht unterschritten werden dürfen. Damit verdienen rund 25.000 Beschäftigte – 11.900 in Berlin und 13.200 in Brandenburg – je nach Qualifikation und Aufgabe mindestens zwischen 9,04 Euro und 20,49 Euro pro Arbeitsstunde.
Der Tarifvetrag gilt für alle Qualifikationen im gewerblichen Bereich, vom ungelernten Helfer bis zum Meister. Er umfasst auch Zeitarbeiter, die von Betrieben überlassen werden. Ein Beispiel: Ein Geselle im ersten Berufsjahr bekommt mindesten Entgeltstufe 3, also 10,24 Euro pro Stunde.
Senatorin Kolat: „Gute Arbeit soll gut bezahlt werden. Dass der Tarifvertrag im Elektrohandwerk nun allgemeinverbindlich ist, schafft zudem faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle. Ich hoffe, dass weitere Branchen dem Beispiel des Elektrohandwerks folgen.“
Ministerin Golze: „Wichtig ist mir, dass dieser Tarifvertrag in gleicher Weise für Beschäftigte in Brandenburg und gilt und damit in beiden Ländern die gleichen Löhne im Elektrohandwerk gezahlt werden. Dies trifft in der gemeinsamen Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg leider noch nicht überall zu.“
Der Tarifvertrag ist auf den Internetseiten des Gemeinsamen Tarifregisters Berlin und Brandenburg einsehbar. Er kann auch im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Oranien-straße 106, 10969 Berlin, montags, dienstags und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Raum 3075 eingesehen werden. Während dieser Öffnungszeiten gibt es auch telefonisch Auskunft unter der Nummer 030 9028 1457.
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