Thomas Günther zur geplanten Gesetzesanpassung
Der Gesetzentwurf zur Anpassung rechtlicher Regelungen für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist heute in den Landtag eingebracht worden. Er soll im Landesrecht die Zuständigkeiten in Folge des veränderten Bundesrechts klar regeln. Zur Novelle, die von vier Fraktionen im Parlament getragen wird, erklärt der jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Günther:
„Mit der Gesetzesanpassung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, Kinder und Jugendliche aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten auch künftig in Brandenburg angemessen unterzubringen und zu versorgen. Die jungen Flüchtlinge, die ohne Eltern oder andere Verwandte einreisen, brauchen besonderen Schutz und Hilfe. Wir wollen sie wie auch bisher nicht allein lassen, sondern in Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden und sozialen Einrichtungen ihre bestmögliche Betreuung gewährleisten. Angesichts der gestiegenen Zahlen auch minderjähriger Flüchtlinge sind dafür große gemeinsame Anstrengungen und die nun vorliegenden Rechtsanpassungen notwendig. Ich freue mich, dass eine breite Mehrheit im Landtag hinter der Gesetzesnovelle steht und die vier Fraktionen damit ein Zeichen für die Gemeinsamkeit der Demokraten in der Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen setzen.“
Hintergrund:
Im neuen Landesgesetz für Kinder- und Jugendhilfe werden Zuständigkeiten und Finanzfragen geregelt. Erforderlich wurde dies durch Änderungen im Bundessozialgesetzbuch. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sollen nach dem Landesschlüssel verteilt und von den örtlichen Jugendämtern betreut werden. Sie werden in der Regel zunächst bei freien Trägern der Jugendhilfe untergebracht und erhalten dort die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu lernen. Außerdem kümmern sich die Einrichtungen um besondere und weiterführende Hilfen und unterstützen die Suche nach Verwandten der Minderjährigen. Anschließend ist die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in Dauerunterkünften wie Heimen, betreuten Wohngruppen oder Pflegefamilien vorgesehen. Die Jugendämter bleiben bis zum Ende der Hilfemaßnahmen verantwortlich für das Verfahren und die Kosten. Das Land stellt die Finanzierung durch eine Kostenerstattung an Landkreise und kreisfreie Städte sicher.
Quelle: SPD-Landtagsfraktion Brandenburg