Arbeitgeber von Baubetrieben, die jetzt ihre Arbeitskräfte freisetzen, verlieren unter Umständen wichtige Mitarbeiter.
In den Herbstwochen melden sich immer wieder Arbeitnehmer aus Saisonbranchen wie dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau und dem Garten- und Landschaftsbau arbeitslos und hoffen auf eine Wiedereinstellung im kommenden Frühjahr.
Während ihrer Arbeitslosigkeit bemühen sich diese Arbeitnehmer, unterstützt durch Arbeitsagentur und Jobcenter, um ein neues und möglichst unbefristetes Arbeitsverhältnis. Sobald sich eine neue Chance auf Beschäftigung bietet, sind sie für ihren früheren Arbeitgeber „verloren”, was zu einem Fachkräfteproblem in diesem Unternehmen führen kann.
Winterkündigungen sind für Baubetriebe vermeidbar, wenn sie auf das Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) zurückgreifen. Bedingung hierfür ist, dass es ein Betrieb ist, der unter den Geltungsbereich des:
- Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe,
- Rahmentarifvertrages für das Dachdeckerhandwerk,
- Bundesrahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau oder
- des Rahmentarifvertrages für das Gerüstbaugewerbe fallen.
Mit dem S-Kug kann der Problematik der witterungsbedingten Arbeitsausfälle wirksam begegnet werden. Auch Auftragsmangel in der kalten Jahreszeit berechtigt zur Inanspruchnahme des S-Kug. Allerdings ist hier eine Anzeige über Arbeitsausfall (S-Kug) erforderlich.
Das S-Kug wird in der Zeit vom 1.Dezember (in Betrieben des Gerüstbaus ab 01.November) bis 31.März (Schlechtwetterzeit) gezahlt. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten das S-Kug in der Höhe des sonst gezahlten Arbeitslosengeld I, bleiben aber weiterhin bei ihren Arbeitgebern beschäftigt. Verbessern sich die Witterungs- bzw. Auftragsbedingungen und ist dadurch wieder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme möglich, kann die Weiterbeschäftigung unkompliziert und ohne langwierige Personalsuche erfolgen. Als ergänzende Leistungen werden Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld (ZWG,MWG) gewährt. Darüber hinaus haben Arbeitgeber in Betrie-ben des BRTV-Bau (Baugewerbe), des RTV Dachdecker und des BRTV GaLaBau Anspruch auf eine Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieher von S-Kug.
Damit ist das S-Kug kostenneutral.
Das Verfahren hat sich gegenüber der Saison 2014/2015 nicht geändert. Entsprechende Unter-lagen finden Arbeitgeber im Internet unter www.arbeitsagentur.de – Unternehmen – Finanzielle Hilfen – Saison-Kurzarbeitergeld. Telefonische Auskünfte erhalten sie bei den Experten im Operativen Service der Agentur für Arbeit Cottbus unter der Telefonnummer 0355 619 4897 (Ortstarif).
Quelle: Agentur für Arbeit Cottbus