Verbraucherzentrale mahnt Fitnessstudio erfolgreich wegen unzulässiger Klauseln ab
Viele treibt das kalte Herbstwetter zunehmend in die Sportclubs. Doch was passiert, wenn man sich dort verletzt? Ein Fitnessstudio wollte sich aus der Verantwortung ziehen und hielt in seinen Verträgen fest, dass es keine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Personenschäden übernimmt. „Das ist unzulässig. Der Betreiber haftet immer bei Vorsatz und jeglicher Form von Fahrlässigkeit“, erklärt Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Daher mahnte sie die unwirksame Klausel ab.
Zudem fand die Expertin eine weitere unzulässige Regelung im Vertrag des Sportclubs: Kommt ein Mitglied mit den Beiträgen ganz oder teilweise in Verzug, wird bereits für jede Mahnung eine Gebühr von fünf Euro erhoben. „Das ist definitiv zu hoch. Das Fitnessstudio kann in der Regel nur die durchschnittlichen Porto- und Materialkosten geltend machen“, erläutert Neukamp. „Das Porto für einen einfachen Brief beträgt derzeit noch 62 Cent, während die Papierkosten zu vernachlässigen sind.“
Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte die unzulässigen Klauseln erfolgreich ab: Das Sportstudio verpflichtete sich, die Regelungen nicht mehr anzuwenden.
Wer Fragen zu seinem Fitnessstudio-Vertrag hat, findet Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:
- in den Beratungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr),
- online unter www.vzb.de/termine sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.