Verbraucherzentrale gibt wertvolle Hinweise für die Studienzeit
Wenn man studiert, ändert sich eine Menge. Nun werden zum Beispiel Versicherungen, Rundfunkgebühren und Studienfinanzierung wichtig. „Doch bei so vielen Angeboten und Empfehlungen verliert man oft den Überblick“, so Sylvia Schönke, Finanz- und Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Mit ihren Angeboten und ihrer Beratung bringt die VZB Licht ins Dunkel.
Viele fragen sich, welchen Mindestversicherungsschutz sie während der akademischen Ausbildung benötigen. „Am wichtigsten sind eine Kranken- und eine private Haftpflichtversicherung“, empfiehlt Frau Schönke. Hierbei spielen aber Alter und Lebenslage eine Rolle.
Gesetzlich oder privat?
„Viele Studienanfänger sind noch kostenlos bei den Eltern mitversichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung geht das bis zum Alter von 25.“ Wer über die Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob er das auch bleiben möchte. Denn: Wer sich einmal dafür entschieden hat, kann während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln!
Schäden absichern
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Diese zahlt, wenn man fahrlässig bei einer anderen Person einen Schaden verursacht. Wenn man etwa mit dem Fahrrad oder im Verkehr unterwegs ist, kann das schnell mal in die Hunderttausende gehen. „Im Studium ist man in der Regel noch über die Eltern versichert, sofern diese eine Haftpflichtversicherung haben“, erläutert die Expertin. Trotzdem sollte man sich nicht darauf verlassen. „Melden Sie der Versicherung Ihren Studentenstatus und klären Sie schriftlich, ob der Schutz tatsächlich über den Vertrag der Eltern bestehen bleibt.“
Gut versichert im Ausland?
Viele entscheiden sich für ein oder zwei Auslandssemester. Liegt die Universität in Europa, gelten meist Sozialabkommen zwischen den Ländern. Das heißt, man erhält als gesetzlich Krankenversicherter im Ausland dieselben Leistungen wie die Kommilitonen vor Ort. „Aber die Leistungen können geringer ausfallen, als hier in Deutschland. Auch werden z.B. Krankenrücktransport oder privatärztliche Behandlung nicht erstattet“, so die Verbraucherschützerin. „Daher ist es ratsam, eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abzuschließen.“
Findet der Studienaufenthalt dagegen in einem Nicht-EU-Land statt, benötigt man auf jeden Fall eine private Auslandsreiserankenversicherung, da die gesetzliche Krankenkasse gar nicht leistet.
Weitere Informationen zum Mindestversicherungsschutz finden Studierende unter: www.vzb.de/Versicherungen-fuer-Studenten-Die-unerlaesslichen-Policen
Rundfunkbeitrag – auch für Studenten?
Studierende sind verpflichtet, Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Dabei fallen für jede Wohnung monatlich 17,50 Euro an. „Wer BAföG bezieht und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich aber befreien lassen“, so Frau Schönke. „Wichtig ist hierbei, dass mit jedem neuen BAföG-Antrag auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag neu beantragt werden muss.“
Wohnt man zusammen in einer WG, wird die Pauschale nur einmal für die Wohnung fällig. Wer dafür aufkommt, entscheiden die Mitbewohner. „Studenten können aber die Beitragspflicht nicht dadurch umgehen, indem sie jemanden bestimmen, der sich davon befreien lassen kann. In diesem Fall nimmt der Beitragsservice einfach einen anderen aus der Wohngemeinschaft, der zahlungspflichtig ist“, ergänzt die Expertin.
Das Studium finanzieren
Studieren kostet Geld, und so stellt sich oft die Frage, wie man alles bezahlen soll. „Es gibt einige Möglichkeiten, seine Ausbildung zu finanzieren. Wer keine Unterstützung von den Eltern oder Bafög bekommt, der kann auf Studienkredite, Bankdarlehen oder Stipendien zurückzugreifen“, informiert Frau Schönke. Einen Überblick über die verschiedenen Formen der Finanzierung gibt der neue Flyer „Studienfinanzierung“ der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Individuellen Rat erhalten Studierende bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:
- in den Beratungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht und ist Trägerin der Unabhängigen Patientenberatung im Land.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Im Jahr 2015 feiert sie ihren 25. Geburtstag.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.vzb.de und www.facebook.com/vzbrandenburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg