Informationen und Unterstützung gibt die Agentur für Arbeit.
Arbeitslosigkeit wird von den Betroffenen als einschneidendes Erlebnis empfunden. Die Agentur für Arbeit hilft dabei, dass möglichst schnell eine neue Tätigkeit aufgenommen werden kann. Aber auch die Betroffenen selber sind zum Mittun verpflichtet.
Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung finanzieller Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und gilt als Antrag auf Leistungen. Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Erst ab diesem Tag kann Arbeitslosengeld frühestens gewährt werden.
Finanzielle Nachteile vermeiden
Wichtig ist es, die Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung zu beachten, um eine möglichst frühe Vermittlung durch die Agentur für Arbeit sicherstellen zu können. Die Arbeitsuchendmeldung kann zunächst telefonisch, schriftlich bzw. online (unter www.arbeitsagentur.de > Jobbörse > Arbeitsuchend melden) erfolgen. Diese Mitteilung wird aber erst wirksam, wenn der mit der Agentur für Arbeit vereinbarte Termin für die persönliche Arbeitsuchendmeldung wahrgenommen wurde.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt u.a. voraus, dass alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung genutzt werden. Hierzu gehört die Umsetzung der Vereinbarungen, die mit dem Arbeitsvermittler getroffen werden. Das sind z.B. schriftliche Bewerbungen, die Auswertung von Stellenanzeigen in Zeitungen, Fachzeitschriften und anderen Medien, Vorsprachen bei Betrieben, die Nutzung der Job-Börse und des Serviceportals unter www.arbeitsagentur.de, die Arbeitsplatzsuche per Inserat, der Besuch von Arbeitsmarktbörsen und ähnliches. Hilfreich sind Notizen über die Aktivitäten, als Nachweis.
Infos gibt es auch unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 00
Quelle: Agentur für Arbeit Cottbus