Ob Schnitt, Kratzer oder kleine Blase: Pflaster verwenden wir im Alltag ganz selbstverständlich und viel falsch machen kann man dabei nicht.
Anders verhält es sich, wenn das Pflaster Wirkstoffe enthält, die über die Haut in den Körper gelangen und als Alternative zur oralen Verabreichung von Medikamenten eingesetzt wird. Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat fünf Fakten zusammengestellt, die jeder Patient über Wirkstoffpflaster – sogenannte Transdermale Therapeutische Systeme (TTS) – wissen sollte.
1) Häufigste Anwendung: Schmerztherapie
Die Wirkstoffmengen, die über die Haut aufgenommen werden können, sind begrenzt. Deshalb können wirkstoffhaltige Pflaster nicht für jedes Medikament als Alternative angeboten werden. Sehr häufig werden sie zur Schmerztherapie eingesetzt und enthalten dann eine Form von Morphin.
Weitere Anwendung finden sie als Nikotinersatz- und Hormonpflaster oder bei der Behandlung von Parkinson, Alzheimer oder Reisekrankheit.
2) Nicht jede Hautstelle ist geeignet
Für die richtige Anwendung der transdermalen Pflaster ist die Beschaffenheit der Klebestelle entscheidend: Die Haut muss sauber, fettfrei, trocken und von Haaren befreit sein. Die Stelle sollte ausschließlich mit klarem Wasser gereinigt und anschließend nur sanft trocken getupft werden.
3) Wichtige Einflussgröße:
Hauttemperatur Wärme kann die Wirkung des Pflasters entscheidend beeinflussen. So sollten Patienten die sogenannte “4-S-Regel” beachten und Solarium, Sauna, Sonnenbäder oder Sommerhitze meiden. Die Gefahr einer Überdosierung bergen auch Wärmflaschen, Heizkissen, Wärmedecken und Friseurhauben:
Durch die erhöhte Temperatur an der Körperoberfläche kann es zur vermehrten Aufnahme des Wirkstoffes und damit zu einer Intoxikation mit Nebenwirkungen kommen.
4) Dosierintervalle genau beachten
Um die richtige Versorgung mit Wirkstoffen zu gewährleisten, ist der zeit- und fachgerechte Pflasterwechsel von großer Bedeutung. So muss der Zeitabstand zwischen zwei Pflastern genau beachtet werden, da er je nach Wirkstoff und Hersteller unterschiedlich ist. Wer unsicher im Umgang mit den wirkstoffhaltigen Pflastern ist, bekommt eine ausführliche Beratung in der Apotheke.
5) Niemals beschädigte Pflaster anwenden!
Sind die Pflaster nicht richtig verpackt oder ist die Schutzfolie beschädigt, kann die Wirkung nicht mehr garantiert werden. Der schlimmste Fehler beim Umgang mit diesen Arzneimitteln ist, das Pflaster zu zerschneiden. Dabei kann es zu einer “Sturzentleerung” des Wirkstoffes und damit zu einer gravierenden Überdosierung kommen. Die Pflaster sollten – benutzt oder unbenutzt – so gelagert werden, dass sie nicht in Kinderhände gelangen können. Am besten werden sie an den Klebeflächen zusammengefaltet über den Hausmüll entsorgt.
Hintergrund:
Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam. Sie vertritt die beruflichen Interessen der Apotheker. Mitglied der Landesapothekerkammer sind alle Apotheker, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder – falls sie ihren Beruf nicht ausüben – ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Landesapothekerkammer hat derzeit 1.700 Mitglieder. Im Land Brandenburg gibt es 590 Apotheken (inklusive 13 Krankenhausapotheken).
Foto: Wiki CC 2.5 Yellowfish
Quelle: 4iMEDIA GmbH