
Zu den in der Vereinbarung geregelten gemeinsamen Zielen gehört beispielsweise die fachliche Beratung der öffentlichen und politischen Entscheidungsträger zu musikbezogenen Grundsatzfragen. Weiterhin sind die Koordination und Realisierung musikalischer Fortbildungsangebote und musikpädagogischer Initiativen durch den Landesmusikrat Gegenstand der Verabredung. Die innovative Projektarbeit des Landesmusikrates soll erhalten und weiterentwickelt werden. In der Vereinbarung werden zudem die Vorbereitung und Durchführung der Landeswettbewerbe, wie etwa der Landesorchesterwettbewerb und der Landeschorwettbewerb sowie die Landesbegegnungen „Jugend jazzt“ und der Wettbewerb „Jugend komponiert“ genannt. Landesmusikrat und Ministerium vereinbarten zudem einen weiterhin regelmäßigen Austausch. In einem abgestimmten jahresbezogenen Arbeitsprogramm, das auch Gegenstand der jeweiligen Landesförderung wird, werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele festgelegt. Die heute unterzeichnete Vereinbarung ist für einen längerfristigen Geltungszeitraum geschlossen.
Das Kulturministerium fördert den Landesmusikrat im laufenden Jahr mit 245.000 Euro. Die Förderung ist gegenüber 2014 um 30.000 Euro gestiegen.
Foto: Wiki CC 3.0 Axel Hindemith
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur