Unternehmen, die planen Blockheizkraftwerke zur Gebäudebeheizung zu nutzen, können diese ab 2016 nicht mehr über einen Zeitraum von zehn Jahren abschreiben. Die neue Abschreibungsdauer orientiert sich laut Beschluss der obersten Finanz- und Länderbehörden an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Gebäudes, in der Regel sind das 50 Jahre. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus empfiehlt Unternehmen, die Blockheizkraftwerke nutzen, ihre Steuerberatung anzusprechen. Im Fall eines geplanten Blockheizkraftwerkes sollte die Bestellung noch in diesem Jahr ausgelöst werden.
„Die neue Regelung wirft viele Fragestellungen in der Praxis auf und könnte auch Auswirkungen auf die Energiesteuer-Rückerstattung von Blockheizkraftwerken haben“, so IHK-Energiereferentin Susanne Wuttge.
Nach dem Beschluss sind Blockheizkraftwerke nicht mehr wie ein selbstständig bewegliches Wirtschaftsgut, sondern als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes zu behandeln. Daher scheidet die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags aus. Doch die Regelungen gelten nicht für Fälle, in denen das Blockheizkraftwerk unmittelbar einem Gewerbe dient, sondern nur wenn ihr Nutzungszweck in der Gebäude- und Wasserbeheizung liegt.
Steuerpflichtige haben aus Vertrauensschutzgründen ein Wahlrecht, sie können die bisherige Verwaltungsauffassung weiterhin anwenden. Dieses Wahlrecht besteht für Blockheizkraftwerke, die bis zum 31. Dezember 2015 angeschafft, hergestellt oder verbindlich bestellt worden sind.
Die neue Regelung läuft auf eine Gleichstellung von Blockheizkraftwerken und Heizkesselanlagen hinaus, wie sie bereits vor 2011 bestand. Die technische Lebensdauer derartiger Anlagen weicht aber von der steuerlichen Betrachtung stark ab. „Hier findet eine Ungleichbehandlung größerer Anlagen im produzierenden Gewerbe statt, die mit Blick auf ihre technische Lebensdauer aber gleich zu behandeln wären“, kritisiert Susanne Wuttge.
Informationen erhalten Unternehmen bei Susanne Wuttge, IHK Cottbus, Telefon: 0355 365-1502, E-Mail: [email protected]
Foto: Sandra Mattner
Quelle: Industrie- und Handelskammer Cottbus