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Osterfeuer ohne böse Folgen – Landesbranddirektor: Ein paar goldene Sicherheitsregeln beachten

11:00 Uhr | 6. April 2009
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Osterfeuer sind die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Am Ostersonnabend werden sie wieder in zahlreichen Gemeinden entzündet. Große Osterfeuer dürfen allerdings nicht ohne Ausnahmeerteilung der jeweiligen Gemeinde veranstaltet werden. Nur kleinere Holzfeuer bis zu einer Höhe von einem Meter und einem Durchmesser von einem Meter kann man in der Regel ohne Genehmigung der örtlichen Behörde entzünden. “Aus Sicherheitsgründen sollte bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind auf das Entzünden eines Osterfeuers verzichtet werden”, sagte Landesbranddirektor Henry Merz am Montag in Potsdam.
Damit das Osterfeuer nicht zum Flächenbrand wird, appellierte der Landesbranddirektor an die Veranstalter von Osterfeuern, ein paar einfache Regeln zu beherzigen. Dazu gehört insbesondere, einen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien einzuhalten. Dass ein Osterfeuer im Wald nicht zulässig ist, dürfte jedermann angesichts der besonderen Waldbrandgefahren in Brandenburg verständlich sein. Aber auch in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand darf kein Feuer gemacht werden. Das gilt selbstverständlich auch für kleinere ‘Lagerfeuer’.
“Löschmittel wie Wasser, Sand oder Feuerlöscher sollten immer in ausreichender Menge bei jedem Feuer bereitstehen, damit bei Gefahr sofort gelöscht werden kann”, betonte Merz. Auf jeden Fall sollte das Feuer bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug sofort gelöscht werden, um Gefährdungen anderer zu vermeiden. Wer sich allerdings nach dem Erlöschen des Osterfeuers einfach entfernt, handelt fahrlässig. Auf jeden Fall muss das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut beaufsichtigt werden, um ein Wiederaufflammen sofort bekämpfen zu können.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Ukuthenga (wikipedia.org)

Osterfeuer sind die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Am Ostersonnabend werden sie wieder in zahlreichen Gemeinden entzündet. Große Osterfeuer dürfen allerdings nicht ohne Ausnahmeerteilung der jeweiligen Gemeinde veranstaltet werden. Nur kleinere Holzfeuer bis zu einer Höhe von einem Meter und einem Durchmesser von einem Meter kann man in der Regel ohne Genehmigung der örtlichen Behörde entzünden. “Aus Sicherheitsgründen sollte bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind auf das Entzünden eines Osterfeuers verzichtet werden”, sagte Landesbranddirektor Henry Merz am Montag in Potsdam.
Damit das Osterfeuer nicht zum Flächenbrand wird, appellierte der Landesbranddirektor an die Veranstalter von Osterfeuern, ein paar einfache Regeln zu beherzigen. Dazu gehört insbesondere, einen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien einzuhalten. Dass ein Osterfeuer im Wald nicht zulässig ist, dürfte jedermann angesichts der besonderen Waldbrandgefahren in Brandenburg verständlich sein. Aber auch in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand darf kein Feuer gemacht werden. Das gilt selbstverständlich auch für kleinere ‘Lagerfeuer’.
“Löschmittel wie Wasser, Sand oder Feuerlöscher sollten immer in ausreichender Menge bei jedem Feuer bereitstehen, damit bei Gefahr sofort gelöscht werden kann”, betonte Merz. Auf jeden Fall sollte das Feuer bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug sofort gelöscht werden, um Gefährdungen anderer zu vermeiden. Wer sich allerdings nach dem Erlöschen des Osterfeuers einfach entfernt, handelt fahrlässig. Auf jeden Fall muss das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut beaufsichtigt werden, um ein Wiederaufflammen sofort bekämpfen zu können.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Ukuthenga (wikipedia.org)

Osterfeuer sind die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Am Ostersonnabend werden sie wieder in zahlreichen Gemeinden entzündet. Große Osterfeuer dürfen allerdings nicht ohne Ausnahmeerteilung der jeweiligen Gemeinde veranstaltet werden. Nur kleinere Holzfeuer bis zu einer Höhe von einem Meter und einem Durchmesser von einem Meter kann man in der Regel ohne Genehmigung der örtlichen Behörde entzünden. “Aus Sicherheitsgründen sollte bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind auf das Entzünden eines Osterfeuers verzichtet werden”, sagte Landesbranddirektor Henry Merz am Montag in Potsdam.
Damit das Osterfeuer nicht zum Flächenbrand wird, appellierte der Landesbranddirektor an die Veranstalter von Osterfeuern, ein paar einfache Regeln zu beherzigen. Dazu gehört insbesondere, einen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien einzuhalten. Dass ein Osterfeuer im Wald nicht zulässig ist, dürfte jedermann angesichts der besonderen Waldbrandgefahren in Brandenburg verständlich sein. Aber auch in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand darf kein Feuer gemacht werden. Das gilt selbstverständlich auch für kleinere ‘Lagerfeuer’.
“Löschmittel wie Wasser, Sand oder Feuerlöscher sollten immer in ausreichender Menge bei jedem Feuer bereitstehen, damit bei Gefahr sofort gelöscht werden kann”, betonte Merz. Auf jeden Fall sollte das Feuer bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug sofort gelöscht werden, um Gefährdungen anderer zu vermeiden. Wer sich allerdings nach dem Erlöschen des Osterfeuers einfach entfernt, handelt fahrlässig. Auf jeden Fall muss das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut beaufsichtigt werden, um ein Wiederaufflammen sofort bekämpfen zu können.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Ukuthenga (wikipedia.org)

Osterfeuer sind die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Am Ostersonnabend werden sie wieder in zahlreichen Gemeinden entzündet. Große Osterfeuer dürfen allerdings nicht ohne Ausnahmeerteilung der jeweiligen Gemeinde veranstaltet werden. Nur kleinere Holzfeuer bis zu einer Höhe von einem Meter und einem Durchmesser von einem Meter kann man in der Regel ohne Genehmigung der örtlichen Behörde entzünden. “Aus Sicherheitsgründen sollte bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind auf das Entzünden eines Osterfeuers verzichtet werden”, sagte Landesbranddirektor Henry Merz am Montag in Potsdam.
Damit das Osterfeuer nicht zum Flächenbrand wird, appellierte der Landesbranddirektor an die Veranstalter von Osterfeuern, ein paar einfache Regeln zu beherzigen. Dazu gehört insbesondere, einen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien einzuhalten. Dass ein Osterfeuer im Wald nicht zulässig ist, dürfte jedermann angesichts der besonderen Waldbrandgefahren in Brandenburg verständlich sein. Aber auch in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand darf kein Feuer gemacht werden. Das gilt selbstverständlich auch für kleinere ‘Lagerfeuer’.
“Löschmittel wie Wasser, Sand oder Feuerlöscher sollten immer in ausreichender Menge bei jedem Feuer bereitstehen, damit bei Gefahr sofort gelöscht werden kann”, betonte Merz. Auf jeden Fall sollte das Feuer bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug sofort gelöscht werden, um Gefährdungen anderer zu vermeiden. Wer sich allerdings nach dem Erlöschen des Osterfeuers einfach entfernt, handelt fahrlässig. Auf jeden Fall muss das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut beaufsichtigt werden, um ein Wiederaufflammen sofort bekämpfen zu können.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © Ukuthenga (wikipedia.org)

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