Zum 01. Juli 2015 tritt die Anpassung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) in Kraft. Fahrgäste, die ab Mittwoch, 01. Juli 2015, ohne einen gültigen Fahrausweis den öffentlichen oder Schienenpersonennahverkehr (ÖPNV oder SPNV) nutzen, müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 € (bis dato 40,00 €) entrichten. Das reduzierte EBE, welches beispielsweise bei Nutzern mit vorhandener, aber nicht vorzeigbarer persönlicher Zeitkarte angewendet werden kann, bleibt von der Anpassung unberührt und kostet weiterhin 7,00 €.
Der Bundesrat hatte der Anpassung Anfang Mai zugestimmt. Sie tritt zum 01. Juli 2015 bundesweit in Kraft. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland auch nach der Anpassung noch im unteren Drittel. Nachbarländer wie die Schweiz, Frankreich oder Belgien verlangen von sogenannten Schwarzfahrern zum Teil das Dreifache.