Wer Unkraut bekämpfen will, nutzt oft Pestizide. Glyphosat ist dafür der weltweit am häufigsten eingesetzte Wirkstoff. Er ist jedoch möglicherweise krebserregend, deshalb hat Frankreich nun den Verkauf des bekannten Produktes “Roundup” in Gartenzentren verboten. Brandenburgs Verbrauchschutzstaatsstaatssekretärin Anne Quart begrüßte diese Entscheidung.
„Das ist ein wichtiges Signal für einen aktiven und auf wissenschaftlichen Tatsachen basierenden Verbraucherschutz. Die Bundesregierung sollte dem folgen und den freien Verkauf von Unkrautbekämpfungsmitteln mit Glyphosat ebenfalls einschränken“, sagte Quart am Montag in Potsdam. Neuste Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) würden auf stärkere gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen als bisher angenommen hindeuten. Aus diesem Grund sei die Entscheidung Frankreichs vorbildlich: „Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder haben schon Anfang Mai darauf gedrängt, den Verkauf glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel an Privatpersonen und für verbrauchernahe Anwendungen zu untersagen. Das Landwirtschaftsministerium hat daraufhin erklärt, für ein Verbot fehle noch die Rechtsgrundlage und es müsse ein Bewertungsverfahren durch die Europäische Union abgewartet werden. Frankreich zeigt aber, dass man durchaus Schritte ergreifen kann, um die Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich vor möglichen Gefahren zu schützen“, sagte Quart. Das offensive Vorgehen Frankreichs sei angemessen, schließlich habe die WHO bereits im März vor Glyphosat gewarnt und es als wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Quart forderte die Bundesregierung auf, ein Verkaufsverbot in Baumärkten und Gartenzentren nun zeitnah zu prüfen.
Hintergrund
Glyphosat wird zur Unkrautbekämpfung eingesetzt und sowohl von Privatanwendern als auch in der Landwirtschaft genutzt. Der Wirkstoff wird weltweit am häufigsten zur Bekämpfung von Unkraut eingesetzt. Die aktuelle EU-Zulassung wurde 2002 erteilt und läuft 2015 aus. Seit vielen Jahren findet eine intensive öffentliche, wissenschaftliche und zunehmend auch regulatorische Auseinandersetzung über die möglichen Gefahren des Wirkstoffs statt. Die Niederlande haben darauf bereits reagiert und den Verkauf glyphosathaltiger Produkte für Privatanwender ab Ende 2015 verboten. In der Schweiz haben große Supermarktketten bereits reagiert und verzichten ebenfalls auf den Verkauf von Produkten mit dem Wirkstoff. Weitere Informationen zu den Ergebnissen der vergangenen Verbraucherschutzministerkonferenz gibt es hier.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz