Zu dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 5. März 2015 („Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen“, Az. 4 K 374/13) erklären die CDU-Kreistagsmitglieder Dr. Klaus-Peter Schulze MdB und Raik Nowka MdL:
Die Richtigkeit unseres Kreistagsantrags zur Einführung einer gesetzlichen 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen ist einmal mehr bestätigt: Die Landesregierung Brandenburg muss endlich eine landesweite Regelung für Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung erlassen. Andernfalls droht ein unkontrollierbarer Zubau von Windkraftanlagen im Land. Denn da der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg unwirksam ist und dies auch nicht rückwirkend zu heilen ist, kann auch die Regionale Planungsgemeinschaft keinen darauf aufbauenden Teilregionalplan „Windenergienutzung“ rechtswirksam erlassen. Nun besteht die Gefahr, dass Investoren ihre Windkraftanlagen quasi im nahezu rechtsfreien Raum errichten können. Den betroffenen Gemeinden ist es unmöglich, hier beschränkende Auflagen zu erlassen, die dem Schutz der Einwohner dienen. Allenfalls ein kommunaler Teilflächennutzungsplan für Windkraft könnte noch einem Wildwuchs vorbeugen, da das Baugesetzbuch die Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert.
Dr. Klaus-Peter Schulze:
Auf Druck von CDU und CSU hat der Bundesgesetzgeber bereits im letzten Jahr dafür gesorgt, dass die Länder im Sinne der Menschen ausreichend große Mindestabstände für Windkraftanlagen festlegen dürfen. Aber die rot-rote Landesregierung wollte dies weiterhin den Regionalen Planungsgemeinschaften überlassen. Jetzt rächt es sich, dass SPD und Die Linke in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt haben, keine Landesregelung zu den Abständen von neu zu errichtenden Windkraftanlagen zur bestehenden Wohnbebauung zu erlassen.
Raik Nowka:
Die Landesregierung hat sich bislang entgegen unserer Bemühungen geweigert, den Bundestagsbeschluss umzusetzen und das fällt uns jetzt wahrscheinlich auf die Füße. Im Kreistag Spree-Neiße haben wir daher ganz aktuell einen Antrag zur Einführung einer gesetzlichen 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen eingebracht. Mit einer Änderung der Brandenburgischen Bauordnung sollen Windkraftanlagen künftig nur noch in einem Mindestabstand des 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden errichtet werden können. So erhalten die betroffenen Kommunen auch endlich wieder einen wesentlichen Teil ihrer Planungshoheit zurück.
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Quelle: Raik Nowka, Mitglied des Landtages Brandenburg/CDU-Fraktion
















