Mehrheit stimmt für regelmäßige Anpassung der Bezüge
Im Bundesrat stand heute der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes auf der Tagesordnung. Mit dem neuen Gesetz soll das Wohngeld um etwa 39 Prozent steigen. Die letzte Erhöhung liegt sechs Jahre zurück. Außerdem soll das Wohngeldrecht vereinfacht werden. Eine regelmäßige Anpassung der Wohngeldbezüge ist aber nicht vorgesehen. Mehrere Bundesländer fordern deshalb eine entsprechende Regelung im Gesetz. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte im Bundesrat einen entsprechenden Antrag gestellt, der vom Land Brandenburg unterstützt wurde.
Infrastrukturministerin Kathrin Schneider hat die geplanten Neuregelungen grundsätzlich begrüßt, sieht aber Nachbesserungsbedarf. „Die Wohngeldleistungen sollten regelmäßig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden. Das bietet den Beziehern niedriger Einkommen mehr Sicherheit, die Miete für ihre Wohnungen auch auf lange Sicht bezahlen zu können. Bislang ist das Wohngeld immer dann erhöht worden, wenn dazu die politische Initiative ergriffen wurde. Wir wollen erreichen, dass das Wohngeld alle vier Jahre überprüft und gegebenenfalls angehoben wird“, sagte die Ministerin.
Ob die regelmäßige Überprüfung und eventuelle Erhöhung des Wohngelds Bestandteil des Gesetzes wird, entscheidet nun der Bundestag.
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
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