Nicht überall, wo “CO2-frei” drauf steht, ist auch “CO2-frei” drin – wie ein
Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Dezember 2007 belegt. Dort wurde einer
einstweiligen Verfügung gegen die Vattenfall AG stattgegeben, die den
Begriff “CO2-frei” irreführend verwendete (Az: 97 O 297/07). Die
Einstweilige Verfügung hatte die Soline Buschéhöfe Betreiber GmbH & Co. KG,
Volmerstr. 9, 12489 Berlin, erwirkt, die sich der Nutzung solarer Energie
widmet.
Die Vattenfall Europe AG, eines der führenden Energieunternehmen
Deutschlands und größter Wärmeerzeuger in Europa, hatte in einer Anzeige in
zahlreichen deutschen Publikumszeitschriften und auf seiner Internetseite
behauptet, “ein CO2-freies Braunkohlekraftwerk” zu errichten. Diese
Behauptung sah das Gericht als falsch an, da bei einem Braunkohlekraftwerk
immer CO2 freigesetzt werde. Dies ist auch der Fall, wenn das Kraftwerk kein
CO2 in die Atmosphäre entweichen lässt, sondern dieses in unterirdischen
Stätten einlagert. Damit folgt das Gericht der Auffassung der
Bundesregierung, die die Verwendung des Schlagworts “CO2-frei” für die in
diesem Fall der Vattenfall Europe AG angewendete CCS-Technik als irreführend
einstufte. Vattenfall ist unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von
250.000 Euro untersagt worden, diese Behauptungen weiterhin werblich
einzusetzen.
Nicht überall, wo “CO2-frei” drauf steht, ist auch “CO2-frei” drin – wie ein
Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Dezember 2007 belegt. Dort wurde einer
einstweiligen Verfügung gegen die Vattenfall AG stattgegeben, die den
Begriff “CO2-frei” irreführend verwendete (Az: 97 O 297/07). Die
Einstweilige Verfügung hatte die Soline Buschéhöfe Betreiber GmbH & Co. KG,
Volmerstr. 9, 12489 Berlin, erwirkt, die sich der Nutzung solarer Energie
widmet.
Die Vattenfall Europe AG, eines der führenden Energieunternehmen
Deutschlands und größter Wärmeerzeuger in Europa, hatte in einer Anzeige in
zahlreichen deutschen Publikumszeitschriften und auf seiner Internetseite
behauptet, “ein CO2-freies Braunkohlekraftwerk” zu errichten. Diese
Behauptung sah das Gericht als falsch an, da bei einem Braunkohlekraftwerk
immer CO2 freigesetzt werde. Dies ist auch der Fall, wenn das Kraftwerk kein
CO2 in die Atmosphäre entweichen lässt, sondern dieses in unterirdischen
Stätten einlagert. Damit folgt das Gericht der Auffassung der
Bundesregierung, die die Verwendung des Schlagworts “CO2-frei” für die in
diesem Fall der Vattenfall Europe AG angewendete CCS-Technik als irreführend
einstufte. Vattenfall ist unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von
250.000 Euro untersagt worden, diese Behauptungen weiterhin werblich
einzusetzen.
Nicht überall, wo “CO2-frei” drauf steht, ist auch “CO2-frei” drin – wie ein
Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Dezember 2007 belegt. Dort wurde einer
einstweiligen Verfügung gegen die Vattenfall AG stattgegeben, die den
Begriff “CO2-frei” irreführend verwendete (Az: 97 O 297/07). Die
Einstweilige Verfügung hatte die Soline Buschéhöfe Betreiber GmbH & Co. KG,
Volmerstr. 9, 12489 Berlin, erwirkt, die sich der Nutzung solarer Energie
widmet.
Die Vattenfall Europe AG, eines der führenden Energieunternehmen
Deutschlands und größter Wärmeerzeuger in Europa, hatte in einer Anzeige in
zahlreichen deutschen Publikumszeitschriften und auf seiner Internetseite
behauptet, “ein CO2-freies Braunkohlekraftwerk” zu errichten. Diese
Behauptung sah das Gericht als falsch an, da bei einem Braunkohlekraftwerk
immer CO2 freigesetzt werde. Dies ist auch der Fall, wenn das Kraftwerk kein
CO2 in die Atmosphäre entweichen lässt, sondern dieses in unterirdischen
Stätten einlagert. Damit folgt das Gericht der Auffassung der
Bundesregierung, die die Verwendung des Schlagworts “CO2-frei” für die in
diesem Fall der Vattenfall Europe AG angewendete CCS-Technik als irreführend
einstufte. Vattenfall ist unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von
250.000 Euro untersagt worden, diese Behauptungen weiterhin werblich
einzusetzen.
Nicht überall, wo “CO2-frei” drauf steht, ist auch “CO2-frei” drin – wie ein
Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Dezember 2007 belegt. Dort wurde einer
einstweiligen Verfügung gegen die Vattenfall AG stattgegeben, die den
Begriff “CO2-frei” irreführend verwendete (Az: 97 O 297/07). Die
Einstweilige Verfügung hatte die Soline Buschéhöfe Betreiber GmbH & Co. KG,
Volmerstr. 9, 12489 Berlin, erwirkt, die sich der Nutzung solarer Energie
widmet.
Die Vattenfall Europe AG, eines der führenden Energieunternehmen
Deutschlands und größter Wärmeerzeuger in Europa, hatte in einer Anzeige in
zahlreichen deutschen Publikumszeitschriften und auf seiner Internetseite
behauptet, “ein CO2-freies Braunkohlekraftwerk” zu errichten. Diese
Behauptung sah das Gericht als falsch an, da bei einem Braunkohlekraftwerk
immer CO2 freigesetzt werde. Dies ist auch der Fall, wenn das Kraftwerk kein
CO2 in die Atmosphäre entweichen lässt, sondern dieses in unterirdischen
Stätten einlagert. Damit folgt das Gericht der Auffassung der
Bundesregierung, die die Verwendung des Schlagworts “CO2-frei” für die in
diesem Fall der Vattenfall Europe AG angewendete CCS-Technik als irreführend
einstufte. Vattenfall ist unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von
250.000 Euro untersagt worden, diese Behauptungen weiterhin werblich
einzusetzen.