Verbraucherzentrale verklagt Schlüsseldienst
Brandenburger werden von unseriösen Schlüsseldiensten regelmäßig um viel Geld gebracht. „Mit der Unterschrift unter den Auftrag unterzeichnen Betroffene häufig Klauseln, die den Notdienst von jeglicher Verantwortung für Fehler freisprechen sollen“, so Juristin Sabine Fischer-Volk. Die Verbraucherzentrale zieht vor Gericht, um der Abzocke in Notsituationen einen Riegel vorzuschieben.
Die Brandenburger Verbraucherschützer haben einen Schlüsseldienst verklagt, dessen Auftragsformulare unwirksame Regelungen enthalten: So versucht er erstens, sich von der Haftung im Fall eines Mangels freizusprechen. Zusätzlich enthält das Kleingedruckte Angaben zu angeblichen Preisvereinbarungen. „Unserer Ansicht nach sind die Regelungen unzulässig“, so Juristin Sabine Fischer-Volk. „Die Wirkung ist eindeutig: Verbraucher werden nach Bezahlung vor Ort davon abgehalten, Rückforderungsansprüche zu stellen.“
Die Juristin empfiehlt: „Wer hohe Zahlungen geleistet hat oder Mängel feststellt, sollte nicht voreilig kapitulieren, sondern Rechtsrat suchen. Bei unzulässigen Klauseln gelten für Verbraucher zumeist vorteilhaftere gesetzliche Regelungen.“ Bei begründeten Zweifeln ist es daher immer besser, zunächst nur einen Teil der Rechnung zu begleichen und die Vertragsklauseln dann in der Verbraucherzentrale auf ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
Unseriöse Schlüsseldienste nutzen die Notlage von Menschen aus, die sich ausgesperrt haben. Die Tricks sind vielfältig: Häufig haben sie ihren Firmensitz nicht im Land Brandenburg, sondern kommen – wie auch die von der Verbraucherzentrale verklagte norddeutsche Firma – aus einem anderen Bundesland. Dies ist aber aus dem Telefonbucheintrag nicht ersichtlich. Kommt der Schlüsseldienst, stellt er dem Verbraucher zumeist eine horrende Anfahrtspauschale in Rechnung. Hinzu kommen häufig unverhältnismäßig hohe Summen für einfache Türöffnungen.
Die Verbraucherzentrale wird über den Ausgang des Verfahrens informieren.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter
0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine, - am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie - per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
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Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.