Neu aufgelegte Förderrichtlinie „Brandenburgischer Innovationsgutschein“ jetzt in Kraft
Das brandenburgische Wirtschaftsministerium fördert die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen und der Wissenschaft. Dafür ist die Richtlinie „Innovationsgutscheine“ jetzt neu aufgelegt worden. „Mit dem Programm helfen wir Mittelständlern des produzierenden Gewerbes und des Handwerks, ihre Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu verbessern oder neue zu entwickeln. Die Gutscheine erleichtern es den Firmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihre Entwicklungsprozesse einzubinden. Es geht uns auch darum, Hemmschwellen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft abzubauen“, erklärt Wirtschafts- und Energieminister Albrecht Gerber. „Das stärkt die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Außerdem wollen wir dazu beitragen, dass sich der Mittelstand intensiver an EU-Projekten beteiligen kann.“
Der „Brandenburgische Innovationsgutschein“ (BIG) umfasst vier Fördermöglichkeiten. Gewährt werden Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Mittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung gestellt. Für 2015 sind insgesamt 2,5 Millionen Euro veranschlagt.
Der kleine Innovationsgutschein („Kleiner BIG-Transfer“) kann für wissenschaftliche Einstiegsarbeiten wie beispielsweise Beratungen oder Labortätigkeiten beantragt werden und gilt nur für Unternehmen, die noch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten. Hier können externe Forschungsleistungen bis zu 100 Prozent mit maximal 3.000 Euro gefördert werden.
Beim großen Innovationsgutschein („Großer BIG-Transfer“) sind planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten förderfähig – mit dem Ziel, Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen zu entwickeln oder zu verbessern. Die Fördersumme beträgt maximal 15.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent.
Den Innovationsgutschein EU („BIG-EU“) können Unternehmer nutzen, wenn sie beim Erarbeiten eines Projektvorschlages oder Antrages für eine EU-Fördermaßnahme Hilfe brauchen. Die Höchstfördersumme für Beratungsleistungen beträgt 8.000 Euro. Hat ein brandenburgisches Unternehmen bei einem Unternehmenskonsortium die Konsortialführerschaft übernommen kann dieses Unternehmen mit bis zu 16.000 Euro unterstützt werden. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent.
Der ebenfalls neue Innovationsgutschein Forschung und Entwicklung („BIG-FuE“) wird mittelständischen Firmen für in sich geschlossene und kurzfristig umsetzbare Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewährt – für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung von Vorhaben, die binnen eines Jahres umgesetzt und auf den Markt gebracht werden. Die Höchstförderung liegt hier bei 50.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. „Mit dem BIG-FuE haben wir eine Förderlücke insbesondere im schnell wachsenden Bereich der Medien- und Kreativwirtschaft geschlossen“, hob Minister Gerber hervor.
Die die Fördermöglichkeiten sind deutlich erweitert worden: Unterstützt werden jetzt auch kleine Projekte sowie die Internationalisierung des Mittelstandes. Gültig ist die neue Richtlinie bis zum 31. Dezember 2020.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg