Das Land Brandenburg wird auch künftig berufliche Qualifizierungs-maßnahmen für Inhaftierte in den Justizvollzugsanstalten des Landes unterstützen. In der neuen Förderperiode steht dafür aber nur noch rund ein Drittel der bisherigen Summe aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Um Qualität und Quantität des bisherigen Angebots aufrechtzuerhalten, beabsichtigt das Justizministerium daher das Programm in der neuen Förderperiode mit Landesmittel in Höhe von etwa 8 Mio. Euro zu unterstützen.
Justizminister Dr. Markov betonte „Inhaftierten die erforderliche Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, hat für mich einen sehr hohen Stellenwert. Bildung ist der Schlüssel dazu, den Alltag auf legalem Wege zu bewältigen und sozialen und persönlichen Halt in der Gesellschaft zu finden. Wer die Zeit in der Haft nutzt, um sich beruflich fit zu machen, ist auf eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration viel besser vorbereitet. Aus Erhebungen der vergangenen Jahre wissen wir, dass durch eine erfolgreiche Integration in Ausbildung oder Beruf Rückfälle signifikant reduziert werden können. Das verstehe ich unter dem in der Landesverfassung festgelegten Resozialisierungsauftrag.“
Für den Einsatz von ESF Mitteln im Rahmen von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen für Inhaftierte in 2015 hat das Justizministerium nun eine neue Förderrichtlinie erlassen. Sie ermöglicht vorberufliche und berufliche Ausbildungsangebote zur Vorbereitung der Gefangenen auf die Anforderungen in der Arbeitswelt.
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Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
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