Ministerium: Überprüfung ergibt keine Notwendigkeit mehr für Vielzahl von Erlassen
Potsdam – Brandenburg entrümpelt seine Verwaltungsvorschriften. Das Innenministerium hat jetzt 14 Runderlasse zum kommunalen Haushaltsrecht ersatzlos aufgehoben, wie Ministeriumssprecher Ingo Decker am (heutigen) Sonntag in Potsdam mitteilte. Die Erlasse stammten teilweise noch aus den 1990er Jahren und gaben den Kommunen des Landes zum Beispiel Hinweise zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen oder zur Beschlussfassung von Haushaltssatzungen.
Eine Überprüfung durch das Ministerium habe ergeben, dass sich die Erlasse zum Teil auf „ nicht mehr aktuelle konkrete Einzelfälle“ beziehen, sie durch die Einführung der Doppik „überholt“ seien oder dass schlicht „keine Notwendigkeit mehr bestehe, bestehende haushaltsrechtliche Regelungen durch eine Vielzahl von Runderlassen zu ergänzen “, hieß es zur Begründung der Erlassinventur. An der bestehenden Rechtslage ändere sich dadurch zwar nichts. Gleichwohl sei die Streichung ein „Schritt zum Abbau verzichtbarer bürokratischer Regelungen“, sagte Decker.
Die Landkreise und Gemeinden wurden über die abgespeckte Erlasslage vor kurzem schriftlich informiert – ganz ordnungsgemäß per ministeriellem „Aufhebungsrunderlass“.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg