Was tun, wenn die Ware einen Mangel hat?
Auf den bunt geschmückten Weihnachtsmärkten locken nicht nur winterliche Köstlichkeiten. Manch einer nutzt den Marktbummel auch für den Geschenkeeinkauf. Doch was passiert, wenn das Geschenk einen Mangel hat? „Wer außer Glühwein und Krapfen auch noch ein Geschenk für seine Lieben kauft, sollte seine Rechte kennen“, rät Juristin Sabine Fischer-Volk und gibt wichtige Tipps.
Kann ich auf dem Weihnachtsmarkt gekaufte Waren umtauschen, wenn sie einen Fehler haben?
Sabine Fischer-Volk: „Bei Neukäufen haben Verbraucher grundsätzlich zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Dabei ist es egal, ob man z.B. das Holzspielzeug für Sohn oder Enkeltochter auf dem Weihnachtsmarkt oder im Spielwarenladen gekauft hat.“
An wen muss ich mich denn wenden, wenn ich Mängel reklamieren will?
Sabine Fischer-Volk: „Grundsätzlich an den Verkäufer der Ware, nicht den Hersteller.“
Der Weihnachtsmarkt ist doch gar nicht so lange geöffnet. Wie reklamiere ich denn, wenn der Stand schon abgebaut ist?
Sabine Fischer-Volk: „Bei einem Kauf sollten sich Marktbesucher immer einen Kaufbeleg geben lassen und die Anschrift des Händlers, die am Stand angebracht sein muss, notieren. So kann man dann im Nachhinein den Händler kontaktieren.“
Und wenn der Händler mir beim Kauf keinen Beleg ausstellen will?
Sabine Fischer-Volk: „Dann wird es später schwer, Ansprüche durchzusetzen. Ist der Händler weder bereit, einen Kaufbeleg auszustellen noch seine Adresse anzugeben, sollte man vom Kauf Abstand nehmen und die Marktleitung informieren.“
Was ist denn, wenn ich nicht daran gedacht habe, mir einen Beleg ausstellen zu lassen?
Sabine Fischer-Volk: „Dann ist es schwierig, den Händler zu ermitteln. Eine Nachfrage bei der Marktleitung oder dem Hersteller der Ware kann manchmal weiter helfen.“
Weitere Tipps zum Weihnachtsshopping hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Website zusammengestellt:
Thema Onlineshopping: www.vzb.de/praesente-online-kaufen
Thema Gutscheine: www.vzb.de/gutschein-als-geschenk
Thema Umtausch von Geschenken: www.vzb.de/umtauschen-und-reklamieren
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.