Heutiger Scopingtermin ist kein Verfahrensbeginn
Cottbus, 25.11.2014. Der Umweltverband GRÜNE LIGA rechnet trotz heutigen Scoping-Termins nicht mit einer zügigen Antragseinreichung zum Ramenbetriebsplan des Tagebaues Welzow-Süd II.“Mit dem heutigen Termin hat das Genehmigungsverfahren nicht begonnen, ein Antrag von Vattenfall liegt der Bergbehörde nicht vor. In einem Scoping-Termin beraten die Behörden den Konzern nur darüber, welche Untersuchungen einem Antrag beizufügen wären. Es bleibt offen, ob Vattenfall den Abbau überhaupt noch beantragen wird.“ erklärt René Schuster, Mitglied des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg.
„Beispielsweise wurde für die Flutung des Braunkohletagebaues Cottbus-Nord am 14. Dezember 2010 der Scoping-Termin durchgeführt, aber der Antrag von Vattenfall liegt heute immer noch nicht vor.“Der von der Landesregierung beschlossene Braunkohlenplan Welzow-Süd II stellt die landesplanerische Entscheidung dar, der bergrechtliche
Rahmenbetriebsplan wäre dagegen die erste wirkliche Genehmigung für den Tagebau.
Das dazu nötige Planfeststellungsverfahren dauert mindestens zwei Jahre ab Einreichung des Antrages. Ob es überhaupt noch zu einer Antragstellung kommt, ist vor aus mehreren Gründen fraglich:
1. Der schwedische Staat hat eine Arbeitsgruppe aus vier Ministern damit beauftragt, die künftigen Vorgaben für das Staatsunternehmen Vattenfall auszuarbeiten. Durch Einreichung eines Antrages würde Vattenfall Tatsachen schaffen, die eine ergebnisoffene Diskussion der Eigentümer sabotieren. Entscheidet sich Schweden gegen einen Verkauf des Unternehmens oder wird letztlich kein Käufer gefunden, ist eine Antragseinreichung unwahrscheinlich.
2. Setzt sich die Bundesregierung mit einer Senkung der Braunkohleverstromung aus Klimaschutzgründen durch, wird die energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus neu zu prüfen sein. Die bisherige Begründung der brandenburgischen Landesregierung für den Tagebau ging davon aus, dass alle Braunkohlekraftwerke in der Lausitz hoch ausgelastet werden. Die GRÜNE LIGA hat die Landesregierung stets darauf hingewiesen, dass dies mit den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar ist.
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3. Der von der Landesregierung beschlossene Braunkohlenplan kann von Betroffenen und Umweltverbänden vor Gericht wieder gekippt werden.
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Quelle: Umweltgruppe Cottbus e.V.




