Der in den letzten Wochen viel zitierte „Gesetzes-Murks“ ist nicht der Hauptgrund für die dargestellte „Widerspruchs- und Klageflut“ gegen Hartz IV-Bescheide.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) im Jahr 2008 mit Erfahrungswerten aus der Arbeitslosenhilfe verglichen, die vor dem Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Demnach hat sich das Verhalten von Leistungsempfängern, rechtlich gegen Leistungsbescheide vorzugehen, kaum verändert.
Der Anstieg an Widersprüchen und der sich daran anschließenden Klagen ist in erster Linie auf die deutlich höhere Zahl an Leistungsbeziehern zurückzuführen. Im Jahr 2004 bezogen durchschnittlich etwa 2,3 Millionen Menschen Arbeitslosenhilfe. 2008 lag die Zahl der Alg II-Empfänger bei 6,9 Millionen und war damit dreimal so hoch. Dem gegenüber standen rund 211.000 Arbeitslosenhilfe- bzw. 789.000 Hartz IV-Widersprüche.
Rechnerisch kam bei der Arbeitslosenhilfe somit auf elf Leistungsbezieher ein Widerspruch, im Bereich des ALG II liegt das Verhältnis bei etwa neun zu eins. Dass jetzt anteilig mehr Menschen den Rechtsweg nutzen, ist nicht nur der Neuheit der Rechtsgrundlage und der existenziellen Bedeutung der Entscheidungen über die Leistungen geschuldet. Zu berücksichtigen ist auch, dass die frühere Arbeitslosenhilfe für jeweils ein Jahr bewilligt wurde, das Arbeitslosengeld II hingegen in der Regel für sechs Monate. Allein deshalb werden gegenüber der Arbeitslosenhilfe doppelt so viele Bescheide erstellt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Der in den letzten Wochen viel zitierte „Gesetzes-Murks“ ist nicht der Hauptgrund für die dargestellte „Widerspruchs- und Klageflut“ gegen Hartz IV-Bescheide.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) im Jahr 2008 mit Erfahrungswerten aus der Arbeitslosenhilfe verglichen, die vor dem Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Demnach hat sich das Verhalten von Leistungsempfängern, rechtlich gegen Leistungsbescheide vorzugehen, kaum verändert.
Der Anstieg an Widersprüchen und der sich daran anschließenden Klagen ist in erster Linie auf die deutlich höhere Zahl an Leistungsbeziehern zurückzuführen. Im Jahr 2004 bezogen durchschnittlich etwa 2,3 Millionen Menschen Arbeitslosenhilfe. 2008 lag die Zahl der Alg II-Empfänger bei 6,9 Millionen und war damit dreimal so hoch. Dem gegenüber standen rund 211.000 Arbeitslosenhilfe- bzw. 789.000 Hartz IV-Widersprüche.
Rechnerisch kam bei der Arbeitslosenhilfe somit auf elf Leistungsbezieher ein Widerspruch, im Bereich des ALG II liegt das Verhältnis bei etwa neun zu eins. Dass jetzt anteilig mehr Menschen den Rechtsweg nutzen, ist nicht nur der Neuheit der Rechtsgrundlage und der existenziellen Bedeutung der Entscheidungen über die Leistungen geschuldet. Zu berücksichtigen ist auch, dass die frühere Arbeitslosenhilfe für jeweils ein Jahr bewilligt wurde, das Arbeitslosengeld II hingegen in der Regel für sechs Monate. Allein deshalb werden gegenüber der Arbeitslosenhilfe doppelt so viele Bescheide erstellt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Der in den letzten Wochen viel zitierte „Gesetzes-Murks“ ist nicht der Hauptgrund für die dargestellte „Widerspruchs- und Klageflut“ gegen Hartz IV-Bescheide.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) im Jahr 2008 mit Erfahrungswerten aus der Arbeitslosenhilfe verglichen, die vor dem Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Demnach hat sich das Verhalten von Leistungsempfängern, rechtlich gegen Leistungsbescheide vorzugehen, kaum verändert.
Der Anstieg an Widersprüchen und der sich daran anschließenden Klagen ist in erster Linie auf die deutlich höhere Zahl an Leistungsbeziehern zurückzuführen. Im Jahr 2004 bezogen durchschnittlich etwa 2,3 Millionen Menschen Arbeitslosenhilfe. 2008 lag die Zahl der Alg II-Empfänger bei 6,9 Millionen und war damit dreimal so hoch. Dem gegenüber standen rund 211.000 Arbeitslosenhilfe- bzw. 789.000 Hartz IV-Widersprüche.
Rechnerisch kam bei der Arbeitslosenhilfe somit auf elf Leistungsbezieher ein Widerspruch, im Bereich des ALG II liegt das Verhältnis bei etwa neun zu eins. Dass jetzt anteilig mehr Menschen den Rechtsweg nutzen, ist nicht nur der Neuheit der Rechtsgrundlage und der existenziellen Bedeutung der Entscheidungen über die Leistungen geschuldet. Zu berücksichtigen ist auch, dass die frühere Arbeitslosenhilfe für jeweils ein Jahr bewilligt wurde, das Arbeitslosengeld II hingegen in der Regel für sechs Monate. Allein deshalb werden gegenüber der Arbeitslosenhilfe doppelt so viele Bescheide erstellt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Der in den letzten Wochen viel zitierte „Gesetzes-Murks“ ist nicht der Hauptgrund für die dargestellte „Widerspruchs- und Klageflut“ gegen Hartz IV-Bescheide.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) im Jahr 2008 mit Erfahrungswerten aus der Arbeitslosenhilfe verglichen, die vor dem Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Demnach hat sich das Verhalten von Leistungsempfängern, rechtlich gegen Leistungsbescheide vorzugehen, kaum verändert.
Der Anstieg an Widersprüchen und der sich daran anschließenden Klagen ist in erster Linie auf die deutlich höhere Zahl an Leistungsbeziehern zurückzuführen. Im Jahr 2004 bezogen durchschnittlich etwa 2,3 Millionen Menschen Arbeitslosenhilfe. 2008 lag die Zahl der Alg II-Empfänger bei 6,9 Millionen und war damit dreimal so hoch. Dem gegenüber standen rund 211.000 Arbeitslosenhilfe- bzw. 789.000 Hartz IV-Widersprüche.
Rechnerisch kam bei der Arbeitslosenhilfe somit auf elf Leistungsbezieher ein Widerspruch, im Bereich des ALG II liegt das Verhältnis bei etwa neun zu eins. Dass jetzt anteilig mehr Menschen den Rechtsweg nutzen, ist nicht nur der Neuheit der Rechtsgrundlage und der existenziellen Bedeutung der Entscheidungen über die Leistungen geschuldet. Zu berücksichtigen ist auch, dass die frühere Arbeitslosenhilfe für jeweils ein Jahr bewilligt wurde, das Arbeitslosengeld II hingegen in der Regel für sechs Monate. Allein deshalb werden gegenüber der Arbeitslosenhilfe doppelt so viele Bescheide erstellt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit