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NIEDERLAUSITZ aktuell

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler begrüßt die Einigung zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen

9:51 Uhr | 18. Februar 2009
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Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die Einigung zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen begrüßt. „Die Organisationsform von künftig bundesweit 370 regionalen Zentren für Arbeit und Grundsicherung ist eine gute Lösung“, sagte Ziegler gestern in Potsdam. Damit erhielten die Betroffenen alle Leistungen und Hilfen auch künftig aus einer Hand. „Wir haben bei der Neuregelung von Anfang an darauf gedrungen, dass die betroffenen Langzeitarbeitslosen nicht durch ein Wirrwarr von Anlaufstellen verunsichert werden dürfen“, fügte Ziegler hinzu.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich mit den Verhandlungsführern der Länder auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einigung sind nunmehr die Weichen dafür gestellt, dass die Neuregelung noch rechtzeitig zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann.
Bestandteil der Einigung ist auch die Entfristung des Optionsmodells. Die bundesweit 69 sogenannten Optionskommunen, die die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende derzeit im Rahmen eines befristeten Modells in alleiniger Verantwortung wahrnehmen, können ihre Arbeit in der bisherigen Organisationsform über das Jahr 2010 hinaus unbefristet fortsetzen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die Einigung zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen begrüßt. „Die Organisationsform von künftig bundesweit 370 regionalen Zentren für Arbeit und Grundsicherung ist eine gute Lösung“, sagte Ziegler gestern in Potsdam. Damit erhielten die Betroffenen alle Leistungen und Hilfen auch künftig aus einer Hand. „Wir haben bei der Neuregelung von Anfang an darauf gedrungen, dass die betroffenen Langzeitarbeitslosen nicht durch ein Wirrwarr von Anlaufstellen verunsichert werden dürfen“, fügte Ziegler hinzu.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich mit den Verhandlungsführern der Länder auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einigung sind nunmehr die Weichen dafür gestellt, dass die Neuregelung noch rechtzeitig zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann.
Bestandteil der Einigung ist auch die Entfristung des Optionsmodells. Die bundesweit 69 sogenannten Optionskommunen, die die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende derzeit im Rahmen eines befristeten Modells in alleiniger Verantwortung wahrnehmen, können ihre Arbeit in der bisherigen Organisationsform über das Jahr 2010 hinaus unbefristet fortsetzen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die Einigung zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen begrüßt. „Die Organisationsform von künftig bundesweit 370 regionalen Zentren für Arbeit und Grundsicherung ist eine gute Lösung“, sagte Ziegler gestern in Potsdam. Damit erhielten die Betroffenen alle Leistungen und Hilfen auch künftig aus einer Hand. „Wir haben bei der Neuregelung von Anfang an darauf gedrungen, dass die betroffenen Langzeitarbeitslosen nicht durch ein Wirrwarr von Anlaufstellen verunsichert werden dürfen“, fügte Ziegler hinzu.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich mit den Verhandlungsführern der Länder auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einigung sind nunmehr die Weichen dafür gestellt, dass die Neuregelung noch rechtzeitig zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann.
Bestandteil der Einigung ist auch die Entfristung des Optionsmodells. Die bundesweit 69 sogenannten Optionskommunen, die die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende derzeit im Rahmen eines befristeten Modells in alleiniger Verantwortung wahrnehmen, können ihre Arbeit in der bisherigen Organisationsform über das Jahr 2010 hinaus unbefristet fortsetzen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die Einigung zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen begrüßt. „Die Organisationsform von künftig bundesweit 370 regionalen Zentren für Arbeit und Grundsicherung ist eine gute Lösung“, sagte Ziegler gestern in Potsdam. Damit erhielten die Betroffenen alle Leistungen und Hilfen auch künftig aus einer Hand. „Wir haben bei der Neuregelung von Anfang an darauf gedrungen, dass die betroffenen Langzeitarbeitslosen nicht durch ein Wirrwarr von Anlaufstellen verunsichert werden dürfen“, fügte Ziegler hinzu.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich mit den Verhandlungsführern der Länder auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einigung sind nunmehr die Weichen dafür gestellt, dass die Neuregelung noch rechtzeitig zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann.
Bestandteil der Einigung ist auch die Entfristung des Optionsmodells. Die bundesweit 69 sogenannten Optionskommunen, die die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende derzeit im Rahmen eines befristeten Modells in alleiniger Verantwortung wahrnehmen, können ihre Arbeit in der bisherigen Organisationsform über das Jahr 2010 hinaus unbefristet fortsetzen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die Einigung zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen begrüßt. „Die Organisationsform von künftig bundesweit 370 regionalen Zentren für Arbeit und Grundsicherung ist eine gute Lösung“, sagte Ziegler gestern in Potsdam. Damit erhielten die Betroffenen alle Leistungen und Hilfen auch künftig aus einer Hand. „Wir haben bei der Neuregelung von Anfang an darauf gedrungen, dass die betroffenen Langzeitarbeitslosen nicht durch ein Wirrwarr von Anlaufstellen verunsichert werden dürfen“, fügte Ziegler hinzu.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich mit den Verhandlungsführern der Länder auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einigung sind nunmehr die Weichen dafür gestellt, dass die Neuregelung noch rechtzeitig zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann.
Bestandteil der Einigung ist auch die Entfristung des Optionsmodells. Die bundesweit 69 sogenannten Optionskommunen, die die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende derzeit im Rahmen eines befristeten Modells in alleiniger Verantwortung wahrnehmen, können ihre Arbeit in der bisherigen Organisationsform über das Jahr 2010 hinaus unbefristet fortsetzen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die Einigung zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen begrüßt. „Die Organisationsform von künftig bundesweit 370 regionalen Zentren für Arbeit und Grundsicherung ist eine gute Lösung“, sagte Ziegler gestern in Potsdam. Damit erhielten die Betroffenen alle Leistungen und Hilfen auch künftig aus einer Hand. „Wir haben bei der Neuregelung von Anfang an darauf gedrungen, dass die betroffenen Langzeitarbeitslosen nicht durch ein Wirrwarr von Anlaufstellen verunsichert werden dürfen“, fügte Ziegler hinzu.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich mit den Verhandlungsführern der Länder auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einigung sind nunmehr die Weichen dafür gestellt, dass die Neuregelung noch rechtzeitig zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann.
Bestandteil der Einigung ist auch die Entfristung des Optionsmodells. Die bundesweit 69 sogenannten Optionskommunen, die die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende derzeit im Rahmen eines befristeten Modells in alleiniger Verantwortung wahrnehmen, können ihre Arbeit in der bisherigen Organisationsform über das Jahr 2010 hinaus unbefristet fortsetzen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die Einigung zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen begrüßt. „Die Organisationsform von künftig bundesweit 370 regionalen Zentren für Arbeit und Grundsicherung ist eine gute Lösung“, sagte Ziegler gestern in Potsdam. Damit erhielten die Betroffenen alle Leistungen und Hilfen auch künftig aus einer Hand. „Wir haben bei der Neuregelung von Anfang an darauf gedrungen, dass die betroffenen Langzeitarbeitslosen nicht durch ein Wirrwarr von Anlaufstellen verunsichert werden dürfen“, fügte Ziegler hinzu.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich mit den Verhandlungsführern der Länder auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einigung sind nunmehr die Weichen dafür gestellt, dass die Neuregelung noch rechtzeitig zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann.
Bestandteil der Einigung ist auch die Entfristung des Optionsmodells. Die bundesweit 69 sogenannten Optionskommunen, die die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende derzeit im Rahmen eines befristeten Modells in alleiniger Verantwortung wahrnehmen, können ihre Arbeit in der bisherigen Organisationsform über das Jahr 2010 hinaus unbefristet fortsetzen.
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Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die Einigung zur künftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen begrüßt. „Die Organisationsform von künftig bundesweit 370 regionalen Zentren für Arbeit und Grundsicherung ist eine gute Lösung“, sagte Ziegler gestern in Potsdam. Damit erhielten die Betroffenen alle Leistungen und Hilfen auch künftig aus einer Hand. „Wir haben bei der Neuregelung von Anfang an darauf gedrungen, dass die betroffenen Langzeitarbeitslosen nicht durch ein Wirrwarr von Anlaufstellen verunsichert werden dürfen“, fügte Ziegler hinzu.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich mit den Verhandlungsführern der Länder auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einigung sind nunmehr die Weichen dafür gestellt, dass die Neuregelung noch rechtzeitig zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann.
Bestandteil der Einigung ist auch die Entfristung des Optionsmodells. Die bundesweit 69 sogenannten Optionskommunen, die die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende derzeit im Rahmen eines befristeten Modells in alleiniger Verantwortung wahrnehmen, können ihre Arbeit in der bisherigen Organisationsform über das Jahr 2010 hinaus unbefristet fortsetzen.
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