Der Bundesrat wird sich in seiner 854. Sitzung am 13. Februar mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften befassen. Auf Antrag Brandenburgs soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie die Position anerkannter Verbraucherschutzverbände bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Datenschutzaudits sowie bei der Verhinderung und Ahndung verbraucherschutzbezogenen Datenmissbrauchs und sonstiger Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften gestärkt werden kann.
„Der Gesetzentwurf geht in vielen Punkten in die richtige Richtung. Allerdings sollte meines Erachtens in diesem Zusammenhang die Rolle der anerkannten Verbraucherschutzverbände und ihres Bundesverbandes gestärkt werden. Schließlich geht es bei dem Vorhaben im Wesentlichen um die Verhinderung und Ahndung von Datenmissbrauch zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb halte ich die Mitwirkung der Verbraucherschutzverbände für angezeigt“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD).
Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und wie ihnen ein Strafantragsrecht und das Recht zum Betreiben von Unterlassungsklagen bei verbraucherschutzrelevanten Verstößen gegen Datenschutzvorschriften eingeräumt werden kann. Dadurch könnte auch eine Entlastung der Staatsanwaltschaften sowie der Überwachungsbehörden und öffentlichen Datenschutzbeauftragten erreicht werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Der Bundesrat wird sich in seiner 854. Sitzung am 13. Februar mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften befassen. Auf Antrag Brandenburgs soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie die Position anerkannter Verbraucherschutzverbände bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Datenschutzaudits sowie bei der Verhinderung und Ahndung verbraucherschutzbezogenen Datenmissbrauchs und sonstiger Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften gestärkt werden kann.
„Der Gesetzentwurf geht in vielen Punkten in die richtige Richtung. Allerdings sollte meines Erachtens in diesem Zusammenhang die Rolle der anerkannten Verbraucherschutzverbände und ihres Bundesverbandes gestärkt werden. Schließlich geht es bei dem Vorhaben im Wesentlichen um die Verhinderung und Ahndung von Datenmissbrauch zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb halte ich die Mitwirkung der Verbraucherschutzverbände für angezeigt“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD).
Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und wie ihnen ein Strafantragsrecht und das Recht zum Betreiben von Unterlassungsklagen bei verbraucherschutzrelevanten Verstößen gegen Datenschutzvorschriften eingeräumt werden kann. Dadurch könnte auch eine Entlastung der Staatsanwaltschaften sowie der Überwachungsbehörden und öffentlichen Datenschutzbeauftragten erreicht werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Der Bundesrat wird sich in seiner 854. Sitzung am 13. Februar mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften befassen. Auf Antrag Brandenburgs soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie die Position anerkannter Verbraucherschutzverbände bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Datenschutzaudits sowie bei der Verhinderung und Ahndung verbraucherschutzbezogenen Datenmissbrauchs und sonstiger Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften gestärkt werden kann.
„Der Gesetzentwurf geht in vielen Punkten in die richtige Richtung. Allerdings sollte meines Erachtens in diesem Zusammenhang die Rolle der anerkannten Verbraucherschutzverbände und ihres Bundesverbandes gestärkt werden. Schließlich geht es bei dem Vorhaben im Wesentlichen um die Verhinderung und Ahndung von Datenmissbrauch zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb halte ich die Mitwirkung der Verbraucherschutzverbände für angezeigt“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD).
Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und wie ihnen ein Strafantragsrecht und das Recht zum Betreiben von Unterlassungsklagen bei verbraucherschutzrelevanten Verstößen gegen Datenschutzvorschriften eingeräumt werden kann. Dadurch könnte auch eine Entlastung der Staatsanwaltschaften sowie der Überwachungsbehörden und öffentlichen Datenschutzbeauftragten erreicht werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Der Bundesrat wird sich in seiner 854. Sitzung am 13. Februar mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften befassen. Auf Antrag Brandenburgs soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie die Position anerkannter Verbraucherschutzverbände bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Datenschutzaudits sowie bei der Verhinderung und Ahndung verbraucherschutzbezogenen Datenmissbrauchs und sonstiger Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften gestärkt werden kann.
„Der Gesetzentwurf geht in vielen Punkten in die richtige Richtung. Allerdings sollte meines Erachtens in diesem Zusammenhang die Rolle der anerkannten Verbraucherschutzverbände und ihres Bundesverbandes gestärkt werden. Schließlich geht es bei dem Vorhaben im Wesentlichen um die Verhinderung und Ahndung von Datenmissbrauch zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb halte ich die Mitwirkung der Verbraucherschutzverbände für angezeigt“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD).
Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und wie ihnen ein Strafantragsrecht und das Recht zum Betreiben von Unterlassungsklagen bei verbraucherschutzrelevanten Verstößen gegen Datenschutzvorschriften eingeräumt werden kann. Dadurch könnte auch eine Entlastung der Staatsanwaltschaften sowie der Überwachungsbehörden und öffentlichen Datenschutzbeauftragten erreicht werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz