Cottbus, 03.10.2014. Der Umweltverband GRÜNE LIGA begrüßt die Grundsatzentscheidung der neuen schwedischen Regierung, die Braunkohlenförderung des Staatskonzerns Vattenfall in der Lausitz nicht auszuweiten. Diese Ankündigung muss schnellstmöglich konkretisiert und verbindlich umgesetzt werden. Der Strukturwandel in der Lausitz wird davon profitieren, wenn die bisher von Abbaggerung oder Randlage bedrohten Orte eine langfristige Zukunft und Planungssicherheit haben.„In den zum Abbau genehmigten Tagebauen steht Vattenfall etwa eine Milliarde Tonnen Braunkohle zur Verfügung. Mehr wird für eine Brückentechnologie nicht gebraucht. Mit dieser Kohle kann ein schrittweiser Ausstieg bis etwa zum Jahr 2040 gestaltet werden. Dazu muss Vattenfall mit dieser Kohle sorgfältiger umgehen und den Strom nicht bei geringsten Preisen europaweit verschleudern.“ sagt René Schuster, Mitglied im Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg
.„Die Entscheidung Schwedens muss folgerichtig die Tagebaue Jänschwalde-Nord, Welzow-Süd II und Nochten 2 betreffen. Für alle drei Vorhaben hat Vattenfall bisher keinen Genehmigungsantrag eingereicht.“ bewertet Schuster die konkreten Folgen.Ein schrittweises Auslaufen der klimaschädlichen Braunkohlenförderung ohne neue Abbaugebiete befindet sich im Einklang mit den Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) wie auch des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW). Dabei muss die Auslastung der Kohlekraftwerke und die Jahresförderung der Tagebaue schrittweise sinken, wodurch die Kohle aus genehmigten Abbaufeldern entsprechend länger genutzt werden kann.
Der bergrechtliche Genehmigung (Rahmenbetriebsplan) ist das eindeutige Maß dafür, ob ein neues Bergbauvorhaben begonnen wird. Braunkohlenpläne, wie sie zu Nochten 2 und Welzow-Süd II vorliegen, sind dagegen landesplanerische Entscheidungen der Länder. Sie können nur umgesetzt werden, wenn ein Bergbauunternehmen auch entsprechende Genehmigungsanträge stellt. Das wäre mit dem Ziel der neuen schwedischen Regierung nicht vereinbar.
Die von den Ländern Brandenburg und Sachsen beschlossenen Pläne müssen daher wieder geändert werden.
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Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus




